Griesser AG: Trotz Corona-Krise gut unterwegs

Auch wenn die Corona-Pandemie das Familienunternehmen Griesser AG vor grosse Herausforderungen stellt: Bisher ist die Auftragslage relativ stabil geblieben. Doch ein Werk im Elsass muss vorsorglich geschlossen werden. Trotzdem blickt das Unternehmen optimistisch in die Zukunft.

Trotz Corona-Krise verzeichnet die Griesser AG nur einen geringen Einbruch bei den Aufträgen. Zu den Produkten zählen u.a. Lamellenstoren des Typs „Lamisol“. (Bild: Griesser)

«Als europäisches Unternehmen mit mehreren Ländervertretungen erleben wir die Corona-Pandemie als besonders grosse Herausforderung», betont Urs Neuhauser, CEO von Griesser. Das Unternehmen mit Sitz im thurgauischen Aadorf gehört zu den führenden Unternehmen in Europa für Sonnen- und Wetterschutz von Fenstern und Terrassen – gemeinhin als Storen bekannt.

Bisher stabile Auftragslage bei Griesser AG

Die Griesser AG ist neben der Schweiz auch in Frankreich, Österreich, Italien und Spanien mit Niederlassungen aktiv. Die verschiedenen Länder sind unterschiedlich stark von der Pandemie betroffen. Aktuell am stärksten und als erstes betroffen war Italien. Das Unternehmen hat dort schnell und klar reagiert und die Mitarbeitenden frühzeitig nach Hause geschickt, so dass diese von zu Hause aus weiterarbeiten konnten. Es gab daher nur wenige Infektionsfälle. «Bisher ist bei Griesser insgesamt die Auftragslage immer noch gut. Es gibt zwar ein starkes Nord-Süd-Gefälle, aber insgesamt ist der Auftragseingang bis jetzt nur wenig eingebrochen. Kundenanfragen können weiterhin entgegengenommen und bearbeitet werden», so Urs Neuhauser.

Geschäftstätigkeit erhalten

Das Unternehmen verfolgt bezüglich Corona aktuell zwei Hauptziele: Erstens den Schutz der Mitarbeitenden und Kunden, zweitens die Erhaltung der Geschäftstätigkeit. «Wir verfolgen bei unseren Massnahmen die staatlichen Empfehlungen in den jeweiligen Ländern. Unsere Mitarbeitenden in der Gruppe sind präventiv mit Atemschutzmasken ausgerüstet worden, Mitarbeitende mit Kundenkontakt haben Desinfektionsmittel erhalten. Zudem arbeiten Teams in verschiedenen Schichten, damit wir die Ausfallssicherheit erhöhen können», erläutert CEO Neuhauser die Massnahmen bei Griesser AG.

Werk im Elsass wird geschlossen

In den europäischen Ländern der Griesser-Gruppe gestaltet sich die Situation unterschiedlich. Während die Werke in der Schweiz, Österreich, Südfrankreich und Deutschland aktiv bleiben, wird das Werk im Elsass vorsorglich geschlossen. Es handelt sich dabei jedoch um die kleinste Niederlassung, wo nur gerade 10 Mitarbeitende beschäftigt sind.

Der Vertrieb bleibt in allen Ländern aktiv, arbeitet jedoch vom Homeoffice aus. Für die wichtigsten Produkte besteht ein ausreichender Lagerbestand und die Erreichbarkeit ist per Telefon, Videotelefonie und E-Mail sichergestellt. «Wir sind froh, dass wir bereits vor der Corona-Krise unsere Infrastruktur bezüglich Videokonferenzen, Filesharing und Cloudlösung angepasst haben. Das kommt uns nun zugute», erklärt Urs Neuhauser. Zudem kann Griesser für den Vertrieb auf das Webportal «myGriesser» setzen, das mit Webshop ausgerüstet den Kunden und Partnern rund um die Uhr zur Verfügung steht.

Viel Zusammenhalt spürbar

Der CEO spürt in diesen Tagen auch bei der Griesser AG viel Solidarität – insbesondere auch für die Kolleginnen und Kollegen in Italien und Spanien. Natürlich schwingen auch Ängste mit, doch der Wille und das Engagement gemeinsam die Krise zu meistern, sind riesig. Viele sehen in der jetzigen Situation auch Chancen – so auch Urs Neuhauser: «In den letzten Tagen und Wochen hat sich bei Griesser enorm vieles entwickelt, das vor der Krise nicht so auf der Agenda stand.»

Neuhauser ist überzeugt, dass sich durch Corona die Arbeitswelt nachhaltig verändern wird. Es werde mehr Homeoffice, mehr Videokonferenzen und weniger Reisetätigkeit geben. Unser Unternehmen hat während seiner fast 150jährigen Geschichte schon viele Krisen überstanden. Dazu gehören zum Beispiel zwei Weltkriege, die Weltwirtschaftskrise, die Spanische Grippe oder die Ölkrise. «Ich bin überzeugt, dass wir als Unternehmen gestärkt aus dieser Krise gehen werden», meint Urs Neuhauser.

Quelle und weitere Informationen

Corona-Pandemie schweisst zusammen: KMU helfen KMU

Ausserordentliche Situationen erfordern ausserordentliche Massnahmen: Der Bund hat ein umfangreiches Hilfspaket für Unternehmen beschlossen, die wegen des teilweisen Lockdowns in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten drohen. Doch Unterstützung benötigen Unternehmen auch in vielen anderen Bereichen. Und da bieten sich KMU auch gegenseitig Hilfe an.

Die Corona-Pandemie lässt Unternehmen näher zusammenrücken. (Bild: Pixabay.com)

Geld ist nicht alles. Vielerorts müssen während der Corona-Pandemie auch viele ganz praktische Fragen beantwortet werden. Wie kann ein Unternehmen Mitarbeitende, die nun zu Büroarbeit zu Hause «gezwungen» sind, vernetzen und koordinieren? Wie lässt sich trotz behördlicher Schliessung dennoch ein minimaler Umsatz generieren? Wie können Prozesse digitalisiert werden, wenn der Firmensitz personell verwaist ist? Oder wie können überzählige Ressourcen allenfalls anderen Organisationen zur Verfügung gestellt werden? Viele Dienstleister öffnen derzeit ihre Schatullen und bieten entsprechende Unterstützung an – nicht gratis selbstverständlich, aber zu Konditionen, die zumeist einen längerfristigen Return on Investment versprechen.

Einfache und kostengünstige Homeoffice-Lösung

Unzählige Mitarbeitende mussten von heute auf morgen von Zuhause aus arbeiten. Viele Arbeitgeber stellen fest, dass sie auf dieses Szenario ungenügend vorbereitet sind: Die Mitarbeitenden haben etwa keinen Zugriff auf Daten und IT-Infrastruktur. Die Lösung: Eine VPN-Verbindung oder Cloud Computing. Doch diese Möglichkeiten benötigen einiges an IT-Support, den sich in der Regel nur grössere Unternehmen leisten können. Das Walliser Unternehmen HOOC AG bietet nun eine Alternative: Es verfügt über ein Produkt, das es besonders Unternehmen ohne eigene IT-Abteilung ermöglicht, die Mitarbeitenden dauerhaft oder zeitlich begrenzt von Zuhause aus arbeiten zu lassen. Unternehmen können bei HOOC ein Gerät in der Grösse einer Kreditkarte bestellen. Dieses wird dann per Post zugestellt und kann einfach an das firmeneigene Netzwerk angeschlossen werden. Die Mitarbeitenden müssen dann nur noch die HOOC-App herunterladen, sich anmelden und schon sind sie bereit für die Arbeit von zu Hause aus. Bis zu 10 Mitarbeitende können so problemlos gleichzeitig auf die Firmen-IT zugreifen, ohne dass es zu Verzögerungen kommt, teilt das Unternehmen mit.

Mit diesem Gerät können Mitarbeitende dauerhaft oder zeitlich begrenzt von Zuhause aus arbeiten. (Bild: HOOC AG)

Arbeitsabläufe digitalisieren

Im aktuellen Umfeld sind Lösungen gefragt, welche die Prozesse vereinfachen und die Datenflut kanalisieren. Enterprise Content Management (ECM) erhält nun einen neuen Stellenwert. Eine solche Lösung ist etwa AMAGNO, in der Schweiz vertreten durch isaac Schweiz GmbH.  Diese ECM-Lösung hilft, das Datenmanagement mit vielen Parteien an unterschiedlichen Standorten transparent und nachvollziehbar abzubilden. AMAGNO wird im On-Premise-Modell angeboten, wie auch als flexibler Cloud Service. Somit sind beispielsweise für Homeoffice-Arbeitsplätze keine Installationen erforderlich. Für Interessenten steht ein kostenloser Cloud Account mit 300 MB und vollem Funktionsumfang zum Testen zur Verfügung.

Wie geht es den Mitarbeitenden während der Corona-Pandemie?

Gerade in Krisensituationen ist die Mitarbeiterführung eine besondere Herausforderung. Wie gut es den Führungskräften gelingt, Massnahmen zu kommunizieren und umzusetzen und wie diese von den Mitarbeitenden wahrgenommen werden, sind dabei zentrale Fragestellungen. Das Zürcher Jungunternehmen echonovum unterstützt Firmen kostenlos mit passenden Mitarbeiterumfragen. Die Erkenntnisse daraus ermöglichen ein abgestimmtes Handeln zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden. Interessierten Unternehmen gewährt echonovum Zugriff auf eine bereits auf die Corona-Situation vorbereitete Umfrage, die sie sofort und anonymisiert an ihre Mitarbeitenden versenden können. Auf Wunsch können die Umfragen auf firmenspezifische Fälle angepasst werden.

