Verpackungshersteller produziert Einweg-Gesichtsschutz

In aussergewöhnlichen Zeiten entstehen oft innovative Ideen. Der Verpackungshersteller PAWI produziert an seinen Standorten in Winterthur und Singen Verpackungen vorwiegend für die Lebensmittelindustrie und gilt daher als systemrelevant. Ganz neu werden nun aber auch Einweg-Gesichtsschutzmasken produziert.

Dieser Einweg-Gesichtsschutz schützt zwar nicht vor einer Ansteckung, hält aber Tröpfchen, die beim Niesen oder Husten entstehen, zurück. (Bild: PAWI Verpackungen)

Wie andere Unternehmen auch, hat die PAWI-Gruppe gleich zu Beginn der Covid-19-Krise ein sogenanntes Pandemieteam gegründet, Verhaltensregeln zum Schutz der Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartner getroffen und Massnahmen zur Sicherstellung der Produktion umgesetzt. Zeitgleich hörte man von überall auf der Welt Meldungen, dass ein Mangel an Ausrüstung für Schutzkleidung, Mund- und Gesichtsschutz herrscht. Aus Verzweiflung und mangels einer adäquaten Lösung haben sich Ärzte bereits selbst einen Gesichtsschutz gebastelt. Das hat das Innovationsteam des Verpackungsherstellers auf die Idee gebracht, selbst eine Gesichtsschutzmaske zu entwickeln, zu fertigen und zu vertreiben. Findige Köpfe haben sich sofort mit diesem Thema auseinandergesetzt, da für deren Anfertigung die technischen Voraussetzungen innerhalb der PAWI-Gruppe gegeben sind.

Ergänzung zu einem herkömmlichen Mundschutz

Der Einweg-Gesichtsschutz besteht aus Karton und einem Sichtfenster aus PET-Fensterfolie und kann daher auf einfachste Weise nach Gebrauch über die normale Abfalltrennung entsorgt werden wie eine ganz normale Faltschachtel auch. Dank des universellen Steckverschlusses am Kopfband lässt sich die Maske je nach Kopfumfang für jeden passend verschliessen. Die Gesichtsmaske schützt nicht vor Ansteckung, ist jedoch die ideale Ergänzung zu einem herkömmlichen Mundschutz und schützt die Anwender zusätzlich vor direktem Kontakt mit sogenannten Tröpfchen, wenn andere Personen im direkten Umfeld niesen oder husten müssen. Krankenhäuser in der Region haben ein grosses Interesse am Einweg-Gesichtsschutz gezeigt. PAWI sieht den Einsatz des Gesichtsschutzes aber nicht nur in Krankenhäusern, sondern auch in Alters- und Pflegeheimen, im Einzelhandel oder in Supermärkten, eigentlich überall dort, wo Menschen aufeinandertreffen und sich zusätzlich schützen möchten. Das kann auch im privaten Umfeld sein.

Einweg-Gesichtsschutz nicht für medizinische Zwecke geeignet

Der Einweg-Gesichtsschutz, wie er von PAWI hergestellt wird, ist nicht CE-geprüft und somit nicht offiziell für medizinische Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser zugelassen. In Krisensituationen wie der aktuellen Pandemie ist ein solcher Gesichtsschutz jedoch sicher ein willkommenes Mittel, um besonders exponierte Personen zusätzlich zu schützen. Die Produktion der Einweg-Gesichtsschutzmasken ist angelaufen und sie sind in Kürze lieferbar.

Quelle: PAWI Verpackungen AG

Wie unfallfreies Training zu Hause gelingt

Viele Menschen in der Schweiz arbeiten derzeit von zu Hause aus. Doch nicht nur dies: Aufgrund des Lockdowns sind die Fitness-Centers geschlossen, und wer auf sein tägliches Training nicht verzichten möchte, tut dies ebenfalls daheim. Doch da lauern Gefahren, sich zu verletzen. Die Suva gibt deshalb Tipps fürs sichere "Hometraining".

Unfallfreies Training zu Hause beginnt mit der richtigen Infrastruktur. (Bild: KEYSTONE/WESTEND61/SOFIE DELAUW)

Durch die Corona-Situation arbeiten viele Menschen im Homeoffice. Die gewohnte Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt. Für eine gute Gesundheit ist Bewegung aber zentral. Dabei gilt es Unfälle zu verhindern. Pro Jahr passieren beim Sport in den eigenen vier Wänden rund 3000 Unfälle. Gemäss Unfallstatistik der Suva sind das 1.5 Prozent der insgesamt rund 200 000 jährlichen Sportunfälle. Jeder Unfall ist einer zu viel – gerade jetzt! Die Suva empfiehlt deshalb bei Sportaktivitäten in den eigenen vier Wänden, mit Augenmass und einer sicheren Infrastruktur vorzugehen.

Unfallfreies Training mit sicherer Infrastruktur

Sicheres Sporttreiben fängt bei der Infrastruktur an: Der Ort sollte sicher und frei von Stolperfallen sein. «Das Einrichten einer kleiner Sportecke mit einer rutschfesten Matte und ohne Stolperfallen hilft, die Unfallgefahr zu minimieren», erklärt Corinne Decurtins, Kampagnenleiterin Bewegung und Laufsport bei der Suva. Bei gewissen Sportarten lohnt es sich, gutes Schuhwerk zu tragen, damit man einen guten Halt hat – auch in den eigenen vier Wänden. Zudem sollten Sportgeräte und Hilfsmittel in gutem Zustand sein. Decurtins: «Wenn man den verstaubten Hometrainer aus dem Keller holt, sollte dieser intakt sein.»

Yoga, Pilates und Gymnastik eigenen sich fürs «Hometraining»

Risikoarme Sportarten und Bewegungsformen wie Yoga, Pilates, moderate Gymnastikübungen und Krafttraining eignen sich gut fürs Training zuhause. Wer dazu noch Ausdauer trainieren möchte, kann z.B. tanzen. «Ob Salsa oder Walzer, zwei- bis dreimal in der Woche 20 Minuten tanzen, ist nicht nur ein gutes Ausdauertraining, auch Gleichgewicht und Koordination werden dabei gefördert», sagt Decurtins. Auch ältere Menschen können mit einfachen Kraft- und Gleichgewichtsübungen etwas für die Unfallprävention tun. «Es sollte auf jeden Fall Spass machen», ergänzt Decurtins.

