Neue Einordnung der HTL- und HWV-Abschlüsse in der Lohnstrukturerhebung
FH Schweiz, der nationale Dachverband von Absolventinnen und Absolventen aller Fachbereiche von Fachhochschulen, hat erwirkt, dass HTL- und HWV-Abschlüsse bei der Lohnstrukturerhebung des Bundes neu der Kategorie der Fachhochschul-Abschlüsse zugeordnet werden.

Die Höheren Technischen Lehranstalten (HTL) und die Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen (HWV) wurden vor über 20 Jahren zu Fachhochschulen (FH). Die HTL- und HWV-Absolventen können seither nachträglich den Fachhochschul-Titel erwerben. Wer einen FH-Titel trägt, kann seit 2009 aufgrund der Bologna-Reform gleichzeitig den Bachelor-Titel verwenden. Trotzdem wurden bis anhin die HTL- und HWV-Abschlüsse bei der Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BFS) der Kategorie der heutigen Höheren Fachschulen (HF) zugeordnet. Korrekterweise müssten sie aber den FH-Abschlüssen (Kategorie 2) zugeordnet oder separat ausgewiesen werden.
HTL- und HWV-Absolventen erhielten jahrelang den falschen Lohn
Längst nicht alle HTL- und HWV-Absolventen haben nachträglichen den FH-Titel erworben. Ein grosser Teil wurde dementsprechend bis anhin in der offiziellen LSE der falschen Lohnkategorie zugeordnet. Die Aussagekraft der HF- und der FH-Kategorie wurde damit beeinträchtigt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer erhielten unstimmige Lohnreferenzen. Eine Schlechterstellung von HTL- und HWV-Absolventen konnte nicht ausgeschlossen werden.
Nach einer Berichterstattung der Aargauer Zeitung vom 21.8.2017 über diesen Missstand intervenierte der Dachverband FH Schweiz und suchte das Gespräch mit dem BFS und dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Die Gespräche zeigten Wirkung: Das SBFI unterbreitete dem BFS einen Vorschlag zur Einordnung der HTL/HWV-Titel in die Kategorie der FH-Abschlüsse. Das BFS hat nun grünes Licht gegeben: Sie wollen mit den statistischen Informationen, welche sie erstellen, die Realität möglichst präzise widerspiegeln.
Neue Lohnstrukturerhebung bringt Gleichstellung
Ab der Lohnstrukturerhebung 2018 werden nun HTL- und HWV-Abschlüsse der Kategorie 2 zugeordnet. Die Einordnung der Saläre geschieht über die Arbeitgeber und ein ihnen zur Verfügung stehendes System. Da es vorkommen kann, dass dieses noch nicht aktualisiert ist, müssen die Arbeitgeber die Abschlüsse zum Teil manuell der Kategorie 2 zuordnen. Um sicherzustellen, dass die Abschlüsse richtig zugeordnet werden, empfiehlt FH Schweiz den HTL- und HWV-Absolventen deshalb nach wie vor, den nachträglichen Erwerb des FH-Titels zu beantragen und dies dem Arbeitgeber bekanntzugeben.
Weitere Informationen: www.fhschweiz.ch, www.titelumwandlung.ch