Cash is King, Teil 3: Fünf Vorteile von Inkasso im Auftragsverhältnis
Es tritt der Fall ein, den sich keine Firma wünscht: Ein Kunde bezahlt auch nach ein oder zwei Mahnungen die Rechnung nicht. Was soll das Unternehmen dann tun?
Ein KMU erbringt seine Leistung, stellt die Rechnung – und wartet. Es stellt nach 30 Tagen eine Mahnung aus – und wartet. Nichts passiert. Was tun Unternehmen in solchen Situationen am besten? «Wer erfolglos mahnt, kann seine Forderungen durch ein Inkasso-Unternehmen professionell bearbeiten lassen», sagt Jason Glanzmann, Director Serviced Portfolios bei Intrum Justitia.
Der Weg vom Gläubiger zum Inkasso-Unternehmen
Und so funktioniert Inkasso, wenn die Forderungen an ein Inkasso-Unternehmen übergeben werden: Das entsprechende KMU – der Gläubiger – kann die gegen ein anderes Unternehmen – den Schuldner – bestehende Forderung durch einen Dritten bearbeiten lassen. «Die Unternehmung kann sich dank der Übergabe an einen Experten wieder auf ihre Kernkompetenz konzentrieren», sagt Jason Glanzmann. Intrum Justitia bietet für solche Fälle zwei Produkte an: AGB75 und AGB90. Wenn man sich dafür entscheidet, übergibt man dem Inkasso-Unternehmen die Forderungen nach zwei Mahnungen und innert 75 respektive 90 Tagen nach Rechnungsstellung.
Fünf Vorteile von Inkasso im Auftragsverhältnis
- Vertraglich vereinbarte Gebühren: Die Kunden sind über die Kosten, die bei einer nicht fristgerechten Zahlung anfallen, informiert. Es wird empfohlen, in der zweiten Mahnung transparent die Kostenfolgen aufzuzeigen.
- Honorarfreies Inkasso: bei Übergabe der Forderungen vor dem 75. respektive 90. Tag nach Rechnungsdatum.
- Keine respektive tiefe Betreibungs- und Adressrecherchekosten.
- Höhere Rückführungsquote dank konsequenter Eskalation und zufriedenere Kunden dank transparenter Kommunikation.
- Da der verursachende Konsument die Kosten bezahlt, können Sie Ihre Kosten optimieren. Zum Beispiel den Personalaufwand.
Warum sollen sich Unternehmen Unterstützung durch ein Inkasso-Unternehmen holen?
Darum, weil:
- Eine konsequente zweistufige Eskalation vor der Betreibung ist nicht in eigenem Namen möglich.
- Ein Fachmann im Forderungsmanagement weiss, welche Schritte als nächstes ergriffen werden müssen. Die Firmen werden damit administrativ entlastet.
- Sie können sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und sich ihren eigentlichen Aufgaben widmen. Ansonsten verbrauchen Unternehmen viel Zeit und Energie für das Forderungsmanagement – und oftmals schaffen sie es alleine nicht, das Geld einzuziehen.
Wie man sich gütlich einigt
Was ist zu beachten, wenn sich die beiden Seiten gütlich einigen? Welche individuellen Zahlungsziele und Abzahlungsfristen soll man vereinbaren? Intrum Justitia geht dieses Thema im vierten Teil der Fortsetzungsgeschichte an.
Kontakt für weitere Informationen:
Intrum Justitia AG, sales.ch@intrum.ch, +41 44 806 85 57