Durch gezieltes Aufwärmen Verletzungen verhindern

Wer sich sportlich betätigt, sollte gesund sein und die sportliche Aktivität seinen körperlichen Voraussetzungen anpassen. Ein mobilisierendes Warm-up hilft den Körper auf die Bewegungsaktivität einzustimmen. Gemäss Decurtins ereignen sich Verletzungen oft durch Über- oder Fehlbelastung. Auch Abrutschen oder Ausgleiten sind häufige Unfallursachen. Typische Folgen sind Muskel- und Sehnenverletzungen, Verstauchungen und Zerrungen. Ein aufgewärmter Körper wirkt der Verletzungsgefahr entgegen. Genügend Flüssigkeitszufuhr und ausreichend Schlaf sowie Erholung helfen ebenfalls, gesund und unfallfrei Sport zu treiben.

Tipps für unfallfreies Training zu Hause

  • Planen Sie Ihre Bewegungseinheiten fix in den Tagesablauf ein.
  • Bewegen Sie sich achtsam und konzentriert.
  • Wärmen Sie den Körper mit Mobilisationsübungen auf.
  • Hören Sie auf das eigene Körpergefühl, wieviel Bewegung Sie sich zumuten.
  • Hören Sie auf das eigene Körpergefühl. Wieviel Bewegung tut Ihnen gut?

Weitere Informationen

CFO-Umfrage: Schweiz gerüstet für rasches Wachstum nach Lockdown

Die Resultate der halbjährlichen CFO-Umfrage von Deloitte Schweiz waren weder bei der Euro-Krise noch beim Franken-Schock vergleichbar negativ, eine Rezession ist unvermeidlich Allerdings scheinen die Unternehmen in der Schweiz besser gerüstet für die Krise als anderswo.

Eine CFO-Umfrage von Deloitte zeigt: Schweizer Finanzchefs rechnen mit einer Rezession, sind aber optimistisch, einen Weg daraus zu finden. (Bild: Pixabay.com)

Die Diskussionen um die Folgen des Lockdowns für Schweizer Unternehmen nehmen zu. Verschiedene Konjunkturdaten deuten auf eine Rezession nach der Corona-Krise hin. In die gleiche Kerbe schlägt die regelmässig von Deloitte durchgeführte CFO-Umfrage.

CFO-Umfrage zeigt deutlich negative Erwartungen…

Die zentralen Daten der im März durchgeführten Befragung zeigen zwar schon seit knapp zwei Jahren eine Abkühlung an, nun sind sie aber regelrecht abgestürzt. Die Ergebnisse liegen so tief wie noch nie in der über zehnjährigen Geschichte der CFO-Umfrage: 97 Prozent der nach Mitte März Befragten rechnen mit einer negativen Entwicklung der Wirtschaft über die kommenden 12 Monate – gut zwei Fünftel (41%) davon sogar mit einer stark negativen Dynamik. Gut zwei Drittel (67%) sehen eine negative finanzielle Entwicklung auf ihr Unternehmen zukommen, nur gerade 15 Prozent eine positive. 93 Prozent schätzen die Zukunft ihres Unternehmens als weniger rosig als noch vor drei Monaten. Gut drei Viertel (78%) rechnen mit einem Umsatzrückgang und über die Hälfte (52%) Prozent mit einem Sinken des Personalbestandes innert Jahresfrist. Der Unterschied dieser Ergebnisse zu denjenigen aus der zweiten Monatshälfte – nach den Schulschliessungen und der Erklärung der ausserordentlichen Lage – ist frappant, aber auch die Daten für alle 90 befragten Finanzchefs sind stark rückläufig.

… aber etwas weniger pessimistisch als in Deutschland

Im Blick auf die ebenfalls im März durchgeführte Umfrage unter CFOs aus Deutschland wird ersichtlich, dass in der Schweiz etwas weniger Pessimismus herrscht: Zwei Drittel aller befragten Schweizer CFOs sehen die Zukunft ihres Unternehmens negativer als vor drei Monaten, in Deutschland sind es drei Viertel. Die Schweizer CFOs schätzen zudem die eigene Volkswirtschaft als tendenziell robuster ein als andere grosse Volkswirtschaften. So rechnen zwar 89 Prozent mit einer Rezession in der Schweiz innerhalb der kommenden zwei Jahre, für die USA und Grossbritannien sind es allerdings 96 Prozent und für die Eurozone 93 Prozent.

Rekordhohe Verunsicherung

Auch über die gesamte Befragungsdauer hinweg gesehen zeigt sich die rekordhohe Verunsicherung bei den CFOs. 90 Prozent von Ihnen bewerten die Unsicherheit als hoch, vor sechs Monaten waren es noch 67 Prozent. Bei der Rangliste der Risiken für ihr eigenes Unternehmen ist ein Neueinsteiger direkt und unangefochten auf dem ersten Platz gelandet: COVID-19. Auch das zweitplatzierte Risiko Nachfrageschwäche hängt direkt mit der Coronakrise zusammen. Die Finanzchefs stufen auch ihre Lieferkette als grösseres Risiko ein als vor einem halben Jahr.

«Unsere Zahlen belegen die von vielen Experten herangezogenen historischen Vergleiche: Der wirtschaftliche Einbruch ist global, umfassend und kam sehr schnell. Er wird auch bei den Schweizer Unternehmen tiefe Einschnitte hinterlassen und Veränderungsprozesse stark beschleunigen. Aktuell deutet zumindest für die Schweiz aber einiges auf eine rasche Erholung und eine Gegenbewegung hin, sobald der Lockdown zeitnah aufgehoben wird. Der gesunde Staatshaushalt und die durch den starken Franken laufend zu Optimierungen gezwungenen Unternehmen sind in einer Position der Stärke von der Coronakrise erfasst worden. Die Entwicklung ist aber noch unsicher und hängt stark von der Dauer des Lockdown ab», sagt Michael Grampp, Chefökonom von Deloitte Schweiz. Er ist zudem der Ansicht, dass sich der Arbeitsplatzabbau in der Schweiz wohl dank der grosszügigen Massnahmen zur Kurzarbeit vorerst in Grenzen halten werde.