Hilfe im Bereich Marketing und Kommunikation

Wie kommen KMU in Krisenzeiten an Kunden heran? Wie soll man noch Marketing betreiben, wenn die Umsätze wegbrechen? Die Werbeagentur TBWA\Zürich will unbürokratisch Unterstützung leisten: „Wir möchten Firmen, die in der Krise sind und Hilfe suchen, mit kostenloser Beratung in Marketing und Kommunikation unterstützen», sagt dazu Matthias Kiess, CEO der Agentur. Zu diesem Zweck wurde eine kleine digitale Kampagne entwickelt, die zielgerichtet Unternehmer und Marketingfachleute von KMU ansprechen soll und gratis Unterstützung anbietet. «Denn auch wir sind Teil der Schweizer Wirtschaft und haben grosses Interesse, den Schaden für uns alle möglichst klein zu halten und Solidarität erlebbar zu machen», so Matthias Kiess weiter. Interessierte Unternehmen können sich per E-Mail (kmu@tbwa.ch) mit der Agentur in Verbindung setzen.

Lokale Unternehmen unterstützen

Auch grosse Unternehmen zeigen in der Corona-Pandemie Herz für KMU: So vereinen sich die zwei grossen Westschweizer Versicherer Groupe Mutuel und Vaudoise mit der Liveshopping-Plattform QoQa, um Kleinhändlern und -Produzenten in Schwierigkeiten zu helfen. Per sofort bietet QoQa den Schweizer Bürgern eine neue Plattform für die Unterstützung der Wirtschaft durch den Kauf von Gutscheinen. Die Gutscheine können bei lokalen Händlern eingelöst werden. Die Stiftung Groupe Mutuel engagiert sich für diese konkrete Massnahme zur Unterstützung lokaler Unternehmen. «In dieser für viele KMU kritischen Zeit muss die Schweizer Wirtschaft zusammenstehen und Solidarität zeigen. Durch dieses Projekt in Zusammenarbeit mit QoQa erhalten Händler konkrete Hilfe», sagt Thomas Boyer, CEO der Groupe Mutuel.

In der Corona-Pandemie erhält Sharing neuen Stellenwert

Überkapazitäten anbieten oder fehlende Ressourcen suchen? Ab sofort bietet Share-it für KMU diese Möglichkeit – bis auf weiteres kostenlos. Denn eine der grössten Herausforderungen für KMU besteht aktuell darin, vorhandene Ressourcen und Mittel schnell, effizient und zielgerichtet dort einzusetzen, wo sie den grössten Nutzen bringen. Dafür bietet die ab sofort verfügbare Plattform Share-it eine schnelle und einfache Lösung. Ob Rohstoffe, Arbeitsleistungen, Maschinen, Personal, Räumlichkeiten, Transport- und Lager-Kapazität, Informatik – auf dem digitalen KMU-Marktplatz zur Ressourcenallokation können KMU ab sofort nach dem Prinzip «Wir suchen – Wir bieten» vorhandene Überkapazitäten anbieten oder Ressourcen anfordern. Damit die passenden Kooperationspartner zügig zueinander finden, begleiten zudem versierte KMU-Expertinnen und -Experten den Prozess.

Zu viele ungeschützte Outlook-Postfächer wegen Homeoffice

Der Wechsel sehr vieler Mitarbeiter in kurzer Zeit ins Home Office aufgrund der Corona-Pandemie ist für viele Unternehmen eine enorme Herausforderung. Unterschätzt wird immer noch häufig die IT-Sicherheit. Spezialisten schlagen nun Alarm: Viele ungeschützte Outlook-Postfächer öffnen Cyberkriminellen Tür und Tor.

Ungeschützte Outlook-Postfächer im Homeoffice sind ein Sicherheitsrisiko für Unternehmen. (Bild: Pixabay.com)

Viele Mitarbeiter mussten wegen der Corona-Pandemie kurzfristig ins Homeoffice wechseln. Diese Umstellung  bedeutet für viele Unternehmen die einzige Möglichkeit, um den Betrieb weitestgehend aufrecht zu erhalten. Allerdings sind nur wenige Firmen vollumfänglich auf diese Lage vorbereitet gewesen, weswegen manche Prozesse nun Hals über Kopf umgesetzt wurden – das führt nun zu einer neuen und sehr gefährlichen Bedrohung.

Viele ungeschützte Outlook-Postfächer

Sicherheitsforscher von Check Point Research, der Threat Intelligence-Abteilung von Check Point® Software Technologies Ltd. schlagen Alarm: Die Outlook-Postfächer vieler Unternehmen liegen frei zugänglich und ungeschützt im Internet offen, wie Check Point Research warnt. Grund dafür ist, dass die Unternehmen die Outlook Web Application (OWA) einsetzen, die das Postfach im Browser öffnet, statt über das installierbare Desktop-Programm. Sie wollen damit auf die Tatsache reagieren, dass viele Mitarbeiter ihre privaten Endgeräte benutzen, oder mangels Vorbereitung benutzen müssen, und natürlich keine Microsoft-Office-Lizenz für ihre eigenen Geräte zur Verfügung haben. Die OWA ist dagegen frei benutzbar – und reisst nun ein grosses Loch in die IT-Absicherung.

DACH-Region stark gefährdet

Auf der Übersichtsseite shodan.io landet Deutschland mit fast 50’000 gefundenen, offenen Ports bereits auf Platz zwei, hinter den USA. Die Schweiz folgt mit knapp 8’000 offenen Ports auf Platz 7 und Österreich mit rund 6’500 Ports noch auf Platz 10. Damit ist die DACH-Region geschlossen unter den zehn am stärksten gefährdeten Ländern versammelt und macht von deren derzeit knapp über 180’000 offenen Ports mehr als ein Drittel aus.

Auch die Schweiz zählt viele offene Ports. (Grafik: Checkpoint)

„Wir können nur allen Unternehmen raten, diese offenen Ports umgehend zu schliessen und auf Schutzmassnahmen erfahrener Sicherheitsanbieter als zusätzliche Abschirmung zurückzugreifen. Andernfalls ist einer ihrer sensibelsten Bereiche, der gesamte E-Mail-Verkehr, frei im Internet einsehbar und damit Angreifern schutzlos ausgeliefert,“ warnt Sonja Meindl, Country Manager Schweiz und Österreich bei Check Point.

Quelle: https://research.checkpoint.com/

Erfolgs-Impuls: Wie Sie in der Krise zum Gewinner werden

Krisen sind auch Chancen: Ein vielzitierter Spruch, den heute nicht alle hören mögen. Doch unser Autor zeigt, dass viele Unternehmen jetzt die Weichen für die Zukunft richtig stellen sollten und damit Gewinner werden können.

Wer jetzt die Zeichen der Krise proaktiv nutzt, wird danach eher zum Gewinner. (Bild: Pixabay.com)

Wie schnell sich doch Situationen ändern können: Gestern noch alles normal und heute das Corona-Virus und damit die Angst, die Unterbrechung von Lieferketten, die massive Ausweitung der Heimarbeit und vieles mehr.

Bedrohungen als Chance sehen

Hier ist die entscheidende Frage an Sie als Leser: Empfinden Sie diese Überraschungen mehrheitlich als Bedrohung oder als Chance? Hinter der Frage steckt die Tatsache, dass Sie im Prinzip jede Bedrohung als Chance sehen können. Und umgekehrt.

Das kennen Sie sicher. Aber es geht noch weiter (und das ist das wirklich Spannende): die meisten ergreifen Chancen zu massivem Wandel überhaupt erst dann, wenn eine massive Bedrohung vorliegt.

Gewinner wagen die Flucht nach vorne

Es ist alles eine Frage des Mindset: Während einige wie das berühmte Kaninchen vor der Schlange erstarren, ergreifen andere die Gelegenheit beim Schopfe und nutzen die unkomfortable Lage zu ihrem Vorteil.

Das gilt für persönliche Schicksalsschläge genauso wie jetzt in der globalen Pandemie: Je länger Sie klagen, Wunden lecken und sich mit der notwendigen Schadensbegrenzung befassen, desto weniger können Sie und das Leadership-Team auf die Entwicklung von Chancen fokussieren.

Es ist hart aber wahr: Die beste Chance für die Verbesserung der Wettbewerbsposition besteht dann, wenn sich andere zurückziehen.

Jetzt zum Gewinner werden

Eine Fussnote: Es ist absolut ethisch korrekt, jetzt gewinnen zu wollen. Denn wir brauchen starke Unternehmen, um die Wirtschaft aus der Krise herauszuführen. Besser Sie gehören zu dieser Gruppe.

