Cash is King, Teil 4: Sechs Schritte zur individuellen Zahlungsvereinbarung
Wenn Schuldner ihre offenen Forderungen nicht begleichen, kann dies Unternehmen in eine brenzlige Situation bringen. Dann müssen spezielle Lösungen gesucht werden. Mit folgenden Punkten ist eine Einigung möglich.
Der Schuldner, der Anlagen für die Veredelung von Rollenmaterial wie Papier und Metallfolien bestellte (im Teil 1 dieser Fortsetzungsgeschichte), aber die Rechnung trotz Mahnung nicht beglich, weigert sich, die entsprechende Zahlung an den Gläubiger auszulösen. Dieser übergibt den Fall mittels Forderungsabtretung ans Inkasso-Büro, worauf dieses mit dem Schuldner in Kontakt tritt mit dem Ziel, ein tragfähiges Ergebnis anzustreben.
Von der Kontaktaufnahme bis zur Schuldanerkennung in sechs Schritten
- Der Schuldner ist im Zahlungsrückstand. Er verspricht dem Inkasso-Unternehmen, dass er ebenfalls an einer Lösung interessiert sei und bittet dieses, ihm die Telefonnummer des Gläubigers zu geben. «Eine solche Kontaktaufnahme ist aber nicht mehr nötig», sagt Jason Glanzmann, Director Serviced Portfolios bei Intrum. «Als Vertreter des Gläubigers sind wir nun der Ansprechpartner. Wir vermitteln zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger. Das Vorgehen wird im Voraus vereinbart.»
- Wie kann ich dann die Forderung gegen mich abwenden, fragt sich der Schuldner. Die Antwort: Nach der Forderungsübergabe lässt ihm der Inkasso-Dienstleister ein Schreiben zukommen. Dort wird festgehalten, dass der Schuldner die besagte Ware nicht bezahlt hat und der Gläubiger ihn auffordert, den offenen Betrag zu begleichen. In diesem Brief sind sämtliche Zahlungsmöglichkeiten notiert:
A) Er kann die fällige Summe entweder mit dem im Schreiben beigefügten Einzahlungsschein begleichen.
B) Oder er kann mittels E-Banking die in der Fusszeile vermerkte Bankverbindung benützen.
C) Zudem hat der Schuldner im «Intrum Web» die Möglichkeit, den Betrag mit seiner Kreditkarte zu bezahlen. - Der Schuldner sieht sich ausserstande, die Forderung per sofort und auf einmal zu begleichen. Deshalb schlägt er vor, eine individuelle Zahlungsvereinbarung zu treffen. «Wir bieten Hand für Lösungen. Wenn die finanziellen Verhältnisse eine Bezahlung des ganzen Rechnungsbetrages nicht zulassen, prüfen wir auch Ratenzahlungen», betont Jason Glanzmann.
- Der Schuldner ist derzeit tatsächlich nicht in der Lage, die Gesamtforderung mit einer Einmalzahlung zu begleichen – einzig die Ratenzahlung sieht er als möglichen Weg. Um diesem Wunsch Ausdruck zu verleihen, muss der säumige Schuldner mit dem Inkasso-Büro Kontakt aufnehmen – entweder per Telefon oder per Online-Formular. Er soll dann mitteilen, bis wann er die Forderung – ganz oder eben teilweise in Raten – zahlen kann.
- Das Inkasso-Unternehmen willigt ein, da eine Ratenzahlung für den Gläubiger immer noch eine sinnvolle Möglichkeit bedeutet, den ausstehenden Betrag zu erhalten. Doch der Schuldner stutzt und reklamiert, wieso er nun einen Teilzahlungszuschlag bezahlen muss. «Der Grund ist klar: Eine Ratenzahlung bedeutet für den Schuldner eine Zahlungserleichterung, für uns aber einen zusätzlichen Aufwand. Diesen Mehraufwand müssen wir dem Schuldner in Rechnung stellen. Im Gegenzug erhält er eine längere Zahlungsfrist als bei einer Einmalzahlung, sodass eine Bezahlung auch realistisch ist», unterstreicht Jason Glanzmann.
- Damit diese individuellen Abzahlungsmodalitäten auch schriftlich verankert sind, sollte der Schuldner eine Schuldanerkennung unterschreiben. «Eine Schuldanerkennung dient der Bestätigung unserer spezifischen Abmachung. Der Schuldner bekräftigt darin, dass er die Forderung und die neu verhandelten Zahlungsmodalitäten akzeptiert», führt Jason Glanzmann aus.
Wer ist der Verursacher und wer übernimmt die Kosten?
Ob der Schuldner die offenen Forderungen begleicht und welchen Weg das geschädigte Unternehmen einschlägt, erfahren Sie im weiteren Verlauf dieser Fortsetzungsgeschichte. Im fünften und nächsten Teil geht es um das Thema «Kosten und Verursachergerechtigkeit».
Kontakt für weitere Informationen: Intrum AG, sales.ch@intrum.ch, +41 44 806 85 57, www.intrum.ch