Welttag der KMU – Herausforderungen bleiben hoch

Mit dem Welttag der KMU am 27. Juni würdigen die Vereinten Nationen die wichtige Rolle der KMU. Auch in der Schweiz sind kleine und mittlere Unternehmen unbestritten das Rückgrat der Volkswirtschaft. Dennoch sehen sich KMU mit zahlreichen und oftmals unnötigen bürokratischen und regulatorischen Herausforderungen konfrontiert, wie eine Stimme aus einem ebensolchen KMU verlauten lässt.

Zum Welttag der KMU äussert sich Jean-Marc Devaud, CEO beim Fensterbauer 4B über nachteilige Auswirkungen von Gesamtarbeitsverträgen auf grössere KMU. (Bild: 4B)

Rund zwei Drittel aller Beschäftigten arbeiten gesamtschweizerisch in KMU-Betrieben. KMU spielen für die Schweizer wie auch für die Weltwirtschaft unbestritten eine entscheidende Rolle. Diesem Umstand tragen die Vereinten Nationen mit dem Welttag der KMU am 27. Juni Rechnung. Weniger honoriert wird das wichtige Engagement der KMU in der Praxis bei der Allgemeingültigkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) durch die Verwaltung.

Praxis gegen das Gesetz

Gesamtarbeitsverträge können gemäss geltendem Gesetz für eine ganze Branche als allgemeingültig erklärt werden, wenn mindestens je die Hälfte der Arbeitgeberinnen in einem Verband und Arbeitnehmer in einer Gewerkschaft organisiert sind. Diese Regelung dient dazu, dass keine Minderheit einer ganzen Branche die Arbeitsregeln diktieren kann. Von total 79 allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen wurde jedoch bei 51 eine Ausnahme von diesem Arbeitnehmerquorum gewährt – dies entspricht rund 64.5 Prozent. Die im Gesetz vorgesehene Ausnahme wurde in der Praxis längst zur Regel. Insbesondere zulasten der grösseren KMU, wie der Fensterhersteller 4B aus Hochdorf (LU) eines ist.

Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischer Konkurrenz

Der Gesamtarbeitsvertrag im Fall der Schreinerbranche wurde für relativ kleine KMU von fünf bis zehn Personen konzipiert. Dies mit dem grundsätzlich wichtigen Ziel, dass Konkurrenten keine Wettbewerbsvorteile durch schlechtere Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer erlangen können. Anders als viele kleinere KMU steht 4B – die dem für die gesamte Branche allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag «Schreiner» untersteht – jedoch insbesondere mit ausländischen Akteuren in Konkurrenz.

«Für uns ist der im GAV vorgeschriebene Mindestlohn kein Problem», sagt Jean-Marc Devaud, CEO bei 4B. Im Wettbewerb um gute Arbeitskräfte biete 4B attraktive Löhne, die klar über dem Mindestlohn liegen, wie auch attraktive Arbeitsbedingungen generell. Ein Problem hingegen seien die Lohnerhöhungen, zu der das Unternehmen wegen des GAV regelmässig gezwungen werde. «Diese Lohnerhöhungen nach dem Giesskannenprinzip und nicht nach Leistungsprinzip auf unsere bereits hohen Löhnen führen zu einem Kostenproblem und einem gewichtigen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Mittbewerbern», so der CEO.

Politik ist gefordert

Bei den Schreinern sind nur rund 23 Prozent in einer Gewerkschaft organisiert. Das gesetzlich vorgeschriebene Quorum von 50 Prozent wird entsprechend klar nicht erreicht. Dennoch ist der GAV «Schreiner» für die gesamte Branche als allgemein-verbindlich erklärt worden – zum Nachteil zahlreicher KMU. «Hier ist aus unserer Sicht die Politik gefordert», sagt Devaud.

Quelle: 4B

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