Hier ein paar Beispiele, die Sie für sich und Ihr Unternehmen in ungemütlichen Zeiten nutzen können:

  1. Wenn Ihre Mannschaft wegen des Virus’ daheim bleiben will oder muss, dann nutzen Sie jetzt die Chance, das Home Office als Möglichkeit massiv auszubauen. Geben Sie Hilfestellung, inspirieren Sie Ihre Leute zu hoher Produktivität von daheim und so weiter.
  2. Wenn Sie Ihre Kunden nicht mehr besuchen können, dann bauen Sie endlich massiv die Kommunikation über Video-Konferenzen aus. Machen wir uns nichts vor: viele (nicht alle) Geschäftsreisen werden auch wegen des damit verbundenen Statusgewinns unternommen.
  3. Wenn Sie Mühe haben, Ihre Produkte termingerecht auszuliefern, dann gehen Sie jetzt endlich daran, Services und Angebote zu generieren, die virtuell hohen Mehrwert generieren, zum Beispiel über Online-Technologien. Klar können diese nicht sofort die Produkte ersetzen, aber sehr wohl schrittweise einen erheblichen Anteil übernehmen. Jetzt ist die Gelegenheit, diese Transformation auszubauen.

Es gibt noch viel mehr solcher Ideen. Am besten, Sie überlegen sich möglichst viele mit Ihrem Führungsteam. Natürlich weiss ich, dass meine Vorschläge nicht einfach umzusetzen sind. Und dennoch: sie bieten eine riesige Chance, sich gerade jetzt vom Wettbewerb abzusetzen. Ergreifen Sie diese Chance oder starren Sie stattdessen auf die Bedrohung?

Zum Autor:
Volkmar Völzke ist Erfolgs-Maximierer. Buchautor. Berater. Coach. Speaker. www.volkmarvoelzke.ch

Boss Info wechselt von Multibrand zu Singlebrand

Rückwirkend per 1. Januar 2020 werden sämtliche operativen Tochterfirmen der Boss Info Holding AG zu einer Firma fusioniert und werden künftig einheitlich unter einem Namen, Boss Info AG, auftreten.

Gemeinsam stärker: Boss Info AG tritt neu mit einer Singlebrand-Strategie auf. (Bild: zVg)

Seit 1998 bietet die Boss Info AG (bossinfo.ch) ICT-Infrastruktur und betriebswirtschaftliche Gesamtlösungen auf der Basis von Microsoft Dynamics an. 2019 hat die Boss Info Holding AG 2019 die Firmen pmc Informatik AG, die profinance.ch AG für ERP-Software sowie die Daneco AG übernommen. Alle drei Firmen wurden als Tochterfirmen der Boss Info Holding AG, jedoch unter deren eigenen Namen, weitergeführt.

Zusammenlegung führender KMU-Spezialisten

Nach reiflicher Überlegung ist der Verwaltungsrat der Dachgesellschaft zum Schluss gekommen, von einer aufwändigen und kostspieligen Multibrand- zu einer Singlebrand-Strategie zu wechseln. Damit sollen vorhandene Synergien noch besser genutzt werden: Rückwirkend per 1. Januar 2020 werden alle operativen Firmen in der Schweiz zu einer Firma fusioniert und einheitlich unter dem Namen
„Boss Info AG“ auftreten. Aufgrund der geographischen Nähe werden die Standorte Fehraltorf und Fällanden per 31. März 2020 am Standort Fällanden zusammengelegt. Dieser Standort wird ab 1. April 2020 in Co-Leitung von Jan Wild, dem bisherigen Standortleiter, und neu Daniel Pechmann geführt. Der Standort Langenthal wie auch die anderen Standorte bleiben bestehen, sämtliche Mitarbeitenden der bisherigen Tochterfirmen arbeiten nun unter dem neuen Dach. Damit zählt das IT-Unternehmen in der Schweiz neu 7 Standorte mit rund 160 Mitarbeitenden.

Boss Info AG als ICT-Gesamtanbieterin für den KMU-Markt

Das Zusammenwachsen mit über einem Dutzend Firmen in den letzten Jahren ermöglicht dem Unternehmen, noch präsenter auf dem ERP-Markt aufzutreten und umfassende Business Software-Umgebungen auch für kleinere Unternehmen anzubieten. Neben dem gesamten Microsoft-Produktangebot sind ICT-Infrastruktur/Systemtechnik, Web-Applikationen wie beispielsweise Webshops und Portale sowie Schulungen weitere Standbeine der Boss Info AG. Das Unternehmen ist mit ihren Archiv- und Workflow-Lösungen auch im Bereich Prozessautomatisierung kein unbeschriebenes Blatt.

Gemeinsam noch stärker

„Unsere Kunden profitieren dank der Zusammenführung von Vorteilen einer einheitlichen Firmen-Organisation. Mit einem gewachsenen und starken Schweizer KMU als ICT-Dienstleistungspartner an der Seite kann unsere Kundschaft darauf vertrauen, für alle ihre geschäftlichen ICT-Bedürfnisse mit modernsten Werkzeugen ausgerüstet zu werden – alles aus einer Hand“, schreibt das Unternehmen. Im Weiteren würden die Kunden, Lieferanten und Partner von zentralen Ansprechstellen und Diensten wie Finanzen, HR und Administration sowie einer vereinheitlichten Kommunikation profitieren. Insbesondere erleichtert das einheitliche Erscheinungsbild die Stärkung der Eigenmarke und vereinfacht die Angebotskommunikation der eigenentwickelten Boss-Lösungen.

Covid-19 und besonders gefährdete Personen: Eine arbeitsrechtliche Einordnung

Zurückhaltung, Grosszügigkeit, Fürsorge und Augenmass: Das wird nun von vielen Arbeitgebern gefordert. Doch was ist arbeitsrechtlich möglich? Wo liegen Schwierigkeiten bei der Auslegung? Ein Vorschlag zur Einordnung der „besonders gefährdeten Personen“ gemäss COVID-19-Verordnung 2 und zum guten Umgang damit im arbeitsrechtlichen Kontext.

Besonders gefährdete Personen rund um Covid-19: Wie sind der Begriff und der Umgang mit solchen Personen arbeitsrechtlich einzuordnen? (Bild: Pixabay.com)

In der vom Bundesrat am 16. März 2020 erlassenen und am 20. März 2020 angepassten Verordnung 2 (VO2) über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sind insbesondere Art. 10b und c von grosser arbeitsrechtlicher Bedeutung. Damit wird nämlich eine neue Arbeitnehmerkategorie eingeführt, die „besonders gefährdeten Personen“. Menschen aus dieser Personengruppe sollen zu Hause bleiben und Menschenansammlungen meiden (Art. 10b Abs. 1 VO2).

Wer sind „besonders gefährdete Personen“?

Unter diese Kategorie fallen Personen ab 65 Jahren und Personen, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen:

  • Bluthochdruck
  • Diabetes
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Chronische Atemwegserkrankungen
  • Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
  • Krebs

Mit dem Begriff „insbesondere“ wird zum Ausdruck gebracht, dass diese Aufzählung nicht abschliessend ist. Die Rechtsfolgen für die Gruppe der besonders gefährdeten Personen können daher auch auf andere Erkrankungen angewendet werden, sofern diese hinsichtlich des Risikos eines schweren Covid-19-Krankheitsverlaufs als gleichwertig mit den Krankheiten gemäss Art. 10b VO2 eingestuft werden. Da es sich um eine medizinische Thematik handelt, obliegt diese Einschätzung den Hausärzten. Eine anspruchsvolle Aufgabe, wenn man die nachfolgend skizzierten Konsequenzen in Betracht zieht.

Angepasste Pflichten der Arbeitgeber

Die Pflichten der Arbeitgeber wurden schon nach wenigen Tagen im neu formulierten Art. 10c Abs. 2 und 3 VO2 angepasst. In Abänderung des ursprünglichen Verordnungstexts, der für besonders gefährdete Personen nur die Möglichkeiten „Homeoffice“ oder „Dispens unter Lohnfortzahlung vorsah“, wurde der Arbeitnehmerschutz mit der Einführung einer dritten Variante einerseits etwas gelockert, gleichzeitig aber auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers konkretisiert.

Die neue Fassung von Art. 10c VO2 sieht folgende Regelung vor:

  • Der Arbeitgeber ermöglicht den besonders gefährdeten Arbeitnehmern, ihre Arbeitsverpflichtungen von zu Hause aus zu erledigen. Dazu trifft er die geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen (Art. 10c Abs. 1 VO2). Der Grundsatz “Homeoffice first” wird damit aufrecht gehalten, d.h. besonders gefährdete Personen sollen, wenn immer möglich, von zu Hause aus arbeiten.
  • In Abänderung der ursprünglichen Regelung wurde Art. 10c Abs. 2 VO am 20.03.2020 neu formuliert. Für diejenigen Arbeitstätigkeiten, die aufgrund der Art der Tätigkeit oder mangels realisierbarer Massnahmen nur am üblichen Arbeitsort erbracht werden können (z.B. Detailhandel, Reinigung, Pflege), hat man ein neues Kriterium eingeführt. In diesen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, „mit geeigneten organisatorischen und technischen Massnahmen die Einhaltung der Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und sozialer Distanz sicherzustellen“ (Art. 10c Abs. 2 VO2).
    Dazu ein Auszug aus den Erläuterungen des Bundes (Stand: 24.03.2020): “Dafür können beispielsweise im Detailhandel Plexiglasscheiben zum Schutz des Kassenpersonals aufgestellt werden; auch sind wo zweckmässig den Mitarbeitern Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen. Auch können für besonders gefährdete Personen andere zumutbare Arbeitsbereiche oder -felder zugewiesen werden, etwa Arbeiten im Backoffice-Bereich.“
    Mit andern Worten: Sofern der Arbeitgeber die Einhaltung dieser Massnahmen gewährleisten kann, steht einer weiteren Ausübung der Tätigkeit am üblichen Arbeitsort grundsätzlich nichts im Weg. Aber auch hier – so die Erläuterungen des Bundes – sind Arbeitgeber und Arbeitnehmende aufgerufen, sich flexibel auf praktikable und im Interesse der Gesundheit und der Betriebsinteressen stehende Lösungen einzulassen.
  • Ist im konkreten Fall kein „Homeoffice“ möglich und sind auch die in Art. 10c Abs. 2 VO2 geforderten Schutzmassnahmen nicht umsetzbar, werden besonders gefährdete Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung beurlaubt (Art. 10c Abs. 3 VO2).

