Güterverkehr zeigt unterschiedlichen Energiekonsum
Neue Energie-Limiten im Güterverkehr: Die Infrastruktur-Betreiberinnen müssen auf das Fahrplanjahr 2019 den relativen Verbrauchswert für den Energiekonsum im Güterverkehr anpassen. Die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE) ordnet die Differenzierung des bisherigen pauschalen Energieansatzes an.
Güterverkehr ist nicht gleich Güterverkehr, was den Energieverbrauch angeht. Die SKE hat im Untersuchungsverfahren die relativen Verbrauchswerte für den Bahnstrom in der Zuggattung Ferngüterverkehr überprüft. Dabei hat sie festgestellt, dass sich ein einheitlicher pauschaler Energieansatz für alle in dieser Zuggattung zusammengefassten Güterverkehre diskriminierend auf den Netzzugang auswirkt.
Aufgrund der bisherigen Bemühungen konnte die Branche jedoch bereits eine Senkung des relativen Verbrauchswertes auf 0.0168 kWh/Btkm umsetzen. Weiter wurde die Möglichkeit der Messung des Stroms direkt ab Fahrdraht eingeführt.
Relativer Verbrauchswert für Ferngüterzug
Die SKE hat daher die Infrastrukturbetreiberinnen angewiesen, im Leistungskatalog 2019 einen zusätzlichen relativen Verbrauchswert für die Zuggattung Ferngüterzug einzuführen. Von der Zuggattung Ferngüterzug erfasst sind insbesondere Güterzüge des begleiteten und unbegleiteten kombinierten Verkehrs, Ferngüterzüge, Ganzzüge sowie Nahgüterzüge Einzelwagenladungsverkehr. Die Verfügung der SKE vom 8. Juni 2017 ist rechtskräftig.
Die Division Infrastruktur der SBB wird nun bis am 1. September 2017 erste Daten und einen Umsetzungsvorschlag präsentieren, um einen differenzierten, diskriminierungsfreien relativen Verbrauchswert für die Zuggattung Ferngüterzug festzusetzen.
Aufgrund der bisherigen Bemühungen konnte die Branche bereits eine Senkung des relativen Verbrauchswertes auf 0.0168 kWh/Btkm umsetzen. Weiter wurde die Möglichkeit der Messung des Stroms direkt ab Fahrdraht eingeführt. (Quelle: Schiedskommission im Eisenbahnverkehr SKE)