Ein weiteres Ergebnis der CFO-Umfrage: Ein Digitalisierungsschub wird erwartet

Die Schweizer CFOs begegnen der Krise aktiv: In 91 Prozent der Unternehmen laufen Massnahmen zur Eindämmung der Wachstumsschwäche, am häufigsten werden Kosteneinsparungen und Umsatzgenerierung genannt. Umsätze von vielen Unternehmen sind in der Krise gefährdet oder brechen einfach weg, gleichzeitig bleibt eine grosse Kostenbasis bestehen. Die Geschwindigkeit des Einbruchs verlangt nach einer schnellen Reaktion. Unternehmen müssen definieren, welche Tätigkeiten sie sofort einstellen, welche Backoffice-Aktivitäten sie noch benötigen oder welche langfristigen Engagements sie gezielt herunterfahren.

Massnahmen gegen die Unternehmensauswirkungen einer Rezession: Welche Massnahmen ergreift Ihr Unternehmen, um die Auswirkungen einer möglichen Abschwächung des Wirtschaftswachstums abzufedern, falls vorhanden? (mehrere Antworten möglich; Grafik: Deloitte)

Die allermeisten Unternehmen haben nun Massnahmen ergriffen und arbeiten im Krisenmodus, um weiterhin im Geschäft zu bleiben. «Jetzt geht es darum, rasch Szenarien für das eigene Unternehmen zu erarbeiten und diese regelmässig wieder an die wirtschaftlichen, geopolitischen und epidemiologischen Rahmenbedingungen anzupassen. Massnahmen zur Sicherung des Fortbestands des Unternehmens, wie zum Beispiel staatliche Unterstützungen und die Bewirtschaftung der Liquidität müssen genau geprüft werden. Die wirklich erfolgrei-chen Unternehmen setzen sich aber bereits heute mit der Zeit nach der Krise auseinander: Sie prüfen mögliche Käufe oder Verkäufe von Unternehmensteilen und setzen nötige interne Veränderungen zielgerichtet um. Ich rechne mit einem grossen Digitalisierungsschub als Folge der Coronakrise», erläutert Alessandro Miolo, Managing Partner Audit & Assurance und Verantwortlicher für das CFO-Programm bei Deloitte.

Quelle: Deloitte

Rechtsgültige Vertragsunterzeichnung im Homeoffice

Der Bundesrat hat die Verordnung über die elektronische Signatur im Zuge der Corona-Notmassnahmen geändert. Dank dieser Änderung, die während sechs Monaten Gültigkeit hat, ist es nun Unternehmen aus allen Branchen möglich, Antragsstellende mittels Video-Identifikation zu identifizieren.

Rechtsgültige Vertragsunterzeichnung vom Homeoffice aus: Video Identifikation spart den Gang zur Zertifizierungsstelle. (Bild: Pixabay.com)

Covid-19 zwingt viele Unternehmen, ihre Services und Dienstleistungen vom Homeoffice aus anzubieten. Als Herausforderung hat sich dabei die rechtsgültige Vertragsunterzeichnung herausgestellt: Damit eSigning möglich ist, benötigt es zuerst eine Zertifizierung. Diese ist in der Regel nur durch persönliches Aufsuchen einer Zertifizierungsstelle erhältlich, da die Identität des Gesuchsstellers überprüft werden muss. Aufgrund der Schliessung von physischen Zertifizierungsstellen sowie der notwendigen Reduzierung von Reisen sowie persönlichen Kontakten ist dies nun erschwert. Die Folge: Viele Unternehmen sind nicht mehr in der Lage, Verträge rechtsgültig zu unterzeichnen.

Rechtsgültige Vertragsunterzeichnung vom Homeoffice aus

Diesem business-kritischen Faktor schafft die Video Identifikations-Lösung von Intrum und QuoVadis Abhilfe: Dank der bequemen Identifikation eines Antragsstellers und dem anschliessenden Vorliegen einer qualifizierten, elektronischen Signatur, mit welcher danach alle Verträge einfach digital unterzeichnen werden können, ist es für Unternehmen auch in der aktuellen Krisensituation möglich, vom Homeoffice vollständig operativ tätig zu sein.

Intrum bietet Video Identifikation bereits seit Mai 2016 an und hält sich dabei an die FINMA-Richtlinien, welche im Rundschreiben 2016/7 beschrieben sind. Bereits über 50 Kunden aus dem Finanzbereich nutzen diesen Service. Pro Monat führt Intrum mehrere tausend Video Identifikationen durch. Dank der Anpassung der VZertES, basierend auf dem Bundesratsentscheid vom 01.04.2020, steht dieser Service nun während sechs Monaten für alle Branchen als digitale Alternative zur physischen Identifizierung offen.

Dienstleistung ab 6. April in Betrieb

Für die Video Identifikation benötigt man einen Ausweis (CH-Pass, CH-ID oder einen zur Einreise in die Schweiz anerkannten Ausweis) und ein Gerät mit Kamera (Handy, Tablet, Laptop). Die Identifikation dauert rund fünf Minuten. Die Öffnungszeiten sind gemäss Angaben von QuoVadis Mo – Sa jeweils von 07:00 – 22:00. Der Service wird voraussichtlich am 6. April in Betrieb genommen.

Thomas Hutter, Managing Director der Intrum AG, sieht die Video Identifikation als wichtige Wirtschaftsunterstützung in der aktuellen Krisensituation. «Unsere einfache und bewährte Lösung bietet allen Schweizer Unternehmen die Möglichkeit, rasch und ohne grossen Aufwand die Vertragsunterzeichnung durchzuführen. So ist die Weiterführung ihrer Services sichergestellt». Michael Sieber, Head of Sales & Marketing von QuoVadis: «eSigning war schon vor der Corona-Pandemie bei vielen Unternehmen auf dem Wunschzettel. Aus «nice-to-have» wurde nun «must-have». Durch die erleichterten Identifikationsbedingungen kommt der Anwender nun sehr schnell und einfach zu seiner rechtsgültigen digitalen Signatur.»

Und so funktioniert die Video Identifikation (Erklär-Video)

Schweizer CFOs wegen Covid-19 im globalen Vergleich weniger pessimistisch

Eine Umfrage von PwC zeigt, wie die Finanzchefs weltweit auf COVID-19 reagieren wollen – und welche Auswirkungen sie erwarten. Schweizer CFOs sind dabei deutlich weniger pessimistisch als globale Kollegen. Sie fürchten aber ebenfalls Liquiditätsengpässe und negative Betriebsergebnisse.