Was bedeutet das in der Praxis?

Mit Art. 10c Abs. 3 VO 2 wird in Ergänzung zu Art. 324 und 324a OR eine weitere Ausnahme von der Grundregel „Ohne Arbeit kein Lohn“ geschaffen. Bei den absehbaren Diskussionen darüber, ob Homeoffice möglich sei oder nicht, sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gefordert. Unserer Ansicht nach sollte Homeoffice bei vorhandenen technischen Möglichkeiten immer dann möglich sein, wenn die Arbeit nicht ortsgebunden ist oder nur mit speziellen Vorrichtungen ausgeübt werden kann, die zuhause nicht verfügbar sind. Arbeitnehmer werden gebeten, Augenmass zu bewahren und so viel wie möglich dazu beizutragen, dass der Betrieb des Arbeitgebers möglichst uneingeschränkt weiterlaufen kann. Denn:

Der Arbeitgeber hat für die Dauer der Gültigkeit der VO2 eine zeitlich unlimitierte 100%-ige Lohnfortzahlung zu leisten, ohne dass er eine Arbeitsleistung erhält. Diese Verpflichtung kann insbesondere kleinere Unternehmungen, denen derzeit in vielen Fällen die Einnahmen fehlen, rasch in ihrer Existenz bedrohen.

Aufgrund der Formulierung „beurlaubt“ könnte man auf die Idee kommen, die betroffene Person müsse (vorhandenes) Ferienguthaben beziehen. Diese Auslegung dürfte kaum im Sinne des Verordnungsgebers sein, der hier redaktionell wenig präzis war. Anstatt von „beurlauben“ sollte man besser von „dispensieren“ sprechen. Nichts desto trotz wird in der Lehre aufgrund der zur Zeit vorliegenden, ausserordentlichen Lage davon ausgegangen, dass auch eine kurzfristige Anordnung von Ferienbezug zulässig sein soll.

Ergänzend sei noch festgehalten, dass die ebenfalls am 20.3.2020 erlassene Covid-19-Verordnung-Erwerbsausfall an der Rechtslage nichts ändert. Zwar sieht Art. 2 Abs. 1 dieser Verordnung bei einem Unterbruch der Erwerbstätigkeit „infolge Quarantäne“ einen Maximalanspruch von 10 Taggeldern vor, doch ist diese Leistung subsidiär zu Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers (Art. 2 Abs. 4). Somit erübrigt sich auch eine nähere Prüfung der Frage, ob die „Beurlaubung“ i.S. von Art. 10c Abs. 3 VO2 einer Quarantäne gleichzusetzen wäre.

Ärztliches Attest

Die Verordnung sieht vor, dass die Betroffenen ihre Gefährdung durch eine „persönliche Erklärung” geltend machen. Der Arbeitgeber wird dies in der Regel akzeptieren, wenn er über den Gesundheitszustand der betroffenen Person ohnehin schon Bescheid weiss. Dies ist übrigens häufiger der Fall, als man glaubt. Was geschieht aber, wenn der Arbeitgeber durch die Selbsterklärung des Arbeitnehmers überrascht wird und überprüfen möchte, ob jemand tatsächlich zum Kreis der besonders gefährdeten Personen gehört?

Macht ein Arbeitnehmer geltend, er gehöre zu den besonders gefährdeten Personen, steht dem Arbeitgeber die in Art. 10c Abs. 4 VO2 vorgesehene Möglichkeit offen, ein „ärztliches Attest” zu verlangen. Es ist anzunehmen, dass die Arbeitgeber davon rege Gebrauch machen werden. Inhaltlich ist allerdings lediglich die Information zulässig, ob jemand als „besonders gefährdete Person” i.S. von Art. 10b Abs. 2 VO2 einzustufen ist oder nicht. Aufgrund des Persönlichkeitsschutzes besteht kein Anspruch auf nähere Informationen zum Gesundheitszustand des Arbeitnehmers oder genauere Angaben zur Erkrankung.

Ärztliches Attest vs. Arbeitsunfähigkeitszeugnis

Etwas unglücklich ist in unseren Augen die gewählte Bezeichnung „ärztliches Attest“, da mit diesem Begriff normalerweise ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis assoziiert wird. Das ärztliche Attest gemäss Art. 10c Abs. 4 VO2 ist jedoch kein Arbeitsunfähigkeitszeugnis, sondern lediglich eine Bestätigung der Zugehörigkeit zum Kreis der „besonders gefährdeten Personen“. Damit handelt es sich aber lediglich um einen Arbeitsdispens ausserhalb von Homeoffice und nicht um eine medizinisch begründete Arbeitsunfähigkeit.

Erste Rückmeldungen haben gezeigt, dass die Ärzte diese Unterscheidung noch nicht immer berücksichtigen und im ärztlichen Attest (zusätzlich) auch eine Arbeitsunfähigkeit bestätigen, vermutlich ohne dass eine solche vorliegt. Die Prüffrage hier wäre nach unserer Auffassung:

„Wäre der (besonders gefährdete) Patient ohne Corona-Pandemie in seiner angestammten Tätigkeit arbeitsfähig?“ Wenn ja, gibt es ein „ärztliches Attest“, wonach er zum Kreis der besonders gefährdeten Personen gehört. Wenn nein, wird ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis ausgestellt.

Lohnfortzahlung vs. Krankentaggeldleistungen

Krankentaggeldversicherungen definieren die Arbeitsunfähigkeit in Anlehnung an Art. 6 ATSG regelmässig als „die durch eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten.“ Diese Definition deckt sich ganz offensichtlich nicht mit den Gründen, die zum Arbeitsdispens aufgrund der besonderen Gefährdungslage führen. Deshalb gilt ganz grundsätzlich: Vorsicht, die Krankentaggeldversicherungen müssen für die Lohnfortzahlung aufgrund des Arbeitsdispens gemäss Art. 10c Abs. 3 VO2 u.E. nicht aufkommen. Arbeitgeber sollten dies im Hinblick auf ihre Liquiditätsplanung im Blick behalten, Arbeitnehmer indessen auch und im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles daran setzen, um zur Schadenminderung beizutragen.

Die Versuchung ist daher relativ gross, diese Risiken mit einem gewöhnlichen Arbeitsunfähigkeitszeugnis (alias einer Krankschreibung) umgehen zu wollen. Man bedenke dabei aber die folgenden beiden Punkte:

  • Zunächst werden damit Personen „krank geschrieben“, die medizinisch gesehen gar nicht arbeitsunfähig sind. Die Gefahr, dass „besonders gefährdete Personen auch nach dem Ende der Pandemie weiterhin arbeitsunfähig (geschrieben) bleiben, ist nicht zu unterschätzen. Immerhin leiden alle diese Personen an einer Erkrankung, und solange sich der Gesundheitszustand nicht verbessert, ist ein Wiedererlangen der Arbeitsfähigkeit kein Selbstläufer. Diese Entwicklung ist weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber noch für die Gesamtwirtschaft anzustreben.
  • Darüber hinaus werden sich die Krankentaggeld-Versicherer mit einer beträchtlichen Anzahl von Fällen herumschlagen müssen, die versicherungsrechtlich gesehen „unberechtigt“ sind, da eine eigentliche Arbeitsunfähigkeit fehlt. Angesichts der Schadenswelle, die wohl auch auf die Krankentaggeld-Versicherer zurollt, ist damit zu rechnen, dass solche «Arbeitsunfähigkeiten» genaueren Prüfungen unterzogen und die Leistungspflicht abgelehnt werden wird. Dann fallen die Kosten für die Lohnfortzahlung auf die Arbeitgeber zurück, die damit möglicherweise nicht gerechnet haben.

