Spezialisten führen

Unternehmen sind beim Erreichen ihrer Ziele meist auch auf Spezialwissen von Spezialisten angewiesen. Diese in der Regel exzellent qualifizierten Mitarbeiter stellen mit ihren Kenntnissen und Fähigkeiten einen entscheidenden Erfolgsfaktor dar. Das wissen die Spezialisten. Entsprechend selbstbewusst sind sie. Das erschwert zuweilen ihre Führung.

Das Führen von Spezialistinnen und Spezialisten erfordert einiges an Fingerspitzengefühl. (Bild: Fotolia.com)

Spezialisten sind hochqualifiziert – das wissen sie. Entsprechend selbstbewusst sind und agieren sie. Das bedeutet unter anderem: Sie hinterfragen Entscheidungen ihrer Vorgesetzten, konfrontieren diese mit ihren Erwartungen und wollen einen spürbaren Einfluss auf das Geschehen in ihrem Umfeld haben.

Spezialisten haben zudem bezogen auf ihr Themengebiet häufig ein grösseres Fach- und Erfahrungswissen als ihre hierarchischen Vorgesetzten. Deshalb können sie von diesen zumindest fachlich oft nicht angeleitet werden. Auch ihre Arbeit können sie inhaltlich nur schwer kontrollieren. Das erschwert ihre Führung zusätzlich.

Zudem sind Spezialisten aufgrund ihres Know-hows und Könnens häufig rare und somit begehrte Arbeitskräfte. Entsprechend werden sie von Mitbewerbern umworben. Das heisst: Ihre existenzielle Abhängigkeit von ihrem aktuellen Arbeitgeber ist gering, da sie gute Job-Alternativen haben. Deshalb ist es wichtig, Spezialisten emotional ans Unternehmen zu binden – zum Beispiel, indem man

  • ihnen grosse Handlungs- und Entscheidungsspielräume sowie attraktive Arbeitsmöglichkeiten bietet,
  • sie in Entscheidungsprozesse integriert und
  • ihnen regelmssig signalisiert, wie sehr man sie als Person und ihre Arbeit schätzt und welch wertvollen Beitrag sie zum Erfolg des Unternehmens leisten.

Hier 15 Tipps, die Sie als Führungskraft beim Führen von Spezialisten beherzigen sollten.

  1. Prüfen Sie, ob Sie sich darüber freuen, hochqualifizierte und entsprechend selbstbewusste Spezialisten in Ihrem Team zu haben – selbst wenn diese manchmal schwieriger als „normale“ Mitarbeiter“ zu führen sind.
  2. Wenn nein, machen Sie sich bewusst, dass Sie zum Erfüllen komplexer und anspruchsvoller (Zukunfts-)Aufgaben das Know-how und die aktive Mitarbeit der Spezialisten brauchen.
  3. Freuen Sie sich darüber, dass Ihre Spezialisten stolz auf Ihr Know-how und selbstbewusst sind. Denn ohne diese Eigenschaften könnten sie ihre Spezialaufgaben nicht weitgehend eigenständig erfüllen.
  4. Gewähren Sie ihnen die Entscheidungs- und Handlungsspielräume, die sie zum Erfüllen ihrer Aufgaben brauchen.
  5. Suchen Sie jedoch regelmäßig das Gespräch mit den Spezialisten darüber, welche kurz-, mittel- und langfristigen Ziele ihr Unternehmen warum verfolgt. Damit sie bei ihrer Arbeit die nötige Orientierung haben und eingebunden sind.
  6. Leiten Sie daraus im Gespräch mit ihnen konkrete Ziele für ihre Arbeit ab; des Weiterem Faktoren, die es hierbei zu beachten gilt.
  7. Lassen Sie den Spezialisten jedoch weitgehend freie Hand bei der Entscheidung, wie sie die vereinbarten Ziele erreichen und welche Wege sie hierzu einschlagen.
  8. Betrachten Sie Ihre Spezialisten als wertvolle Berater und Unterstützer, wenn es um das Erreichen der Ziele Ihres Bereichs und des Unternehmens geht. Signalisieren Sie ihnen diese Wertschätzung auch – zum Beispiel, indem Sie sie bei Entscheidungen eigeninitiativ um fachlichen Rat fragen.
  9. Prüfen Sie, inwieweit Sie sich möglicherweise persönlich angegriffen fühlen, wenn Spezialisten Ihre Einschätzungen oder Entscheidungen hinterfragen.
  10. Machen Sie sich bewusst, dass dieses Hinterfragen meist ein Ausdruck von Engagement ist.
  11. Erachten Sie es nicht als selbstverständlich, dass Ihre Mitarbeiter sich mit ihrer Arbeit identifizieren und sich für das Finden passender Problemlösungen engagieren. Sprechen Sie ihnen auch hierfür Anerkennung aus.
  12. Loben Sie Ihre Spezialisten auch öffentlich – also zum Beispiel im Team – dafür, welch wertvollen Beitrag sie zum Finden geeigneter Lösungswege und Erreichen der Bereichs-/Unternehmensziele leisten.
  13. Fragen Sie Ihre Spezialisten regelmässig, was Sie zum Erfüllen Ihrer Aufgaben – künftig – brauchen. Lassen Sie sich auch bezüglich Ihres Führungsverhaltens ein Feedback geben.
  14. Der Wert der Arbeitskraft von Spezialisten hängt weitgehend von ihrem Spezial- beziehungsweise Fachwissen ab. Und dieses veraltet meist schnell. Das wissen auch die Spezialisten. Bieten Sie ihnen deshalb die Möglichkeit, sich fachlich weiterzubilden.
  15. Machen Sie sich bewusst, dass Hochleistungsteams in der Regel aus einer Vielzahl von Spezialisten bestehen, die optimal kooperieren. Und solchen Teams gehört die Zukunft. Deshalb ist es für Ihren Erfolg als Führungskraft wichtig, dass Sie über die Kompetenz verfügen, solche Mitarbeiter und Teams zu führen. Arbeiten Sie daran.