Schweizer CFOs machen sich wegen Covid-19 zwar grosse Sorgen um die Wirtschaft, sind aber bezüglich Erholung im globalen Vergleich nicht so pessimistisch. (Bild: Pixabay.com)

Im Rahmen einer globalen Initiative verfolgt PwC Schweiz die Reaktion der Finanzchefs auf den Ausbruch von COVID-19, indem sie alle zwei Wochen eine Umfrage mit den CFOs der grössten Schweizer Unternehmen aus verschiedenen Branchen durchführt. Diese Umfrage wurde in der Woche vom 23. März durchgeführt und basiert auf den Antworten von CFOs grosser, kleineren und mittleren Schweizer Unternehmen.

Grosse Besorgnis von Schweizer CFOs

Obwohl COVID-19 seinen Höhepunkt noch nicht erreicht hat, geben drei Viertel der Befragten in der Schweiz an, dass der Ausbruch Potenzial für erhebliche Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit hat. Nur eine Minderheit der Befragten nimmt die Auswirkungen der Pandemie als auf bestimmte Regionen ihres Unternehmens beschränkt oder als isolierte Herausforderung ohne grossen Einfluss auf das Geschäft wahr. Ein erheblicher Anteil von 75 Prozent der Schweizer CFOs erwartet, dass die Auswirkungen von COVID-19 sich negativ auf ihre Einnahmen und/oder Gewinne auswirken werden. 15 Prozent der Befragten geben an, Schwierigkeiten zu haben, die Auswirkungen von COVID-19 auf die Einnahmen zu beurteilen. Dies aufgrund täglich neuer Informationen und Erkenntnissen zu COVID-19.

Kosteneindämmung und Investitionsstopps

Als die wichtigsten Massnahmen, die von Schweizer Unternehmen als Reaktion auf COVID-19 bereits ergriffen wurden, wurden Massnahmen zur Kosteneindämmung, die Verschiebung oder Streichung geplanter Investitionen und Änderungen der Finanzierungspläne genannt.

Auf die Frage betreffend Ausblick April nannten die Finanzchefs in der Schweiz Personalveränderungen aufgrund geringer Nachfrage (vorübergehender Urlaub) sowie die Trennung von Mitarbeitenden (Entlassungen) als die wahrscheinlichsten negativen Ereignisse. Da sich die Unternehmen auf die Sicherung ihrer Liquidität konzentrieren, verschieben sie derzeit verschiedene Arten von Investitionen, wobei Informatik, Betrieb, Arbeitskräfte und Einrichtungen am häufigsten genannt werden. Da die vollen wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 noch immer schwer abzuschätzen sind, erwägen nur 20 Prozent der Unternehmen Änderungen in ihrer Lieferkette und haben lediglich kurzfristige Massnahmen umgesetzt. Langfristig werden Unternehmen voraussichtlich ihre Lieferkette vermehrt neu anpassen.

Normalisierung in weniger als einem Monat

Ebenfalls gestellt wurde die „Kardinalfrage“: Wie lange würde es dauern, bis sich das Ganze wieder erholt, wenn der Ausbruch sofort beendet würde? Schweizer CFOs sind auch hier deutlich optimistischer als ihre globalen Kollegen: 65 Prozent sagen, dass sich ihr Geschäft in weniger als einem Monat wieder normalisieren würde, und weitere 25 Prozent gehen von einem Zeitraum von ein bis drei Monaten aus. Die globalen Meinungen sind etwas pessimistischer – der absolute Hauptteil glaubt, dass sich ihr Geschäft in ein bis drei Monaten wieder normalisieren würde.

Quelle: PwC

Entlassungswelle droht bei KMU

Eine Umfrage bei kleinen und mittleren Unternehmen gibt Aufschluss über ihre aktuelle Situation. Und diese ist bei vielen alles andere als gut. Droht gar eine Entlassungswelle?

Düstere Aussichten für KMU: Droht eine Konkurs- und Entlassungswelle? (Bild: Pixabay.com)

Bereits 6,5 Prozent der KMU haben Mitarbeiter entlassen – geplant sind noch mehr, es könnte sogar zu einer Entlassungswelle kommen. Und gut 34 Prozent der KMU fühlen sich vom Bund zu wenig unterstützt. Dies zeigt eine Umfrage von GRYPS Offertenportal zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise auf kleinere und mittlere Unternehmen in der Schweiz, die zwischen dem 30. März und dem 2. April 2020 durchgeführt wurde. Bei der Umfrage haben 270 KMU online teilgenommen.

Kredite lösen Probleme zu wenig

Die in der Umfrage zu Tage getretenen Probleme sind nicht direkt auf Krankheitsfälle zurückzuführen: Bisher gibt es in den teilnehmenden Unternehmen nämlich nur wenige bestätigte Corona-Fälle. Unternehmen werden sich aber darauf vorbereiten müssen, wie sie in solchen Fällen mit der Situation umgehen werden. Akut hingegen sind die Folgen der behördlich verordneten Betriebsschliessungen auf Kleinunternehmen. «Gerade Selbstständige sind unzufrieden mit der beschränkten Unterstützung und fühlen sich in ihrer Existenz bedroht. Das zeigen die vielen persönlichen Kommentare der KMU in der Umfrage. Auch zinsfreie Kredite lösen für viele das Problem nicht, da diese wieder zurückbezahlt werden müssen», Sagt Gaby Stäheli, Co-CEO von GRYPS Offertenportal.

Weitere Resultate in der Umfrage

  • Entlassungen: Rund 6,5 Prozent haben Mitarbeiter entlassen, über 8 Prozent planen dies in nächster Zeit
  • Kurzarbeit: Gut 43 Prozent haben bereits Kurzarbeit eingeführt, über 8 Prozent planen diese in nächster Zeit.
  • Einstellungsstopp: Rund 54 Prozent haben einen Einstellungsstopp eingeführt, knapp 3 Prozent planen dies in nächster Zeit
  • Umsatzrückgänge: 30 Prozent der KMU haben im Corona-Monat März mehr als 75 Prozent Umsatzeinbussen erlitten.
  • Mietreduktion: Eine Stundung oder Reduktion des Miete der geschäftlichen Räumlichkeiten haben nur gerade 10 Prozent vereinbart, 18,5 Prozent planen jedoch mit ihrem Vermieter noch zu verhandeln.

Die Umfrage zeigt: Insgesamt sind die Auswirkungen des Coronavirus auf die Schweizer KMU-Landschaft deutlich sichtbar. Und einige Aussagen von Umfrage-Teilnehmenden lassen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: „Es ist überhaupt nicht in Ordnung, was
hier blind zerstört wird.“ Oder auch von einem „staatlich verordneten Todesstoss“ für ganze Firmen ist die Rede.

