Neues Stromversorgungsgesetz für die Schweiz kommt 2021

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird bis Anfang 2021 eine Änderung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) erarbeiten. Dies geht aus einer Medienmitteilung des Bundesrates hervor.

 

Die Stromverteilung in der Schweiz nimmt neue Formen an. (Bild: Unsplash)

Durch das neue Stromversorgungsgesetz sollen Eckwerte für eine vollständige Öffnung des Strommarktes bestimmt werden. Durch die Öffnung des Strommarktes für alle Kunden werde die dezentrale Stromproduktion gestärkt, meint der Bundesrat.

Zudem sollen die Erneuerbaren ausgebaut werden. Daher soll nun eine entsprechende Gesetzesänderung vorgenommen werden.

Stärkung der „Erneuerbaren“

Bislang können bereits Verbraucher von mindestens 100’000 Kilowattstunden Strom pro Jahr ihren Stromlieferanten frei wählen. Dies soll durch die Änderung auch für Haushalte und Kleinbetriebe möglich werden. Diese sollen zudem das Recht erhalten, vom freien Markt zur Grundversorgung zurückzukehren.

Hier wird standardmässig 100 Prozent erneuerbarer Strom aus Schweizer Produktion geliefert, wodurch die Erneuerbaren gestärkt werden. Durch diese Änderung am StromVG verspricht sich der Bundesrat „eine Stärkung der dezentralen Stromproduktion und damit eine bessere Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt“.

Die vorgeschlagene Revision des Energiegesetzes (EnG) dient hingegen dazu, der Strombranche mehr Planungssicherheit und Investitionsanreize zu bieten, um somit die einheimischen Erneuerbaren auszubauen. Dazu sollen bisherige Richtwerte zum Ausbau der Erneuerbaren für 2035 zu verbindlichen Ausbauzielen erklärt werden.

Flexiblere Beiträge für Auktionen 

Auch für 2050 soll ein Ausbauziel definiert werden. „Künftig sollen auch neue Wind-, Kleinwasser- und Biogasanlagen sowie Geothermie-Kraftwerke Investitionsbeiträge beantragen und damit auch einen Teil der Planungskosten decken können“, informiert der Bundesrat weiter. Diese erhalten ab 2023 jedoch keine Einspeisevergütungen mehr.

Die heute gültigen fixen Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen sollen durch Beiträge ersetzt werden, welche durch Auktionen entstehen.

Bei Grosswasserwerken sollen die Fördermittel für Investitionsbeiträge verdoppelt werden. „Besonders bedeutsame Anlagen (grosse zusätzliche Jahresproduktion, substanzielle Speichererweiterung, wichtiger Beitrag zur Winterproduktion) können bei der Förderung zudem prioritär behandelt werden“, heisst es in der Mitteilung.

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