Schärfere Verkaufs- und Werberegeln für Tabakprodukte ab Oktober
Ab dem 1. Oktober gelten in der Schweiz strengere Verkaufs-, Werbe- und Meldevorschriften für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten. Der Bundesrat hat das neue Tabakproduktegesetz auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt. Weitere Verschärfungen könnten folgen.
Zu den ab Oktober geltenden Massnahmen gehören unter anderem ein schweizweit einheitliches Abgabeverbot an Jugendliche unter 18 Jahren sowie strengere Werbeeinschränkungen, zum Beispiel auf Plakaten, im öffentlichen Verkehr, in Kinos, in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Bahnhöfen und Flughäfen und auf Sportplätzen. Dort dprfe nicht mehr für Tabakprodukte aller Art geworben werden. Überall dort, wo bereits heute ein Rauchverbot gilt, wird dieses neu auch für erhitzte Produkte und elektronische Zigaretten gelten. Weiter gibt es beispielsweise neue Bildwarnhinweise auf Tabakverpackungen.
Zudem ist das Sponsoring von Veranstaltungen mit internationalem Charakter oder für ein minderjähriges Publikum nicht mehr erlaubt, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Damit gemeint seien etwa Musikfestivals. Die Abgabe von Gratismustern wird verboten, und auch Wettbewerbe mit entsprechenden Geschenken sind untersagt.
Diese schweizweiten Regeln gelten als Mindeststandard. Die Kantone können im Bereich Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring nach wie vor strengere Regeln erlassen, wie es weiter heisst.
Das Ziel: Minderjährige besser schützen
Das Tabakproduktegesetz soll laut dem Bundesrat die Bevölkerung, insbesondere Minderjährige, vor den schädlichen Auswirkungen des Tabak- und Nikotinkonsums schützen. Das Abgabeverbot im Tabakproduktegesetz soll verhindern, dass Minderjährige ein gesundheitsschädliches Produkt kaufen und davon abhängig werden.
Ob es bald noch weitere Verschärfungen geben wird, ist noch unsicher. Das Parlament berät derzeit über die Revision des Tabakproduktegesetzes. Grund dafür ist die im Februar 2022 von Volk und Ständen angenommene Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». Sie verlangt, dass Tabakwerbung dort verboten wird, wo sie Kinder und Jugendliche erreicht.
Gemäss dem Entwurf des Bundesrats soll Werbung künftig in Printmedien, an Kiosken und unter bestimmten Voraussetzungen im Internet sowie an Festivals verboten werden. National- und Ständerat tun sich mit der Umsetzung schwer. Eine mehrheitsfähige Lösung, die verfassungskonform ist, ist noch nicht in Sicht. (SDA/swi)