Schlechte Zahlungsbereitschaft: Grosse lassen Kleine auf ihr Geld warten

Während der Bundesrat den in Not geratenen KMU unbürokratisch und solidarisch hilft, schieben grosse Industrie- und Handelsbetriebe ihre Zahlungen auf und lassen die KMU länger auf das Geld für gelieferte Waren und Produkte warten.

Schlechtere Zahlungsbereitschaft von Grossunternehmen: Gerade jetzt benötigen KMU ihr Geld rechtzeitig, um liquide zu bleiben. (Bild: Pixabay.com)

Als wäre der Umsatzausfall wegen des Corona-Lockdowns nicht schon genug: Nun bringt auch eine schlechtere Zahlungsbereitschaft von grösseren Unternehmen die KMU in Bedrängnis. Eines der primären Ziele der bundesrätlichen Soforthilfe war es, die Liquidität der KMU wieder sicherzustellen und zu erhalten. Rasch und unbürokratisch hat die Landesregierung ein milliardenschweres Massnahmenpaket geschnürt und am 25. März in Kraft gesetzt. Seither wird den in Not geratenen KMU mit Überbrückungskrediten dringend benötigte Liquidität bereitgestellt. Die Formel lautet: «Die Banken zahlen, der Bund bürgt.»

Liquiditätsengpässe nicht zusätzlich verschärfen

Viele kleine und mittelgrosse Unternehmen befinden sich aufgrund der Corona-Krise in einem Liquiditätsengpass. Sie sind deshalb erleichtert und dankbar für diese Hilfe und Solidarität. Umso mehr stösst das Verhalten von einigen grossen Industrie- und Handelsbetrieben auf Unverständnis. So wurde in den letzten Tagen manch eine KMU dahingehend orientiert, dass sie künftig länger, nämlich nicht mehr 30 sondern neu 60 Tage auf ihr Geld für gelieferte Waren und Produkte warten müsse. Die Grossbetriebe argumentieren mit der Krise und sprechen von einer derzeit gültigen Praxis in der Industrie.

Zahlungsbereitschaft aufrechterhalten

Wirtschaftsverbände, allen voran Swissmechanic, der Arbeitgeberverband der KMU in der MEM-Branche, bedauern dieses Vorgehen und hoffen sehr darauf, dass dieses Verhalten nicht weiter Schule macht. Denn kommt der Stein erst einmal ins Rollen, sind es am Ende wieder die KMU, die am meisten unter der schlechteren Zahlungsmoral leiden werden und ihre Liquidität erneut gefährdet sehen. „Kleine Lieferanten sind leider häufig austauschbar. Somit sind die Mittel für KMU, sich gegen dieses Verhalten zu wehren, beschränkt“, sagt Swissmechanic-Präsident Roland Goethe auf unsere Anfrage. Er appelliert deshalb an die Solidarität der Grossunternehmen mit allen ihren Zulieferern. Grossbetriebe und KMU müssen in dieser schwierigen Zeit zusammenarbeiten. Einfach willkürlich Zahlungsfristen zu verlängern, sei deshalb nicht zielführend. „Wenn wirklich Probleme bestehen, lassen sich meistens in einem direkten Gespräch Lösungen finden“, empfiehlt Roland Goethe.

Quelle: Swissmechanic

Mehr Sicherheit im Internet dank ausgewählten Hilfsmitteln für KMU

Die Global Cyber Alliance (GCA) lanciert zusammen mit ICTswitzerland und der Schweizerischen Akademie der Technischen Wissenschaften (SATW) die Schweizer Version des GCA Cybersecurity Toolkits für KMU. Das Toolkit bietet Unternehmen kostenlose und effektive Werkzeuge inklusive Anleitung für einen sicheren Umgang im Internet und ergänzt die zeitgleich publizierte Neuauflage des Cybersecurity-Schnelltests für KMU.

Ein überarbeitetes Tookit bietet KMU effektive Instrumente für mehr Sicherheit im Internet. (Bild: Screenshot ICTswitzerland.ch)

Die Schweizer Version des GCA Cybersecurity Toolkits ergänzt die Neuauflage des Cybersecurity-Schnelltests für KMU. Das international bewährte Toolkit wurde nun ins Deutsche übersetzt und soll einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) leisten. Beim Toolkit handelt es sich um eine Plattform, die KMU kostenlose Online-Werkzeuge und praktische Anleitungen für ein sicheres Arbeiten im Internet zur Verfügung stellt.

Instrumente für Sicherheit im Internet

Mit dem GCA Cybersecurity Toolkit für KMU und dem Cybersecurity-Schnelltest für KMU stehen Unternehmen Instrumente zur Verfügung, um das eigene Cyber-Risiko besser einzuschätzen und Sicherheitslücken aufzudecken. Unter der Leitung der SATW wurde der Schnelltest nun hinsichtlich Benutzerfreundlichkeit überarbeitet und besser auf die Bedürfnisse der KMU ausgerichtet. Als nächsten Schritt bietet das Cybersecurity Toolkit für KMU Unternehmen nun praktische Lösungsmassnahmen an. Durch die Implementierung der im Toolkit beschriebenen Kontrollen und Best Practices können sie sich vor mehr als 85% der häufigsten Angriffe schützen. «In Kombination leisten der Schnelltest und das Toolkit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS)» sagt Florian Schütz, Delegierter des Bundes für Cybersicherheit, «um das Ziel einer cyberresilienten Schweiz zu erreichen ist es wichtig, dass wir auch international bewährte Lösungen wie das GCA Cybersecurity Toolkit für die Schweiz adaptieren».

Präventiver Beitrag zur Bekämpfung von Cybercrime

Auch für GCA ist die Partnerschaft mit ICTswitzerland und SATW eine wichtige Chance, um die globale Präsenz auszubauen. Klara Jordan, GCA Executive Director für die Europäische Union und Afrika erklärt, «die Lancierung der Schweizer Version des Toolkits markiert den ersten Meilenstein in der Partnerschaft von GCA, ICTswitzerland und SATW und ist ein wichtiger Schritt, um die Widerstandsfähigkeit und das Bewusstsein für Cyberrisiken im gesamten KMU-Bereich zu stärken. Dank der Zusammenarbeit kommen wir unserem Ziel, KMU weltweit beim Schutz vor den ständig wachsenden Risiken aus dem Cyberspace zu unterstützen, einen Schritt näher». Nicola Staub, Staatsanwalt für Cyberkriminalität und Botschafter der GCA fügt hinzu, «als Initiant der Partnerschaft bin ich begeistert von der konstruktiven Zusammenarbeit und dem raschen Resultat. Das Toolkit leistet einen wesentlichen Beitrag zur präventiven Bekämpfung von Cybercrime in KMU».