Dr. Albrecht Müllerschön

Dr. Albrecht Müllerschön ist Inhaber der Müllerschön Managementberatung, Starzeln (Baden-Württemberg), die unter anderem ein Seminar „High Performer und selbstbewusste Spezialisten führen“ anbietet. Der Wirtschaftspsychologe ist Autor mehrerer Personal-Fachbücher und war Lehrcoach an der Uni Tübingen. http://www.muellerschoen-beratung.de

Update für Innovationen und Konsequenzen der Digitalisierung

Die 4. industrielle Revolution, digitale Transformation, disruptive Economy und die positiven wie negativen Auswirkungen auf Wirtschaft, Arbeitsplätze und Gesellschaft sind in aller Munde. Das massgebliche Update für Innovationen und Konsequenzen der Digitalisierung ist das Digital Economic Forum (DEF) am 26. und 27. April 2016 im Park Hyatt in Zürich. Es präsentiert einflussreiche Thought-Leaders, wie Erik Qualman, Gerd Leonhard oder Julius van de Laar sowie Unternehmer, Start-ups, CEOs, Forscher und Berater aus der digitalen und analogen Welt.

Digital Economic Forum 2016

Mit Erik Qualman präsentiert das DEF einen digitalen Thought-Leader, der sich als Autor von „Socialnomics“ international in die Bestsellerlisten geschrieben hat und mit „Digital Leader“ 2012 zum zweitbeliebtesten Autor der Welt gewählt wurde. Mit seinem neuesten Werk „What Happens in Las Vegas Stays on YouTube“ erklärt Qualman die Privatsphäre von Privatpersonen und Unternehmen für ultimativ gefährdet und fordert sie auf, den Lead in Sachen digitale Reputation zu selbst zu übernehmen und sich unverzüglich das entsprechende Know-how anzueignen.

