Lauterkeitskommission verzeichnet Rekordzahl an Beschwerden

Die Schweizerische Lauterkeitskommission SLK hat 2024 erstmals über 200 Beschwerdeverfahren geführt. Besonders auffällig war eine Plakatwerbung, gegen die kurz vor Jahresende rund 100 Beschwerden wegen Sexismus eingingen.

Die SLK ist das Selbstkontrollorgan der Kommunikationsbranche und überwacht die Einhaltung der Regeln für lauterkeitsrechtlich korrekte kommerzielle Kommunikation.

Mit 221 Beschwerdeverfahren im Jahr 2024 hat die SLK einen neuen Höchststand erreicht. Bereits 2023 war mit 124 Verfahren ein Rekord verzeichnet worden, doch erstmals wurde nun die Grenze von 200 überschritten. Ein wesentlicher Faktor für diesen Anstieg war eine umstrittene Plakatwerbung eines Bordellbetreibers, gegen die rund 100 Beschwerden eingingen – 70 davon an einem einzigen Tag. Der Vorwurf lautete Sexismus. Die Beschwerden werden im ersten Halbjahr 2025 behandelt.

Zieht man diese Welle von Eingaben ab, bleibt die Anzahl der Beschwerdeverfahren auf dem Niveau von 2023. Langfristig betrachtet liegt der Durchschnitt bei rund 100 Fällen pro Jahr. Am meisten Beschwerden entfielen 2024 auf den Bereich Freizeit, Tourismus, Hotellerie und Gastronomie (12.3 %), gefolgt von Lebensmittel und Getränke sowie Dienstleistungen und Administration (je 10.9 %). Eine Zunahme war in den Bereichen Handel, Industrie und Dienstleistungen zu verzeichnen, während Versandhandel, Lebensmittel und Haus & Garten rückläufig waren.

Im Medienbereich betraf ein Drittel der Beschwerden (33.3 %) Online-Werbung, gefolgt von Direktmarketing (22.6 %) und Aussenwerbung (12.5 %). Auch soziale Medien und Produktauszeichnungen waren Gegenstand von Verfahren. Inhaltlich betrafen die meisten Beschwerden irreführende Werbung, die 39.6 % aller Fälle ausmachte. Hierunter fielen auch Beschwerden wegen Greenwashing, also fragwürdiger Umweltversprechen. Sexismus war in 12.3 % der Fälle das Thema, während aggressive Verkaufsmethoden (21.6%) rückläufig waren.

Mehr als die Hälfte der eingereichten Beschwerden (52.8 %) wurden gutgeheissen, 34.7 % abgelehnt, und auf 12.5 % der Fälle konnten die Kammern nicht eintreten. Alle Rekurse wurden abgewiesen. Die SLK betont, dass Rekurse oft mit dem Ziel eingereicht werden, eine Wiedererwägung zu erzwingen, was jedoch nicht dem Zweck des Verfahrens entspricht.

Ausserdem nimmt das öffentliche und mediale Interesse an der Arbeit der SLK zu. 2024 gingen über 50 Medienanfragen aus allen Landesteilen ein. Besonders häufig wurden Fragen zu Influencer-Marketing und der transparenten Kennzeichnung kommerzieller Partnerschaften gestellt. Auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Werbung sowie Greenwashing waren wiederkehrende Themen. Das SRF-Format «10 vor 10» widmete sich beispielsweise der Frage, wie KI in der Werbung eingesetzt und deklariert wird.

Einzelne exemplarische Entscheide der SLK sind im Tätigkeitsbericht nachzulesen.

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