Eingliederungszahlen der IV-Stellen stabilisieren sich auf hohem Niveau

IV-Stellen vermelden auch im zweiten Jahr der Pandemie hohe Eingliederungszahlen. Knapp 22 000 Personen konnten in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Dies teilt die IV-Stellen-Konferenz (IVSK) anhand der jährlichen Statistik zur erfolgreichen Eingliederung mit.

Die Eingliederungszahlen der IV-Stellen bewegen sich auch in den Pandemie-Jahren auf hohem Niveau. (Grafik: IVSK)

Mit 21 828 erfolgreich eingegliederte Personen konnten die 26 kantonalen IV-Stellen im Jahr 2021 eine leichte Steigerung bei den Eingliederungszahlen von 0,7 Prozent verbuchen. Diese Stabilisierung auf hohem Niveau sei im zweiten Jahr der Pandemie nicht selbstverständlich gewesen, heisst es dazu in einer Medienmitteilung der IV-Stellen-Konferenz (IVSK). Die knapp 22 000 eingegliederten Personen profitierten vom Grundsatz «Eingliederung vor Rente». Für sie konnte entweder der aktuelle Arbeitsplatz erhalten bleiben (14 062 Personen), oder sie fanden eine neue Arbeitsstelle auf dem allgemein zugänglichen Arbeitsmarkt (7766 Personen). Es zeigt sich, dass die Massnahmen der Früherkennung und Frühintervention durch die IV-Stellen wirksam angewendet werden. Denn die Wiedereingliederung ins Berufsleben ist die Kernaufgabe der IV.

Erfreulich stabile Entwicklung der Eingliederungszahlen

Florian Steinbacher, Präsident der IVSK, ist ob der stabilen Entwicklung sehr erfreut. «Wir konnten nicht davon ausgehen, dass sich das gute Ergebnis vom vorigen Jahr wiederholen lassen würde. Der Einsatz und das Engagement der Mitarbeitenden auf den IV-Stellen sind ungebrochen.» Zu den knapp 22 000 im ersten Arbeitsmarkt eingegliederten Personen kommen 824, die im sogenannten zweiten Arbeitsmarkt eingegliedert wurden. «Wir dürfen nicht vergessen, dass hinter den Zahlen Einzelschicksale und -geschichten stehen. Wenn wir einen Beitrag dazu geleistet haben, dass die Personen eine Verbesserung ihrer Situation erfahren haben, freut uns das sehr», fügt Florian Steinbacher an. Die Erfolgsgeschichten werden auch bei den Arbeitgebenden und den Institutionen geschrieben, ohne deren Unterstützung die Eingliederung nicht funktionieren würde.

Jugendliche und junge Erwachsene

Mit der nun in Kraft getretenen IV-Revision würden insbesondere IV-Massnahmen und die Eingliederungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene optimiert, heisst es dazu. So unterstützt die IV diese Zielgruppe auf ihrem Ausbildungsweg mit einer breiten Palette von beruflichen Massnahmen. Das würden die stetig ansteigenden Zusprachen von Leistungen denn auch zeigen, so die Mitteilung der IVSK weiter. Schweizweit befanden sich vergangenes Jahr 15 894 Personen in einer durch die IV unterstützten erstmaligen beruflichen Ausbildung. Diese Entwicklung sei durchaus positiv zu sehen und unterstreiche den Eingliederungsgedanken der IV.

Quelle und weitere Informationen: IV-Stellen-Konferenz

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