Weiter steht im Fokus des DEF in Zürich das gesamte Potential der digitalen Technologien, von der Schaffung neuer Geschäftsmodelle, der Digitalisierung von Prozessen und den neuen Nutzerimperativen. Manager sind gefordert, die Orientierung zu behalten in einem disruptiven Prozess, der immer wieder neues Denken, neue Regeln, neue Partner und verstärkte eigene Veränderung nötig macht. Neben attraktiven und höchst aktuellen Referentinnen und Referenten (Erik Qualman, Gerd Leonhard, Julius van de Laar, Ali Mahlodji, Andreas Krebs, Kamales Lardi, Pascal Kaufmann, Andreas Staub und Carsten Maschmeyer) präsentieren internationale Unternehmen in halbstündigen interaktiven Business Tracks Megatrends und beleuchten Themen wie Design und Innovation, Digital Payment, Health Care, Fintech und Digital Transformation.

http://www.digitaleconomicforum.ch

Acht Tipps zum Aufbau einer Hybrid‐Cloud

Beim Thema Business‐Transformation spielt das Modell der Hybrid‐Cloud für Unternehmen eine immer größere Rolle. Laut IDC wollen 57 Prozent der Unternehmen in Deutschland innerhalb der nächsten zwei Jahre hybride Cloud‐Umgebungen aufbauen. Vor diesem Hintergrund gibt Actifio, spezialisiert auf die Virtualisierung von Datenkopien, acht Ratschläge für die Realisierung einer Hybrid‐Cloud.

1. Die aktuelle Umgebung analysieren

Der erste Schritt für eine erfolgreiche Hybrid‐Cloud‐Implementierung beginnt mit einer Analyse der aktuellen Arbeitslasten. Es gilt zu identifizieren, welche Aufgaben für die öffentliche Cloud, die private Cloud und die traditionelle IT adäquat sind. Unternehmenskritische Umgebungen und die meisten vertraulichen Daten sind keine gute Wahl für die öffentliche Cloud, regulatorische Anforderungen können diese Nutzung grundsätzlich vereiteln. Saisonale, nicht‐kritische Arbeitslasten und Anwendungen mit einer kurzen Lebensdauer wiederum sind ideal, um die Skalierbarkeit einer öffentlichen Cloud zu nutzen. Spitzen und Flauten im Web‐Datenverkehr können so abgefangen werden.

2. Richtlinien und Regeln klar definieren

Mit Regeln und Richtlinien können Unternehmen dokumentieren, für welche Anwendungen und Daten eine private oder öffentliche Cloud geeignet ist. Dabei sollten die Performance und regulatorische Anforderungen im Auge behalten werden, ebenso wie unternehmenskritische Umgebungen, geografische Einschränkungen und strategische Kerngeschäftsanwendungen.

3. Ausserhalb der eigenen IT‐Welt denken

Eine Hybrid‐Cloud‐Lösung bietet neue Funktionen und Technologien. Nun müssen Unternehmen beurteilen, wie dieses gewaltige Potenzial dem Tagesgeschäft am ehesten dienlich sein kann. Dies ist eine ideale Gelegenheit, Geschäftsprozesse neu zu überdenken, die IT‐Organisation effizienter zu gestalten und dem Geschäftsziel anzupassen. Sie sollten der Versuchung widerstehen, die bestehenden Prozesse in eine Hybrid‐Cloud‐Lösung zu übernehmen. Besser: Darüber nachdenken, wie diese neue Art von Umgebung verwendet werden kann, um daraus größtmöglichen Nutzen für das Unternehmen zu ziehen.

4. Die Kostenfrage

Eine Senkung der Kosten und Verbesserung der Performance sind wahrscheinlich und ein entscheidender Aspekt der Hybrid‐Cloud‐Strategie. Die Kosteneinsparungen müssen dabei kurz‐ und langfristig betrachtet werden, ebenso wie die Gesamtkosten. Die Hybrid‐Cloud bietet viele Möglichkeiten, um Geld zu sparen. Jede Investition in Hardware sollte dahingehend überdacht werden, ob eine Public‐ oder Hybrid‐Cloud‐Lösung kosteneffizienter wäre. Unternehmen haben also die Chance, sich von einem kapital‐ zu einem flexiblen betriebskostenorientierten IT‐Modell zu verlagern.

5. Ressourcen realistisch beurteilen

Unternehmen dürfen nicht vergessen, die personellen Ressourcen zu berücksichtigen, die für Implementierung, Migration und Verwaltung einer Hybrid‐Cloud erforderlich sind. Hybrid‐Clouds sind sehr komplex und erfordern Know‐how in Sachen Transformation, Compliance, Speicher, Netzwerk, Virtualisierung und Verwaltung. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Unternehmen dies alles mit bestehenden Ressourcen abdecken kann. Sie werden daher auf einen vertrauenswürdigen Berater oder Serviceprovider angewiesen sein, der Teil der gewählten Lösung sein könnte.