Quelle: ICTswitzerland

iWay wächst weiter – positiver Corona-Impact

Der Schweizer Internet Service Provider iWay steigert den Umsatz und bringt ultraschnelles Internet mit 10 Gbit/s. Das Wachstum hält 2020 weiter an, und die Infrastruktur wird systematisch ausgebaut.

Positive Geschäftsaussichten auf für 2020: Internet Service Provider iWay.

Der Internet Service Provider (ISP) iWay hat auch im vergangenen Jahr zulegen können. Das Unternehmen steigerte im Geschäftsjahr 2019 den Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 12 Prozent auf von 26,1 auf 29,2 Millionen Franken. Im wichtigsten Geschäftsfeld Internet Access wuchs der Umsatz von von 15,8 um 6 Prozent auf 16,7 Millionen Franken. Auch im Bereich Internet-Telefonie konnte iWay weiter Marktanteile gewinnen. So betrug der Umsatz mit VoIP-Diensten (Voice over IP) 7,2 Millionen Franken, was einem Wachstum von 25 Prozent entspricht. Einen gewichtigen Beitrag am Erfolg des Full-Service-Providers leisteten auch 2019 wieder die Partner. Dank ihnen konnte der Anteil des indirekten Vertriebs von 54 auf 56 Prozent des Gesamtumsatzes gesteigert werden. Das anhaltend starke Ergebnis zeigt sich auch in der Schaffung neuer Stellen, wuchs doch der Personalbestand im Jahr 2019 von 44 auf 48 Mitarbeitende. Für das laufende Jahr rechnet iWay mit einem weiteren Anstieg des Umsatzes um rund 10 Prozent. Auch sollen 2020 wieder neue Stellen, insbesondere im Marketing- und Support-Bereich, geschaffen werden. Gleichzeitig mit den Ergebnissen des vergangenen Geschäftsjahres kündigte iWay anlässlich seiner erstmals infolge der Corona-Krise per Video-Konferenz durchgeführten Medienorientierung sein brandneues, ultraschnelles schweizweit verfügbares Angebot mit bis zu 10 Gigabit pro Sekunde an.

iWay spürt kaum negative Auswirkungen von Corona

Geschäftsführer Matthias Oswald ist auch für das laufende Geschäftsjahr zuversichtlich. Ein negativer Corona-Impact sei nicht zu spüren, erläuterte er anlässlich der Medienkonferenz. Im Gegenteil: Etliche Neubestellungen und die Anfragen für höhere Bandbreiten seien direkt auf den corona-bedingten Trend zu Homeoffice-Arbeit zurückzuführen. Einige Kunden dürften festgestellt haben, dass mobile Netzwerke an ihre Grenzen kommen und deshalb LAN-Verbindungen über Glasfaser-Anschlüsse stabiler laufen, so eine Vermutung. Festzustellen war in den vergangenen Tagen ein erhöhter Bandbreitenkonsum tagsüber, aber auch am Abend gab es Peaks. „Die Nutzer können nicht ins Kino gehen und konsumieren deshalb mehr Netflix“, erklärt Matthias Cramer, Leiter Engineering bei iWay. Ein Abschalten von Netflix dränge sich aber nicht auf, die Kapazitäten reichen bisher problemlos aus.

Gute Geschäftsaussichten für 2020

„Für 2020 gehen wir von rund 10 Prozent Wachstum aus“, sagt Matthias Oswald weiter. Dabei ist infolge der weiteren Erschliessung mit Glasfaser von einem grösseren Zuwachs im FTTH-Bereich (Fibre to the Home) als bei DSL-Anschlüssen auszugehen. Der Fibre-Boom dürfte dank höheren Übertragungsgeschwindigkeiten, dem kommenden „10 G“- Angebot sowie der nach wie vor grossen Nachfrage nach kostengünstigeren VoIP-Produkten und modular zusammenstellbaren Produkt-Bundles weiter anhalten. Insgesamt werde die IT-Industrie vom Corona-Impact profitieren. Das Problem sei – so Matthias Cramer – derzeit aber die Hardware: Wegen Produktionsausfällen in Asien käme es derzeit zu Lieferengpässen bei Routern und anderen Geräten.

Weitere Informationen

Mutige Macherinnen und Macher: Ihnen gehört die Zukunft

Positive Neuigkeiten von Schweizer Firmengründungen: Trotz Corona-Krise bleibt die Anzahl an Neueintragungen ins Handelsregister im ersten Quartal 2020 auf einem hohen Niveau. Die nationale Analyse des IFJ Institut für Jungunternehmen zeigt, dass in den ersten drei Monaten 11’358 neue Firmen gegründet wurden. Dies entspricht einem leichten Rückgang von -1.9 Prozent gegenüber dem rekordhohen Vorjahresquartal.

Mutige Macherinnen und Macher wie die beiden Coiffeur-Unternehmerinnen Daniela Luchetti und Severina Brägger (www.coiffeurblum.ch): Sie sind Garanten für die Zukunft. (Bild: zVg / D. Luchetti, S. Brägger)

Die Corona-Krise hatte im ersten Quartal 2020 noch kaum Einfluss auf die Anzahl von Firmen-Neugründungen. Die nach wie vor hohe Anzahl neuer Firmen gibt Zuversicht für die Zukunft – mutige Macherinnen und Macher sind nun gefragt. Trotzdem muss im zweiten Quartal 2020 mit einem Rückgang an Neugründungen gerechnet werden, welche auf die globalen Folgen des Coronavirus zurückzuführen sein werden. Neugründungen ziehen sich oft über einige Wochen hinweg, weshalb aktuell noch wenig aussagekräftigen Fakten vorliegen, wie das IFJ Institut für Jungunternehmen mitteilt.

