1e-Pläne in der beruflichen Vorsorge: Dies gilt es zu beachten

Unternehmen können mit 1e-Plänen ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Wer die Einführung eines 1e-Plans als Baustein in der Vorsorgelösung in Betracht zieht, sollte einiges beachten. Zwar winken attraktivere Anlagegewinne, das Risiko trägt jedoch jeder Versicherte individuell.

Der Arbeitgeber entscheidet, ob und für welche Versicherte 1e-Pläne angeboten werden. (Bild: www.depositphotos.com)

1e-Pläne, die den Versicherten erlauben, aus einer beschränkten Anzahl von Anlagestrategien ihre individuelle Strategie auszuwählen, führten lange Zeit ein Schattendasein. Dies änderte sich 2017, als zentrale Fragen geregelt und insbesondere der Kapitalschutz bei Austritt fallengelassen wurden. Nach diesen Anpassungen fanden 1e-Pläne deutlich mehr Verbreitung und werden von immer mehr Unternehmen zusammen mit der Basiskasse als Bestandteil einer attraktiven Vorsorgelösungen angeboten. 

Kapitalschutz fällt weg

Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber, ob und für welche Versicherte 1e-Pläne angeboten werden. Alle Versicherte, die über ein ausreichend hohes Einkommen verfügen, sind dann automatisch im 1e-Plan versichert. Der Arbeitgeber kann bis maximal 10 wählbare Anlagestrategien zur Verfügung stellen. Eine davon muss aufgrund des Wegfalls des Kapitalschutzes risikoarm sein. Schliesslich bedeutet dies für Versicherte, dass sie bei Austritt genau die Mittel erhalten, die sie auf ihren individuellen Alterskonti nach allen Anlagejahren angespart haben.

Wird ein 1e-Plan in die Vorsorgelösung integriert, profitieren Versicherte vollumfänglich von den Chancen an den Kapitalmärkten, tragen aber auch für diesen Anteil der Altersvorsorge das Anlagerisiko selbst. Dies gilt auch für das aus einer Basiskasse übertragene Altersguthaben in die 1e-Stiftung. Anlagerenditen werden vollumfänglich dem Kapital gutgeschrieben. Dadurch müssen keine Umverteilungseffekte wie beispielsweise Pensionierungsverluste oder Senkungen des technischen Zinssatzes beim Vorsorgekapital der Renten mitfinanziert werden.

Auf dem übertragenen Altersguthaben fällt der frühere Kapitalschutz vollständig weg. Im sehr unwahrscheinlichen Extremfall wäre es sogar denkbar, dass die Versicherten zum Zeitpunkt eines Austritts aus der 1e-Stiftung aufgrund von Anlageverlusten einen grossen Teil dieses Altersguthabens verloren haben. Wurden die Mittel bereits in die Pensionsplanung eingerechnet oder wird ein Vorbezug für Wohneigentum geplant, so sollten die Versicherten besser kein oder zumindest ein entsprechend reduziertes Altersguthaben aus der Basiskasse in die 1e-Stiftung einbringen.

Risikoscheue Versicherte

Gerade für jüngere Versicherte eröffnet sich mit dem 1e-Plan eine Chance, längerfristig von höheren Renditen profitieren zu können. Gemäss WTW-Markterfahrungen hat jedoch im Schnitt einer von fünf Versicherten in die risikoarme Strategie investiert. Damit bleiben erhebliche Renditepotenziale ungenutzt. Die «Life-Cycle»-Anlage (mehr Anlagerisiko in jungen Jahren sofern mit der Lebensplanung vereinbar, Senkung des Anlagerisikos bei nähernder Pensionierung), die durch einen 1e-Plan ermöglicht wird, scheint in der Praxis eher selten umgesetzt zu werden.

Welche Ursache auch immer zum Entscheid führt, müssen die Versicherten in der risikoarmen Strategie meist eine tiefere Rendite resp. Verzinsung in Kauf nehmen, als sie in ihrer Basiskasse bekommen hätten. Eine verstärkte Kommunikation mit den Versicherten, aber auch die Nutzung der Informationsangebote durch die Versicherten kann die Vorteile der «Life-Cycle»-Anlage verdeutlichen.