6. Den richtigen Partner suchen – und finden

Ein wesentlicher Bestandteil für eine erfolgreiche Hybrid‐Cloud‐Lösung ist ein vertrauenswürdiger Partner mit nachgewiesener Erfahrung in der Implementierung von Hybrid‐Clouds. Idealerweise ein Partner, der den Bedarf klar erfasst und in der Lage ist, das Unternehmen durch den Prozess zu begleiten. Sinnvoll ist die Frage nach erfolgreichen Referenzen aus der gleichen Branche oder ähnlichen Hybrid‐Cloud‐Projekten.

7. Vertrauen ist gut, Kontrolle der Public Cloud ist besser

Letztlich liegt es in der eigenen Verantwortung eines Unternehmens, sicherzustellen, dass Geschäftsprozesse und Compliance‐Anforderungen vom Public‐Cloud‐Partner eingehalten werden. Sie benötigen dabei Werkzeuge, um ihre Hybrid‐Cloud Umgebung in Echtzeit zu verwalten und zu überwachen. Dazu müssen sie die verfügbaren Optionen mit dem Partner besprechen und die Verwaltung unter der Verwendung nicht‐kritischer Umgebungen testen. Relevant sind auch Verschlüsselungsfunktionen für Daten, die in der Public Cloud vorgehalten werden.

8. Nichts überstürzen: Stufenweise zur Hybrid‐Cloud

Die solide Umsetzung einer Hybrid‐Cloud‐Lösung ist entscheidend, um das Vertrauen der Geschäftsführung, der Nutzer und Kunden zu gewährleisten. Wenn Unternehmen noch keinerlei Erfahrung mit privaten Clouds haben, dann sollten sie diese zuerst aufbauen und danach einige Anwendungen und Arbeitslasten auswählen, die für die Hybrid‐Cloud in Frage kommen. Dieser Schritt könnte auch eine gute Gelegenheit sein, um zwei Cloud‐Anbieter zu vergleichen. Aus diesen Erfahrungen können sie lernen und schrittweise zusätzliche Arbeitslasten migrieren, wenn sie sich mit der Materie vertrauter und sicherer fühlen. Die flexible Natur der Hybrid‐Cloud ermöglicht es Ihnen, die Prozesse bei Bedarf zu anzupassen, bis Sie die für Ihr Unternehmen zufriedenstellenden Ergebnisse erreicht haben.

Quelle: http://www.actifio.com/de

Ann Thueland, Director Marketing EMEA bei Actifio

„Eine Hybrid‐Cloud‐Strategie kombiniert die Kontrolle einer privaten Cloud mit der Flexibilität der öffentlichen Cloud. Die Vorteile, die ein Unternehmen daraus ziehen kann, sind abhängig von dem Einsatz, der in die Konzeption, den Aufbau, die Implementierung und Überwachung der Hybrid‐Cloud‐Lösung investiert wurde.“

Kanton Zürich legt Rahmenbedingungen für Geothermie fest

Der Kanton Zürich will die umweltverträgliche und sichere Nutzung des Untergrunds sicherstellen und Lücken in der Gesetzgebung schliessen.

Geothermie-Kraftwerk: Der Kanton Zürich regelt den Nutzen des tiefen Untergrunds.
Geothermie-Kraftwerk: Der Kanton Zürich regelt den Nutzen des tiefen Untergrunds.

Der Kanton Zürich sieht sich mit einem gesteigerten Interesse an der Nutzung des tiefen Untergrunds zur Energiegewinning konfrontiert. Konkret geht es um Geothermie und die Förderung von Erdgas.

Da in diesem Bereich nach wie vor Gesetzeslücken bestehen, hat der Zürcher Regierungsrat ein Gesetz über die Nutzung des Untergrunds erarbeitet.

Energiegewinnung um Bodenschätze
Ziel des Gesetzes ist es, Bevölkerung und Umwelt vor Schäden zu bewahren und Rechtssicherheit für Unternehmer und Investoren zu schaffen. Klare Rahmenbedingungen sollen die Nutzung des Untergrunds für die heimische Energiegewinnung begünstigen. Dies geschieht insbesondere, indem das Gesetz exakte Zuständigkeiten und ein transparentes Verfahren schafft.