Fazit: Besonders gefährdete Personen richtig einordnen

Es ist Zurückhaltung, Grosszügigkeit, Fürsorge und Augenmass angezeigt, wenn es um besonders gefährdete Personen geht:

  • Zurückhaltung der Arbeitnehmer bei ihren Selbsterklärungen. Nutzen Sie die Situation nicht aus. Unberechtigte Gefährdungsmeldungen stellen für Arbeitgeber ein unschätzbares Risiko dar. Helfen Sie mit, wo Sie können. Individualinteressen sollten – ausser in den in der Verordnung definierten Fällen von besonderer Gefährdung – hinter die allgemeinen Interessen am Erhalt unseres Wirtschaftssystems zurücktreten.
  • Grosszügigkeit bei der Beurteilung der Frage, inwieweit Homeoffice möglich sei. Bereitschaft der Arbeitnehmer, Aufgaben zu übernehmen, die normalerweise zwar nicht zu den Aufgaben des Arbeitnehmers gehören, von ihm vom Homeoffice aus aber erledigt werden können. Und zwar unabhängig von den Vorgaben des Arbeitsvertrages.
  • Fürsorge und besondere Sorgfalt bei der Prüfung und Umsetzung der organisatorischen und technischen Massnahmen, um die Einhaltung der Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und sozialer Distanz sicherzustellen. Die „besonders gefährdeten Personen“ sollen vor Infektionen geschützt werden, damit potenziell gravierende Erkrankungsfälle und Engpässe in der Gesundheitsversorgung vermieden werden können. Im Zweifelsfall soll unseres Erachtens der Arbeitsdispens gewählt werden.
  • Augenmass seitens der Ärzte in Sachen ärztliche Atteste und Arbeitsunfähigkeitszeugnis- se. Erstens müssen sich Ärzte dieser grundlegenden Unterscheidung und unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen bewusst sein. Krankschreibungen wegen der besonderen Gefährdung gemäss Art. 10b Abs. 2 V2, obwohl keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, können zudem dazu führen, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in falscher Sicherheit wiegen und von der Deckung des Lohnfortzahlungsanspruchs durch die Versicherung ausgehen. Wenn ein solcher Anspruch dann abgelehnt und die gesamte – aufgrund von Art. 10c Abs. 3 VO2 zeitlich nicht bzw. auf den Zeitraum der ausserordentlichen Lage limitierte – Dauer auf den Arbeitgeber zurückfällt, kann das ein Unternehmen finanziell in den Ruin treiben.

Autoren:
RA Astrid Lienhart ist Fachanwältin SAV Arbeitsrecht und neben ihrer Arbeit als Anwältin in der Kanzlei Rechtskraft in Zürich als Autorin und Referentin tätig. RA Kurt Mettler ist Geschäftsführer der SIZ AG, welche auf Care Management spezialisiert ist. Beide pflegen seit Jahren einen intensiven Austausch zu den schwierigen Fragen rund um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Kurzarbeit in KMU: Jedes fünfte Unternehmen stellt um

Die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus treffen die Schweizer KMUs an breiter Front. Gemäss einer Blitzumfrage von Visable rechnen knapp zwei Drittel der KMUs (57.7 %) mit kleinen Umsatzeinbussen und gar ein Viertel (25.48 %) mit enormen Einbussen. Jedes fünfte Unternehmen stellt bereits auf Kurzarbeit um.

Verunsicherung bei Kunden und Kurzarbeit in KMU: Dies zeigt eine Blitz-Umfrage von Visable. (Grafik: Visable)

Visable – Betreiberin der bekannten B2B-Plattformen «Wer liefert was» und Europages – hat in der Woche vom 12. bis 19. März in einer Blitz-Umfrage 208 Schweizer KMUs zu den Folgen der Corona-Pandemie online befragt. Auf die Gründe der Umsatzeinbussen angesprochen, zeigt sich, dass das Hauptproblem die starke Verunsicherung der Kunden ist. Denn dieser Umstand wurde von 71 Prozent der Befragten angegeben. Eine Herausforderung stellen aber auch vermehre Krankheitsfälle im Betrieb dar (10.6 %).

Hälfte der KMUs leidet unter einem Rückgang der Aufträge

Die Schweizer KMUs spüren bereits mehrere konkrete Folgen der Corona-Pandemie. Über die Hälfte (53.4) gaben in der Visable-Umfrage an, dass es seitens der Kunden weniger Nachfrage gibt und die Aufträge zurückgehen.  Knapp ein Viertel (24.5 %) beklagt sich über Lieferengpässe bei der Beschaffung. Die Unternehmen sind aber auch betroffen, weil Mitarbeiter krank sind (16.8%) oder sich in Quarantäne befinden (9.6 %). Weniger ins Gewicht fallen Umsatzprobleme wegen der Abhängigkeit vom chinesischen Markt (7.7 %).

Lieferengpässe bei der Beschaffung spüren die KMUs vor allem in Europa (22.1 %). Immerhin 17.3 Prozent der Unternehmen leiden unter Engpässen bei Lieferungen aus China. Bei den USA oder anderen Regionen gibt es offenbar aber noch keine Lieferschwierigkeiten.

Kurzarbeit in KMU und Stellenstopp als Sofortmassnahmen

Bei den Massnahmen, die die KMUs ergreifen, gibt es zwei eindeutige Stossrichtungen, die beide etwa gleich stark zum Zug kommen. So steigt bereits etwa jedes fünfte Unternehmen auf Kurzarbeit um (20.7 %) oder stoppt bei der Anstellung neuer Mitarbeitenden (18.8 %). Lediglich 4.3 Prozent der KMUs reagieren jetzt schon mit Entlassungen.

Breite Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeitenden

Die Schweizer Firmen unternehmen viel zum Schutz der Mitarbeitenden. Die hauptsächliche Massnahme ist das Bereitstellen von Desinfektionsmittel. Zwei Drittel (62 %) der Befragten haben diese Massnahme ergriffen. 43.8 Prozent der Unternehmen haben Home Office angeordnet. Und 40.4 Prozent verzichten in der aktuellen Situation auf Geschäftsreisen. Über ein Viertel der Unternehmen hält Video-Konferenzen ab (26.4 %). Fiebermess-Kontrollen gibt es in kaum einem Unternehmen (1.9 %).

Impulsartige Suche nach Schutzmasken und Desinfektionsmittel

Mit der Ausbreitung des Coronavirus veränderte sich auch das Suchverhalten auf den Online-B2B-Martplätzen von Visable. Gehören beispielsweise auf «Wer liefert was» sonst die Suchbegriffe «Maschinenbau» und «CNC Fräsmaschinen» zu den meistgesuchten Begriffen, änderte sich das mit dem Aufkommen des Coronavirus. Mitte Februar wurden erstmals «Atemschutzmasken» und «Einwegmundschutzmasken» besonders stark nachgefragt. Auch «Desinfektionsmittel» fand sich plötzlich unter den Top 3 der meistgesuchten Begriffe – diese Produkte überstiegen zeitweise sogar die Anfragen der sonst gängigen Topsuchen. «Wir verzeichnen seit einigen Tagen einen generellen Anstieg der Suchanfragen. Viele Unternehmen müssen sich momentan nach anderen Zulieferern umsehen. Visable unterstützt seine Kunden auch in diesen Zeiten mit digitalen Lösungen für Marketing und Vertrieb», sagt Peter F. Schmid, CEO von Visable. «Die genauen Folgen der Pandemie können auch wir nicht absehen. Doch klar ist bereits jetzt: Digitale Lösungen für industriell tätige Unternehmen waren noch nie so wichtig, wie heute», erklärt Peter F. Schmid.

Quelle: www.visable.com

Prix SVC Ostschweiz: Verschiebedatum 19. August 2020

Der Prix SVC Ostschweiz 2020 wird neu am Mittwoch, 19. August 2020, 18.00 Uhr, in den Olma Hallen St.Gallen verliehen. Das hat der Swiss Venture Club (SVC) gemeinsam mit dem regionalen Organisationskomitee entschieden.

Aufgrund der bundesrätlichen Verfügung zur Coronavirus-Situation musste die für den 5. März 2020 geplante Verleihung des Prix SVC Ostschweiz verschoben werden. Zusammen mit dem regionalen Organisationskomitee hat der SVC die Verleihung des Unternehmerpreises neu für Mittwoch, 19. August 2020 in den Olma Hallen festgelegt. Weitere Informationen werden termingerecht kommuniziert. Der SVC beobachtet die Situation laufend. Er informiert unverzüglich, sollten weitere SVC-Anlässe von den Massnahmen rund um die Eindämmung des Coronavirus betroffen sein.

Im Final für die diesjährige Preisverleihung stehen (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Davaz Holding AG
  • Evatec AG
  • Glatz AG
  • Heule Werkzeug AG
  • Integra Biosciences AG
  • Zünd Systemtechnik AG

Diese sechs KMU wurden durch eine zwölfköpfige Jury aus 150 Unternehmen ermittelt. Der Prix SVC Ostschweiz wird seit 2004 vergeben.

www.swiss-venture-club.ch

Sharingplattform für KMU zum Suchen und Finden von Ressourcen

Ab sofort bietet Share-it für KMU die Möglichkeit, Ressourcen anzubieten oder zu suchen – bis auf weiteres kostenlos. Eine einfache Sofortmassnahme für schnelle Lösungen und intelligente Zusammenarbeit.

Die Sharingplattform Share-It bietet KMU die Möglichkeit, Überkapazitäten anzubieten oder Ressourcen anzufordern. (Bild: Pixabay.com)

Eine der grössten Herausforderungen für KMU besteht aktuell darin, vorhandene Ressourcen und Mittel schnell, effizient und zielgerichtet dort einzusetzen, wo sie den grössten Nutzen bringen. Dafür bietet die ab sofort verfügbare Plattform Share-it eine schnelle und einfache Lösung. Ob Rohstoffe, Arbeitsleistungen, Maschinen, Personal, Räumlichkeiten, Transport- und Lager-Kapazität, Informatik – auf dem digitalen KMU-Marktplatz zur Ressourcenallokation können KMU ab sofort nach dem Prinzip «Wir suchen – Wir bieten» vorhandene Überkapazitäten anbieten oder Ressourcen anfordern. Damit die passenden Kooperationspartner zügig zueinander finden, begleiten versierte KMU-Expertinnen und -Experten den Prozess.