Februar 2020: der gründungsstärkste Monat im Mehrjahresvergleich

Die Analyse des ersten Quartals 2020 durch das IFJ Institut für Jungunternehmen zeigt, dass der Januar 2020 mit 3’701 eine hohe Zahl an Neugründungen verzeichnete. Mit einer Differenz von -1.8% wurde der Höchstwert vom Januar 2019 nur knapp verpasst. Der Februar 2020 registrierte mit 3’939 Neugründungen einen Rekordwert im mehrjährigen Monatsvergleich. Dies entspricht einem Plus von 1.8% gegenüber dem Vorjahr. Der Monat März steht im Zeichen der globalen Auswirkungen des Coronavirus und des Lockdowns in zahlreichen Länder, so auch seit dem 17. März 2020 in der Schweiz. Seitens Firmengründungen lässt sich jedoch festhalten, dass trotz der widrigen Umstände 3’718 neue Firmen in der Schweiz gegründet wurden. Dies entspricht einem Rückgang von -6.1% gegenüber dem Vorjahr 2019 mit 3’958 Neugründungen.

(Quelle: Schweizerisches Handelsamtsblatt SHAB; Analyse: IFJ Institut für Jungunternehmen AG)

Neugründungen nach Branchen

Seitens Firmengründungen nach Branchen zeigt die Analyse des IFJ im ersten Quartal 2020 starke Anstiege in den Branchen Architektur & Ingenieurwesen wie auch Marketing & Kommunikation (je +14%), Beratung (+7%) sowie private & geschäftliche Dienstleistungen (+4%). Auch in den Branchen Handwerk und Kultur & Gemeinnütziges wurden je +1% mehr neue Firmen gegründet. Weniger gegründet wurde in den ersten drei Monaten 2020 vor allem in den Branchen Hightech(-26%), Grosshandel (-15%), Immobilienwesen (-13%), IT & ICT (-10%) sowie Mobilität (-10%).

Mutige Macherinnen und Macher im Interview

Der Lockdown, welcher am 16. März 2020 vom Bundesrat beschlossen wurde, trifft die Coiffeur-Branche hart. So auch Daniela Luchetti und Severina Brägger, die sich vor einem halben Jahr mit der Coiffeur Blum GmbH in St. Gallen selbständig gemacht haben. Seit über 15 Jahren arbeiten sie zusammen im Team und geben ihr Bestes, dass jede Kundin und jeder Kunde den Salon zufrieden und mit einem Lächeln verlässt.

Wie beeinflusst die aktuelle Situation Ihre Geschäftstätigkeit?
Natürlich müssen auch wir unseren Beitrag zur aktuellen Situation leisten und mussten entsprechend unseren Salon aufgrund der erlassenen BAG Vorschriften ab dem 17.03.2020 für unsere Kunden schliessen. Damit sind uns von heute auf morgen fast die gesamten Einnahmen weggebrochen bei fast gleichbleibender Kostenbasis. Auf der Einnahmeseite bleibt uns lediglich noch der Online-Verkauf von einzelnen Haarprodukten. Auf der Kostenseite können wir keine Kurzarbeit anmelden, da wir beide selbstständig sind und keine angestellten Mitarbeiter haben. Uns bleibt der Antrag auf eine Entschädigung von je max. 196 Franken pro Tag.

Wie stellen Sie die Finanzierung sicher?
Das sind die drei verschiedenen Massnahmen, welche wir getroffen haben:

  1. Da wir bereits vor 6 Monaten eröffnet haben und sich der Geschäftsverlauf von Beginn weg positiv eingestellt hat, war es uns möglich gewisse Reserven zu bilden.
  2. Auf der Kostenseite versuchen wir die laufenden Kosten auf ein Minimum zu reduzieren und laufende Rechnungen aufgrund der neuen Richtlinien verzögert zu bezahlen.
  3. Neue Einnahmequellen: Über Instagram machen wir Werbung für unsere Kunden mit welchen Haarprodukten sie sich zu Hause pflegen können. Damit können wir über den online Verkauf von Haarprodukten neue Einnahmequellen generieren und den Ausfall wenigstens ein wenig mindern. Zusätzlich benutzen wir diesen Weg auch um kleine Aufmerksamkeiten wie z.B. unser berühmtes Bananenbrot an die Kunden auszuliefern. Damit können wir auch einzelne Kundenbeziehungen stärken und intensivieren.

Wie zufrieden sind Sie mit den Massnahmen, die der Bundesrat beschlossen hat?
Dies hängt bei uns stark von der laufenden Anfrage bezüglich der Taggelder von der AHV-Ausgleichskasse ab. Falls wir diese zum maximalen Betrag von 196 Franken pro Person und Tag erhalten, hilft uns das enorm. Damit können wir natürlich niemals die ganzen Verluste decken, dennoch können wir damit unser Grundgehalt und die minimal benötigte Liquidität im Unternehmen sicherstellen. Mit dieser Hilfe sind wir auch nicht gezwungen von den angebotenen Krediten vom Bund Gebrauch zu machen. Falls diese Gelder wie vorgesehen rasch ausbezahlt werden, sind wir sehr froh um diese Unterstützung und damit auch mit den Massnahmen vom Bund sehr zufrieden.

Quelle: IFJ Institut für Jungunternehmen

COVID-19-Überbrückungskredite – rechtliche und wirtschaftliche Folgen

Die neue Situation stellt viele KMU vor finanzielle Herausforderungen. Der Bund hat Pakete geschnürt, um ihnen in dieser schwierigen Zeit unter die Arme zu greifen. Diese sind jedoch an Bedingungen geknüpft.

Die Covid-19-Überbrückungskredite sind jedoch an Bedingungen geknüpft. (Bild: Pixabay.com)

Eine Studie der ZHAW School of Management zeigt, dass per Ende März 2020 mehr als 50% der kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz damit rechnen, in den kommenden Monaten in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Die Lage ist ernst. Entsprechend hat der Bundesrat  am 26. März 2020 die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung erlassen. Diese ermöglicht betroffenen Unternehmen einen raschen und unkomplizierten Zugang zu Liquidität. Die entsprechenden COVID-19-Überbrückungskredite sind beliebt, mehrere zehntausend Anträge sind bereits eingegangen. Unternehmen sind aber gut beraten, die rechtlichen und wirtschaftlichen (Langzeit-) Folgen dieser Kredite genau zu prüfen.

COVID-19-Überbrückungskredite können zur Überschuldung führen

COVID-19-Kredite können nicht nur die Rettung, sondern den Konkurs eines Unternehmens bedeuten. Art. 725 OR sieht vor, dass der Verwaltungsrat bei einer nachgewiesenen bilanziellen Überschuldung unverzüglich den Richter zu benachrichtigen hat. Unterlässt er dies, kann er für den Schaden infolge Konkursverschleppung haftbar gemacht werden. Während COVID-19-Kredite unter 0.5 Mio. Franken bis zum 31. März 2022 bilanzneutral erfolgen, sind Darlehen über 0.5 Mio. Franken vollumfänglich als Fremdkapital zu erfassen. Dies kann dazu führen, dass aufgenommen Darlehen – zusammen mit den im Rahmen von COVID-19 möglicherweise notwendigen Wertberichtigungen und Rückstellungen – kurz- bis mittelfristig zu einer Überschuldung führen.