Achtung beim Pensionskassenwechsel

Wechseln oder verlassen Versicherte den Arbeitgeber, ist zu beachten, dass bei Verlassen der 1e-Stiftung eine Austrittsleistung fällig wird. Der Wert des Vorsorgeguthabens zum Zeitpunkt des Austritts ist an die Vorsorgeeinrichtung eines allenfalls neuen Arbeitgebers oder an eine Freizügigkeitseinrichtung zu überweisen, je nach weiterer Laufbahn des Versicherten. Die Ausbezahlung einer Austrittsleistung erfolgt in der Praxis grundsätzlich in Form von Barmitteln. Das bedeutet, dass in der Regel sämtliche Wertschriften bei Austritt liquidiert werden. Ein Übertrag von Wertschriften ist schwierig umsetzbar, aber rechtlich nicht verboten.

Für Versicherte, die in einer risikoreicheren Anlagestrategie investiert sind, kann dies den Zwang zum Verkauf von Anlagen zu einem ungünstigen Zeitpunkt und somit zur Realisierung von grossen Verlusten bedeuten. Die 1e-Stiftung kann den Verbleib von Versicherten in der Stiftung als externe Mitglieder für eine beschränkte Dauer reglementarisch vorsehen. Das Altersguthaben bleibt dann unverändert investiert. Dies jedoch nur so lange, als keine neue Versicherung bei der Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers besteht. Dennoch ist zu empfehlen, dass die Versicherten je nach Marktumfeld diese Möglichkeit prüfen und somit einen Verkauf der Anlagen verschieben könnten.

Strategiewechsel vor Pensionierung

Geht es auf die Pensionierung zu, sollten risikoreichere Strategien zugunsten der risikoarmen Strategie verlassen werden. Bis zur Pensionierung werden mit der risikoarmen Strategie tiefe oder sogar negative Renditen erwirtschaftet. Damit am Ende von einer risikoreicheren Strategie auch profitiert wird, müssen in der Zeit vor dem Wechsel der Strategie entsprechend höhere Renditen erzielt werden. Bei Pensionierung sehen die 1e-Stiftungen eine Kapitalauszahlung vor. Das Langlebigkeitsrisiko auf dem Alterskapital tragen Versicherte somit selbst oder sichern es in Form einer Altersrente ab. Diese ist in der Regel teuer, respektive ist mit sehr niedrigen Umwandlungssätzen verbunden. Es ist sinnvoll, die Altersvorsorge bei Pensionierung aus der Basiskasse mit jener aus der 1e-Stiftung abzustimmen. So kann die Kombination von Rentenbezug aus der Basiskasse und Kapitalleistung aus dem 1e-Plan ökonomisch durchaus sinnvoll sein.

 

Dies gilt es zu beachten

Eintritt in 1e-Plan

  • Eingehende Prüfung/Information, ob der Übertrag von Altersguthaben sinnvoll ist

Aufbau Alterskapital

  • Strategie der «Life-Cycle»-Anlage beachten
  • Informationsangebot diesbezüglich nutzen

Wechsel Pensionskasse

  • Zeitlich beschränkten Verbleib in der bestehenden 1e-Stiftung prüfen

Pensionierung

  • Rechtzeitiger Wechsel zu risikoarmer Strategie
  • Abstimmung Altersvorsorge 1e-Stiftung mit Basiskasse

 

Autor/-in:

Stephan Wildner ist Managing Director bei WTW Schweiz und Fiona Stocker ist Pensionskassen-Expertin SKPE ebenda.

Das Beratungsunternehmen WTW bietet datengestützte, evidenzbasierte Lösungen in den Bereichen Mitarbeitende, Risiko und Kapital, die Unternehmen resilienter aufstellen, Mitarbeitende motivieren und Leistungen optimieren.

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