Aus der Praxis geborene Sharingplattform

«Mehr denn je lautet die Devise jetzt ‚kollaborieren und teilen‘, um schnell zu neuen Lösungen sowie intelligenter Zusammenarbeit zu gelangen. Nach dieser Massgabe haben wir Share-it konzipiert und bestehende Systeme sowie Ressourcen zusammengezogen», erläutert Carla Kaufmann, selber KMU- und Nachfolge-Expertin und Partnerin der Companymarket AG.

Companymarket.ch ist die grösste Schweizer Vermittlungsplattform für den Verkauf und Kauf von Firmen, die nun durch entsprechende zusätzliche Funktionen parallel als Sharingplattform resp. Ressourcen-Marktplatz zur Verfügung steht.

Die Idee zur Entwicklung und Realisierung einer Sharingplattform für KMU entstand im vergangenen Herbst in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern und KMU-Digitalisierung und wird seit Anfang 2020 von InnoSuisse als Projekt unterstützt. Zwischenzeitlich arbeiten verschiedene KMU, die Hochschule Luzern und die Fachhochschule Nordwestschweiz an der Erforschung von Konzepten und Lösungen für eine erfolgreiche Gestaltung von Sharing zwischen KMU.

In vier Stufen zu Collaboration und Sharing

Als «Ressourcendesk» und unmittelbar zugängliche Anlaufstelle für Unternehmerinnen und Unternehmer dient der digitalisierte Nachfolgebus (nachfolgebus.ch). Entweder telefonisch oder mittels Chat- und Videokonferenz-Funktionen kontaktieren Unternehmen einfach ein Team versierter KMU- Expertinnen und -Experten. Gemeinsam mit diesen werden die unternehmerischen und wirtschaftlichen Herausforderungen erfasst, Chancen zu Kooperation, Sharing oder Zusammenschluss von Bereichen definiert und Angebot oder Bedarf auf companymarket.ch/shareit öffentlich publiziert. Anschliessend erfolgt über das Team von Companymarket die schriftliche und telefonische Ansprache der ermittelten möglichen Kooperationspartner. Den gesamten Service bietet Share-it bis auf weiteres kostenlos an.

Hohes Lösungspotenzial dank BigData

Zur Identifikation möglicher Kollaborationen verfügt Companymarket in Kooperation mit GetDiversity.ch über eine BigData Lösung, die es erlaubt, «Targetlisten» von Unternehmen (400’000 hinterlegte Einträge) nach Region, Branche und Grösse in der ganzen Schweiz zu bilden und zu kontaktieren.

Mit der Absicht, in der aktuellen Situation basierend auf Collaboration und Sharing einen wirkungsvollen Beitrag zum Erhalt der Schweizer KMU zu leisten, will Share-it zu neuen Lösungen motivieren.

Defekte Smartphones: Mobile Soforthilfe im Grossraum Zürich

Smartphones und Tablets sind wegen des nationalen Lockdowns für viele Schweizerinnen und Schweizer der einzige Zugang zur Arbeits- und Aussenwelt. Während Läden geschlossen bleiben, Home-Office an der Tagesordnung ist, und sich der Kontakt in der Bevölkerung zusehends in die digitale Welt verlagert, stellt sich für viele die Frage: Was tun, wenn mein Smartphone oder mein Tablet defekt ist?

Defekte Smartphones können per Home Service repariert werden. (Bild: Mobile Klinik)

Man sitzt im Homeoffice, vertraut auf die Technologie des Smartphones, doch plötzlich versagt dieses den Dienst: Die Mobile Klinik lanciert für diesen Fall ab sofort einen Home-Service für den Grossraum Zürich und Winterthur. Das Unternehmen repariert defekte Smartphones vor Ort oder holt diese ab, wenn eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist.

Defekte Smartphones aller Marken reparieren

„Uns erreichen täglich telefonische Anfragen von Kundinnen und Kunden, deren Smartphone zum Beispiel im Homeoffice kaputt gegangen ist und die eine Sofortlösung suchen. Wir wollen hier einen Beitrag leisten, damit die Kommunikation auch in dieser anspruchsvollen Zeit einwandfrei gewährleistet ist“, sagt Marcel Dossenbach, COO der Mobile Klinik. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben der schweizweit grösste Express-Reparatur-Dienst für Smartphones und mobile Geräte. Zum Unternehmen gehören die Marken Fix Repair, iKlinik und Handy Doktor. Mit 40 Filialen in der Schweiz beschäftigt die Mobile Klinik AG über 80 Mitarbeitende. Das Unternehmen bietet normalerweise Walk-In-Kunden einen schnellen und zuverlässigen Reparatur-Service für Smartphones aller Marken.

Home Service im Grossraum Zürich

Dossenbach führt weiter aus: „Unsere zentrale Reparaturstelle ist auch in diesen schwierigen Zeiten in Betrieb, natürlich unter Einhaltung aller BAG-Vorgaben. Defekte Geräte können per Post eingesandt werden. In der jetzigen Situation dauert dies vielen Kundinnen und Kunden jedoch zu lange. Für Personen, die auf eine schnelle Reparatur angewiesen sind, bieten wir im Grossraum Zürich und Winterthur ab sofort einen Home-Service an.“

Aufgrund der Zughörigkeit zur MSS Holding AG, welche schweizweit zu den führenden Anbietern von Mobilitätslösungen zählt, verfügt die Mobile Klinik über den Zugang zu einer Fahrzeugflotte, die nun speziell für den jetzigen Fall aktiviert wird. Marcel Dossenbach erklärt: „Unsere Mitarbeitenden sind hygienisch geschult, fahren bei den Kunden vor und reparieren defekte Smartphones oder Tablets gleich vor Ort. Bei schwierigen Fällen nehmen wir das Gerät mit und bringen es nach erfolgter Reparatur gleichentags zurück. Bei Bedarf überlassen wir ein Leihgerät“

Der Home-Service ist unter der Nummer 0800 18 18 18 von Montag bis Freitag, zwischen 09 bis 20 Uhr, erreichbar.

Droht eine globale Wirtschaftskrise? Eine Einschätzung.

Die Politik versucht mit ausserordentlichen Massnahmen, die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen. Das ist richtig so, denn die Gesundheit der Bevölkerung hat absolute Priorität. Doch auch die Frage interessiert, was dies für die globale Wirtschaft bedeutet. Sind die letzten Wochen der Anfang einer Weltwirtschaftskrise oder wird sich an der Wirtschaftsfront alles in wenigen Monaten wieder beruhigen? Eine Einordnung von hpo forecasting zur aktuellen Entwicklung der Weltwirtschaft.

Die Anzeichen für eine globale Wirtschaftskrise verdichten sich. (Bild: Pixabay.com)

Aus ökonomischer Sicht ist die Frage der Stunde, was die Konsequenzen dieser Pandemie für die Unternehmen sein werden. Ist wie bei der SARS-Epidemie von 2003 mit einem kurzen wirtschaftlichen Einbruch zu rechnen, der dann sehr rasch wieder korrigiert wird? Oder endet es dieses Mal in einer ausgewachsenen Wirtschaftskrise? Dieser Frage gehen wir in diesem Konjunkturkommentar von hpo aus aktuellem Anlass auf den Grund.

Die Faktenlage vor dem Coronavirus

Um eine Einschätzung der Zukunft vornehmen zu können, gilt es zuerst, eine Auslegeordnung der Fakten vorzunehmen. Bei unserem realwirtschaftlichen Modell legen wir den Fokus auf die Industrieproduktion, den Konsum und die Stimmungsindikatoren. Dabei interessiert insbesondere auch, wie sich die Situation präsentierte, bevor wir alle in den Bann des Coronavirus gezogen wurden:

  • Industrieproduktion: Die Nachfrage nach Investitionsgütern schwächte sich bereits 2019 in Europa, Asien und zuletzt auch in den USA ab. Gegenüber 2018 sank in Deutschland der Auftragseingang bei den Maschinenbauern beispielsweise um 9 %. Obwohl die Zahlen für den Auftragseingang in den ersten zwei Monaten 2020 noch nicht vorliegen, berichten viele Industrieunternehmen bereits von teilweise erneut stark sinkenden Auftragseingangszahlen seit Anfang Jahr.
  • Konsum: Die Wachstumsraten beim Konsum sind in Asien schon seit geraumer Zeit am Abflachen und bewegen sich weit unter dem langfristigen Trendwachstum. In Europa und Nordamerika war der Konsum per Ende 2019 noch sehr stark, die Dynamik zeigte aber auch hier in diesem Zeitraum bereits eine Seitwärtsbewegung. Das Prognosemodell von hpo forecasting wies schon längere Zeit darauf hin, dass 2020 auch im Westen mit einer substanziellen Eintrübung der Konsumentenstimmung zu rechnen sei. Diese ist mit der rapiden Ausbreitung des Coronavirus und den von den Regierungen erlassenen Massnahmen nun noch rascher und viel heftiger eingetreten als erwartet. Auch wenn hier noch gesicherte Zahlen fehlen, ist klar: Mit dem Shutdown ganzer Regionen und Länder muss mit einem krassen Rückgang gerechnet werden.
  • Stimmungsindikatoren für die Industrie (z. B. der Business Confidence Index der OECD oder der Purchasing Managers Index Industrie) waren in der Vergangenheit sehr zuverlässige Indikatoren für die Entwicklung der Nachfrage in der Investitionsgüter-Industrie. Diese Indikatoren bewegten sich in den letzten Monaten in den meisten grossen Märkten klar im kontraktiven Bereich und deuteten damit – auch wieder unabhängig vom Coronavirus – auf einen Abschwung hin. Erste Stimmungsindikatoren aus China von Anfang 2020 lassen dort einen dramatischen Einbruch erahnen, gesicherte Zahlen für die Weltregionen werden erst noch folgen.