Unternehmen, welche ihre Geschäftstätigkeit bereits in der Vergangenheit durch Kredite finanziert haben, riskieren durch Aufnahme des COVID-19-Kredits die Konkurseröffnung. Dies kann nicht nur zum Untergang des Unternehmens, sondern auch zu einer persönlichen Haftung des Verwaltungsrats führen. Eine sorgfältige Liquiditätsplanung und Bilanzanalyse sind damit zwingend notwendig, um trotz Überbrückungskredit langfristig den Konkurs zu verhindern. Es bestehen Hinweise, dass der Bundesrat dieses Problem erkannt hat und die Verordnung entsprechend anpassen wird.

COVID-19-Überbrückungskredite beschränken unternehmerische Handlungsfreiheit

Die Gewährung von COVID-19-Krediten erfolgt zwar rasch und unkompliziert, ist aber an Voraussetzungen geknüpft. So hält die Verordnung fest, dass während der Dauer des Kredits die Ausschüttung von Dividenden und Tantiemen, die Gewährung von Aktivdarlehen oder die Refinanzierung von Privat- oder Aktionärsdarlehen ausgeschlossen ist. Eine Rückzahlung von Aktionärsdarlehen (auch solche, welche als Kontokorrent verbucht sind) ist damit während der Darlehensdauer nicht zulässig. Ebenso ist die Weiterleitung des Kreditbetrags an eine mit dem beantragenden Unternehmen verbundene Person im Ausland unzulässig. Wer dies nicht einhält,  kann strafrechtlich belangt werden.

Vor Kreditaufnahme: Situation und Alternativen prüfen  

Der als kurzfristige Liquiditätsspritze ausgestaltete COVID-19-Kredit kann langfristig gravierende Folgen haben. Entsprechend sind Unternehmen gut beraten, sich in Ruhe folgende Gedanken zu machen:

  • Zustands- und Strategieanalyse: Wie ist mein Unternehmen positioniert? Brauchen wir eine Anpassung unserer Unternehmensstrategie, um die Krise zu überstehen? Welche Liquidität benötigen wir in den nächsten Monaten? Können wir alternative Massnahmen wie betreibungsrechtlicher Rechtsstillstand, Steuerstundungen, Zahlungsaufschub der Sozialversicherungsbeiträge oder Steueroptimierungen zu unseren Gunsten nutzen? Bestehen überhaupt langfristige Sanierungsaussichten?
  • Überschuldungssituation: Können wir gestützt auf die Erkenntnisse der Zustands- und Strategieanalyse die ausstehenden Kredite langfristig zurückbezahlen? Drohen dem Verwaltungsrat Haftungsrisiken, z.B. infolge Konkursverschleppung, Nichtbezahlung von AHV-Beiträgen oder anderen Pflichtverletzungen?
  • Evaluation der Nachlassstundung: Legt die Liquiditätsplanung in den nächsten Monaten einen Zahlungsausfall nahe, ist zwingend auch das Instrument der Nachlassstundung zu prüfen. Während einer Nachlassstundung können Betreibungen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden und der Schuldner kann unter dem Schutzmantel der Stundung Sanierungsmassnahmen treffen. Zudem sind die Lohnzahlungen während einer begrenzten Dauer durch die Auszahlung einer Insolvenzentschädigung sichergestellt. Für Unternehmen, welche vor der Corona-Krise finanziell gesund waren, ist Nachlassstundung damit ein mögliches Sanierungsinstrument.

Autoren:
Simon Roth und Alain Friedrich sind Partner und Rechtsanwälte bei Lex Futura AG. Die Kanzlei ist auf die rechtliche Beratung von Unternehmen, Geschäftsführungs- und Verwaltungsratsmitgliedern in Krisensituationen, insbesondere im Sanierungsrecht, spezialisiert.

Wirtschaftsfrauen helfen mit kostenlosen Dienstleistungen

Die Wirtschaftsfrauen Schweiz stellen auf www.corona-solidaritaet.ch kostenlose Dienstleistungsangebote von Frauen für unternehmerisch tätige Businessfrauen zusammen, die durch die Corona-Pandemie betriebswirtschaftlich unter Druck kommen.

Wirtschaftsfrauen bieten sich auf einer eigens geschaffenen Online-Plattform gegenseitig Unterstützung an. (Bild: Screenshot www.corona-solidaritaet.ch)

Inhaberinnen von kleineren KMU, Geschäftsfrauen mit eigenem Business, Einfrau-Unternehmerinnen, selbständigerwerbende Frauen und Freelancerinnen – viele von ihnen bekommen die Krise der Corona-Pandemie besonders stark zu spüren. Der Wegfall von Aufträgen und/oder gar die Schliessung ihres Business bringt sie betriebswirtschaftlich und damit auch privatwirtschaftlich unter Druck. Der Verband Wirtschaftsfrauen Schweiz hat deshalb eine Initiative lanciert, um solche Frauen zu unterstützen.

Auf der Webseite www.corona-solidaritaet.ch schaltet der Verband Angebote von Frauen auf, die für andere Frauen, welche von der Coronakrise wirtschaftlich beeinträchtigt werden, kostenlose Dienst­leistungen anbieten. Die Hilfeleistungen können sowohl auf das Business- wie auch auf das Familien- oder Privatleben ausgerichtet sein. Alles, was in der schwierigen Phase hilft, ist willkommen: Unterstützung beim Aufsetzen von Online-Tools, das Texten eines wichtigen Briefes, Hilfe beim Ausfüllen der Steuer­erklärung, Mit­denken für eine neue Geschäftsstrategie, aber auch Kinder hüten, einkaufen gehen, von Sorgen ablenken mit einem kulturellen Angebot etc.

Nicht zuletzt will die Corona-Solidaritäts-Webseite die Wirtschaftsfrauen miteinander verbinden, ihnen Mut machen und sie für die Zukunft inspirieren.

Hier lassen sich die Angebote nutzen: www.corona-solidaritaet.ch
Wenn Sie selbst ein Angebot offerieren wollen: https://lnkd.in/gmBKAq2 oder per Email an office@wirtschaftsfrauen.ch

get_footer();