Papierloses Büro: Was bedeutet „revisionssicher“?

In einer 7-teiligen Blog-Serie beschreibt der IT-Dienstleister Clavis IT aus Herisau den Weg zum papierlosen Büro und vermittelt aus seiner Erfahrung wichtige Hinweise für die Praxis. Im ersten Teil ging es um die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Dokumente. Der nun folgende zweite Teil befasst sich mit dem Thema "Revisionssicherheit".

Was bedeutet „revisionssicher“ für das papierlose Büro? Ein Blog gibt Antworten dazu. (Bild: Clavis IT)

Die Datensicherheit ist in Zeiten des digitalen Arbeitens wichtiger als je zuvor. Dokumente in digitaler Form können genauso wie in Papierform Manipulationen ausgesetzt sein, wenn die entsprechende Sicherheit nicht stimmt. Aus diesem Grund fordert der Gesetzgeber die Einhaltung bestimmter Regelungen in Bezug auf digitale Dokumente. Der Fachbegriff hierzu lautet «Revisionssicherheit». Aber was bedeutet „revisionssicher“ eigentlich?

Um diese Frage geht es im zweiten Teil der Blog-Serie des Ostschweizer IT-Dienstleisters Clavis IT. Zunächst wird der Begriff „Revisionssicherheit“ geklärt und auf die rechtlichen Grundlagen eingegangen. Ferner wird erläutert, welche Rolle die Datenintegrität spielt und worin die wichtigsten Punkte für die Sicherstellung der allgemeinen Sorgfaltspflicht im Umgang mit Dokumenten bestehen. Auch wie sich die Daten verfügbar halten und somit revisionssicher bleiben sowie die Verwendung zulässiger Informationsträger werden erläutert. Zitiert werden zudem die einschlägigen Passagen der Geschäftsbücher-Verordnung GeBüV.

In einem nächsten Teil geht es dann um die verschiedenen Dokumentenarten, die in Unternehmen anfallen und welche ein besonders hohes Potential im Bereich der Digitalisierung bergen.

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