Vorboten für eine globale Wirtschaftskrise

Es lässt sich folgendes Zwischenfazit ziehen: Die Weltkonjunktur befand sich schon vor Ausbruch des Coronavirus in einer instabilen Phase. Mit den Prognosemodellen von hpo forecasting beobachten und analysieren wir weltweit rund 100 Unterbranchen der Investitionsgüterindustrie. Diese zeigten schon früh – unabhängig vom Coronavirus – für 2020 in fast allen Branchen einen sich beschleunigenden Rückgang des Auftragseingangs in der Investitionsgüter-Industrie an. Auch zeigte das Peter-Meier-Prognosemodell von hpo forecasting schon länger für 2019/2020 einen Einbruch des Konsums in Europa und den USA an, ähnlich wie er bereits in Asien beobachtbar war. Unsere bisherigen Einschätzungen für 2020 sind nicht nur in unseren vierteljährlichen Konjunkturkommentaren, sondern auch in einem Artikel der Neuen Zürcher Zeitung vom 14. Mai 2018, in einem Interview in der Technischen Rundschau vom Juli 2019 sowie in einem Beitrag des Wirtschaftsmagazins ECO im Schweizer Fernsehen vom 26. August 2019 bestens dokumentiert.

Coronavirus ist der Auslöser, aber nicht die Ursache der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise

Die Wahrscheinlichkeit ist mittlerweile sehr gross, dass das Coronavirus der Auslöser für einen Abschwung der Weltwirtschaft ist. Die realwirtschaftlichen Fundamentaldaten liessen – gemäss unseren Analysen – schon länger eine Wirtschaftskrise erwarten. Allerdings war bisher völlig unklar, was der Auslöser sein würde. Jede globale Wirtschaftskrise lässt sich mit einem einschneidenden Ereignis in Verbindung bringen. In der Strukturkrise der 1990er Jahren waren dies der Zerfall des Ostblocks und der Irakkrieg. Der Abschwung von 2001 wird stark mit dem Platzen der Dotcom-Blase und den Terroranschlägen in den USA vom 9. September in Verbindung gebracht. Und in der Finanzkrise 2008 haben sich die Bilder von frisch entlassenen Investment Bankern auf den Gehsteigen New Yorks und Londons mit Kartonschachteln in den Armen in unser kollektives Gedächtnis eingebrannt. Alle diese Wirtschaftskrisen haben gemeinsam, dass sich die Wirtschaft, schon lange bevor der jeweilige Auslöser bekannt war, auf eine instabile Phase hinbewegte.

Genauso verhält es sich nun auch mit dem aktuellen Abschwung. Die aktuelle Wirtschaftskrise – von der wir im Moment erst den Anfang sehen – hätte auch durch irgendein anderes Ereignis ausgelöst werden können. Unsere geheimen Favoriten waren bis anhin die Handelskriege der USA, eine Eskalation im Iran, ein harter BREXIT, die US-Repo-Krise oder die Unruhen in Hongkong. Allerdings zeigte sich einmal mehr, dass der Auslöser meist ein Ereignis ist, mit dem niemand rechnet. Auch wenn gemäss Epidemiologen schon lange klar war, dass jederzeit eine Pandemie möglich ist, waren die Verbreitung dieses Virus – und die heftigen Reaktionen der Regierungen darauf – zumindest bezüglich des konkreten Zeitpunktes nicht voraussehbar. Allerdings war es möglich, aufgrund der realwirtschaftlichen Indikatoren die instabile Lage der Weltwirtschaft zu erkennen. Aus ökonomischer Optik haben wir nun das Pech, dass COVID-19 ausgerechnet in dieser wirtschaftlich instabilen Phase in unser Leben tritt, wenn die Konsum- und Investitionszyklen gerade ihre Höhepunkte überschritten haben.

Zyklische Instabilität

Haben Konsum- und Investitionszyklus ihre Höhepunkte überschritten, ist die Wirtschaft instabil. Das geschah in der Vergangenheit alle sieben bis zwölf Jahre. Dann brauchte es nur einen beliebigen Auslöser, der die Krise ausbrechen liess. Tatsächlich hat zumindest beim Konsum in Asien sowie in frühzyklischen Branchen der Investitionsgüter-Industrie die Krise schon vor rund einem Jahr begonnen. Trotzdem ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass der gegenwärtige Abschwung als die Corona-Krise in die Geschichtsbücher eingehen wird.

In der unten stehenden Grafik ist die Abweichung vom langfristigen Trend des Detailhandels- und der Industrieproduktion in der OECD abgebildet. Die effektiven Werte können mit Sinus-Kurven unterschiedlicher Wellenlänge angenähert werden. Die Werte ab 2020 zeigen den hypothetischen Verlauf für die Zukunft und wurden vor Ausbruch der Corona-Epidemie erstellt. Immer wenn der Konsum- und der Investitionszyklus ihren Scheitelpunkt erreichten, folgte darauf eine Weltwirtschaftskrise. Mithilfe des Peter-Meier-Prognosemodells von hpo forecasting lassen sich die Zyklen zuverlässig prognostizieren. So war es möglich, dass Peter Meier bereits die Dotcom-Krise von 2001, die Finanzkrise von 2008 und auch den aktuellen Abschwung mit einem Vorlauf von rund zwei Jahren ankündigte. Weitere Details zu diesem Modell sind im Buch «Die Wirtschaft als schwingendes System» von Peter Meier nachlesbar (Hanser Verlag, 2019).

Wie geht es nun weiter?

Aufgrund der beschriebenen wirtschaftlich instabilen Phase in Kombination mit dem heftigen Corona-Schock, ist eine globale Wirtschaftskrise wahrscheinlich. Diese kann sich aber auf verschiedene Branchen und Unterbranchen sehr unterschiedlich auswirken. Diese weltweiten Auswirkungen analysieren wir in unserer täglichen Arbeit. Mit Hilfe der Branchenmodelle sind wir zudem in der Lage, auch für einzelne Unternehmen zuverlässige Prognosen des Auftragseingangs zu erstellen.

Ein grosser Unsicherheitsfaktor ist die Reaktion der Politik und der Finanzmärkte. Angesichts der ausserordentlichen Situation ist es angebracht, mit einschneidenden Massnahmen die Bevölkerung zu schützen, um dadurch die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Eine Überlastung der Gesundheitsversorger ist möglichst in Grenzen zu halten, denn die Gesundheit der Menschen hat oberste Priorität. Die teils drastischen Auswirkungen der bereits ergriffenen Massnahmen auf die Wirtschaft sind indes nicht abzustreiten. Je einschneidender diese Massnahmen, desto grösser die kurzfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen. Mittel und langfristig dürften aber die realwirtschaftlichen Zyklen die dominierenden Faktoren bleiben – zumindest für die Investitionsgüterindustrie. Problematisch ist nun, dass diese Zyklen – unabhängig von COVID-19 – ebenfalls eine negative Entwicklung erwarten lassen. Die bereits vom Rückgang der Realwirtschaft stark betroffenen Wirtschaftszweige werden gegenwärtig durch die Pandemie zusätzlich in Mitleidenschaft gezogen.
Eine grosse Gefahr sehen wir bei der weltweit hohen Verschuldung der Unternehmen. Bei vielen hochverschuldeten Unternehmen reichen mehrere Monate mit schlechtem Geschäftsgang, damit diese in finanzielle Schwierigkeiten geraten und trotz tiefen Zinsen ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können. Sollte dies im grossen Stil passieren, dürfte sich der Ausblick weiter eintrüben und im Extremfall kommt in den nächsten Quartalen eine Finanzkrise hinzu.

Es gibt auch Lichtblicke

Unternehmen, die eine solide Bilanz ausweisen und deshalb in der Lage sind, einen einschneidenden Abschwung zu überstehen, können aber durchaus gestärkt aus einer Krise hervorgehen. Denn einige Konkurrenten werden aus finanziellen Gründen aus dem Markt ausscheiden. Gerade im fragmentierten Maschinenbau können sich günstige Möglichkeiten für Übernahmen bieten. Weiter sind in einzelnen Unterbranchen bereits Substitutionseffekte anekdotisch beobachtbar, wenn beispielsweise westliche Firmen ihre chinesischen Zulieferer durch europäische Zulieferer austauschen.

Fazit: Ausgangslage für eine globale Wirtschaftskrise ist gegeben

Die Ausgangslage für eine globale Wirtschaftskrise hat sich deutlich verschärft. Dies deckt sich mit den von hpo forecasting präsentierten Wirtschaftsaussichten, zu einer Zeit, als wir Corona noch vorrangig mit mexikanischem Bier assoziierten. Aufgrund der jüngsten Ereignisse kennen wir nun auch mit grosser Wahrscheinlichkeit den Auslöser der Krise.

Auf unsere mittel- und langfristigen Prognosen hat der Ausbruch aber kaum grössere Auswirkungen, da diese ohnehin schon pessimistisch waren. Welche Konsequenzen der globale Abschwung auf die einzelnen Branchen und Unterbranchen haben wird, muss anhand der differenzierten Branchenmodelle analysiert werden.

Autoren:
Josua Burkart, M. A. HSG, ist Managing Director bei hpo forecasting. Benjamin Boksberger, M. A. HSG, ist Senior Consultant ebenda. Die Prognosespezialisten von hpo forecasting erstellen firmenspezifische Prognosen über den  Auftragseingang von Industrieunternehmen. Die Prognosen basieren auf dem wissenschaftlich fundierten und empirisch erprobten Peter-Meier-Prognosemodell.

www.hpoforecasting.ch

Arbeiten im Homeoffice: Darauf sollten Mitarbeitende und Chefs achten

Landesweit ist Arbeiten im Homeoffice gewissermassen zur Pflicht geworden. Auch Unternehmen, in denen bisher die Arbeit im Heimbüro nur die Ausnahme war, müssen jetzt umdenken. Wir haben ein paar wichtige Punkte zu einer Checkliste zusammengestellt.

Alles bereit für das Arbeiten im Homeoffice. (Bild: Pixabay.com)

Nicht alle – sowohl Chefs wie auch Mitarbeitende – sind es gewohnt, von zu Hause aus zu arbeiten. Nach ein paar Anfangsschwierigkeiten wird man aber sicher bald zurechtkommen und das Arbeiten im Homeoffice wird zur angenehmen Routine.

Punkt 1: Bei der Einrichtung auf gute Ergonomie achten

  • Richten Sie Ihr Heimbüro nach Möglichkeit in einem abtrennbaren Raum ein, damit Sie ungestört arbeiten können. Haben Sie keinen eigenen Raum, können Sie in Ihrer Wohnung auch eine Nische fürs Büro einrichten. Regale oder Trennwände können helfen, den Arbeits- vom Wohnbereich abzugrenzen. Wichtig ist es, den Raum so einzurichten, damit Sie sich beim Arbeiten wohlfühlen können.
  • Der Arbeitstisch: Dieser sollte genügend gross sein und genügend Platz für Ihre Unterlagen bieten. Gemäss Empfehlungen der Suva sollte die Länge mindestens 120 Zentimeter betragen. Im Idealfall sollte der Tisch höhenverstellbar sein, damit Sie abwechselnd im Stehen oder sitzend arbeiten können (Faustregel: 60 Prozent sitzen, 30 Prozent stehen, 10 Prozent aktives Bewegen; Stehen in der Regel nicht länger als 20 Minuten am Stück). Der Tisch sollte wenn immer möglich im 90-Grad-Winkel zum Fenster platziert sein.
  • Der Bürostuhl: Ein guter Bürostuhl (muss nicht teuer sein) verfügt über einen 5-Stern-Fuss mit Rollen und ist höhenverstellbar. Stellen Sie die Höhe so ein: Füsse flach am Boden, Ober- und Unterschenkel ca. im 90-Grad-Winkel, Rumpf im 90-Grad-Winkel zu den Oberschenkeln, Gesäss leicht höher als das Knie, d.h. eine geneigte Sitzfläche ist von Vorteil. Die Rückenlehne bzw. der Lendenbausch sollte ins hohle Kreuz zu liegen kommen, um Ihren Rücken optimal zu stützen. Auf Kissen, Fussstützen und dergleichen wenn immer möglich verzichten; sie können zu einer instabilen Haltung führen und daraus folgend zu körperlichen Beschwerden.
  • Beleuchtung: Achten Sie darauf, möglichst viel natürliches Licht zu erhalten. Nicht mit Blick oder mit dem Rücken zum Fenster arbeiten. Wenn dies nicht möglich ist: Verdunkeln Sie das Fenster (Vorhänge, Jalousien), damit es nicht blendet und behelfen Sie sich mit künstlichem Licht (Decken- oder Schreibtischlampe, die für eine gleichmässige Ausleuchtung sorgen). Als Richtwerte für die Beleuchtung gelten mindestens 500 bis 600 Lux (dies lässt sich etwa mit dem Smartphone messen, eine App dazu gibt es hier: https://phyphox.org/de/home-de/)
  • Platzierung der Arbeitsmittel: Den Bildschirm platzieren Sie gerade vor sich, die Höhe sollte so eingestellt sein, dass der obere Bildschirmrand eine Hand breit unter der Augenhöhe liegt. Der Abstand zwischen Augen und Bildschirm sollte eine Armlänge betragen. Arbeiten Sie auch bei einem Laptop möglichst mit einer Computermaus – Trackpads sind auf Dauer unbequem. Die Maus sollte so nah wie möglich bei der Tastatur gehalten werden. Wenn Sie häufig mit Dokumenten arbeiten empfiehlt sich ein Dokumentenhalter (zwischen Tastatur und Bildschirm platzieren).
  • Klima: Lüften Sie regelmässig. Auch Zimmerpflanzen können das Raumklima verbessern, indem sie für genügend Luftfeuchtigkeit sorgen. Zudem bringen sie eine freundliche Atmosphäre an den Arbeitsplatz.

Punkt 2: Die Arbeitsorganisation

  • Pflegen Sie den gleichen Rhythmus, wie wenn Sie im normalen Büro arbeiten. Stehen Sie zur gewohnten Zeit auf, machen Sie zu den üblichen Zeiten Ihre Pausen.
  • «Zelebrieren» Sie den Weg zur Arbeit, auch wenn Sie dazu nicht das Haus verlassen müssen. Das heisst z.B.: Frühstücken Sie im Esszimmer und gehen Sie erst dann in Ihr Heimbüro – vielleicht sogar nach einem kurzen Spaziergang oder einem «Ausflug» auf den Balkon.
  • Essen Sie auch zu Hause nicht an Ihrem Arbeitsplatz.
  • Kleiden Sie sich so, wie wenn Sie auswärts arbeiten gehen müssten. Wer etwa im Pyjama oder im Sport-Outfit arbeitet, tut sich und der Qualität der Arbeit wenig Gefallen.
  • Planen Sie Ihre Arbeit in zusammenhängende Blöcke: Aufgaben, die viel Konzentration benötigen, erledigen Sie mit Vorteil am Vormittag. Routine-Arbeiten, wie etwa das Beantworten von E-Mails, können z.B. dann nach der Mittagspause erfolgen.
  • Informieren Sie Ihre Team-Kolleginnen und Kollegen, wann und wie Sie erreichbar sind. Vereinbaren Sie fixe Termine etwa für Absprache-Rapporte. Nutzen Sie dafür Hilfsmittel wie z.B. Microsoft Teams, Outlook und die Tools für Unified Communication & Collaboration (UCC), die Ihr Arbeitgeber Ihnen zur Verfügung stellt.
  • Pflegen Sie eine Arbeitskultur: Es gibt Studien, die zeigen, dass Mitarbeitende zu Hause eher zu viel arbeiten. Man ist also auch beim Arbeiten im Homeoffice nicht vor Burnout gefeit. Erfassen Sie also Ihre Arbeitszeit, machen Sie wie gewohnt Feierabend – und verabreden Sie sich allenfalls für ein «virtuelles Feierabendbier» mit Kollegen via Skype o.ä.

Punkt 3: Arbeiten im Homeoffice – auch eine Frage der Führung

  • Das Arbeiten im Homeoffice setzt Vertrauen durch die Führungskräfte voraus. Vermeiden Sie als Chef also regelmässige «Kontrollanrufe». Führen Sie Ihre Mitarbeitenden im Homeoffice deshalb mehr ergebnisorientiert. Klären Sie die Ziele, die erfüllt werden müssen bzw. beschreiben Sie möglichst genau, wie das gewünschte Ergebnis aussehen sollte.
  • Transparenz: Halten Sie die Teams auf dem Laufenden darüber, welche Aufträge von wem bearbeitet werden. Stellen Sie E-Collaboration-Tools zur Verfügung und vereinbaren Sie virtuelle Teamsitzungen, wenn nötig. Diese bereiten Sie genau so akribisch vor, wie «normale» Sitzungen.
  • Fordern Sie regelmässig (z.B. wöchentlich) Statusberichte von Ihren Teams bzw. Mitarbeitenden ein.
  • Legen Sie verbindliche Zeiten für die Erreichbarkeit fest. Pflegen Sie aber auch Rituale für unverbindlichen und ungezwungenen Austausch, z.B. in Form eines Chats über Mittag.
  • Bringen Sie Geduld und Verständnis auf: Nicht alles wird auf Anhieb klappen. Wer es nicht gewohnt ist, regelmässig «digital» zu kommunizieren, wird ein paar Versuche benötigen, bis die Technologie im Griff ist. Schulen Sie wenn nötig Ihre Mitarbeitenden im Gebrauch der digitalen Kommunikationsmittel (etwa durch Punkt-für-Punkt-Anleitungen via Intranet) – dazu gehört auch die Pflege von Anstandsregeln am Telefon.
  • Lassen Sie Ihre Mitarbeitenden Ihre Wertschätzung spüren. Geben sie mehr Feedbacks als gewöhnlich, loben Sie, geben Sie konstruktive Tipps, wo Verbesserungen notwendig sein sollten. Lassen Sie Ihre Mitarbeitenden, die alleine in ihren Homeoffices sitzen, wissen, dass sie gebraucht werden.

In diesem Sinne: Frohes Schaffen. Und vergessen Sie auch beim Arbeiten im Homeoffice die Cybersicherheit nicht.

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