Gegenstand des Gesetzes sind Untersuchungen des Untergrunds (geologisch-geophysikalische Untersuchungen wie Grabungen, Bohrungen und seismische Untersuchungen) sowie dessen Nutzung, im Speziellen die Energiegewinnung im grösseren Massstab (zum Beispiel Geothermie-Kraftwerke, Erdgasförderung) aber auch Gewinnung oder Abbau anderer Bodenschätze sowie die Speicherung von Gasen im Untergrund (etwa Erdgas oder CO2).

Hoheit beim Kanton
Das Gesetz stellt klar, dass die Hoheit über den Untergrund beim Kanton liegt und dass Konzessionen für den Abbau von Bodenschätzen öffentlich ausgeschrieben werden müssen, legt das Verfahren zur Erteilung von Bewilligungen und Konzessionen fest und ver-langt, dass die Nutzung des Untergrunds mit den Nachbarkantonen zu koordinieren ist.

Umwelt und Mensch im Fokus
Ferner verdeutlicht das Gesetz, dass die Untersuchung und Nutzung des Untergrunds gemäss den geltenden Gesetzen stets ohne Gefährdung von Mensch und Umwelt erfolgen muss, ganz unabhängig vom angewendeten Verfahren. Hingegen äussert es sich nicht zu spezifischen Technologien wie etwa dem Fracking. Dies wäre angesichts des stetigen technologischen Wandels nicht sinnvoll.
Mittels Regelungen zu Sicherheitsleistungen und zur Haftung verhindert das Gesetz, dass allfällige Schäden an Umwelt oder Eigentum ungedeckt bleiben oder der Staat für private Tätigkeiten haften muss.

Daten sollen der Öffentlichkeit gehören
Nicht nur der Untergrund selbst gehört der Öffentlichkeit, auch das durch Untersuchung und Nutzung des Untergrunds erlangte Wissen soll ihr gehören. Alle geologischen und hydrogeologischen Daten über den Untergrund müssen gemäss Gesetzesentwurf dem Kanton unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Der Kanton kann diese Daten anderen staatlichen Institutionen und Forschungseinrichtungen zur Verfügung stellen. Nach einer Sperrfrist von drei Jahren können die Daten mit den entsprechenden Auswertungen öffentlich zugänglich gemacht werden.

Der Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, zum Gesetzesentwurf ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassung beginnt heute und dauert drei Monate.

Die Vernehmlassungsunterlagen können auf www.vernehmlassungen.zh.ch, Suchbegriff «Untergrund», eingesehen werden.

Der Regierungsratsbeschluss Nr. 265/2016 ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.

Westantarktisches Eisschild schmilzt noch schneller als befürchtet

Eine Studie kommt zum Schluss, dass der Meeresspiegel durch den klimabedingten Abbau des Westantarktischen Eisschilds den Meeresspiegel bis zum Jahr 2100 bereits um drei Meter ansteigen lassen könnte.

Eisberg in der Westantarktis: Der Abbau der Eisschilde geht noch schneller als befürchtet. (Bild: NASA/Jane Peterson)
Eisberg in der Westantarktis: Der Abbau der Eisschilde geht noch schneller als befürchtet. (Bild: NASA/Jane Peterson)

Der Westatlantische Eisschild ist ein Süsswasserspeicher mit rund 200’000 Quadratkilometern Fläche. Klimamodelle zeigen, dass die Eisfläche schon bei relativ geringem Anstieg der globalen Temperatur aufbrechen kann. Löst es sich ganz auf, so steigt der globale Meeresspiegel dadurch um drei Meter oder noch mehr. Bisher hat die Forschung allerdings angenommen, dass diese Auswirkungen erst in hunderten oder gar tausenden Jahre auftreten.

Wie die New York Times berichtet, könnte dies allerdings schon viel früher geschehen: Forscher einer Studie, die im rennomierten Wissenschaftsmagazin Nature veröffentlicht wurde, kamen zum Schluss, dass sich der Schild bereits innerhalb weniger Jahrzehnte abbauen wird – falls der Ausstoss von Treibhausgasen so weitergeht wie bisher.

Anstieg um einen Meter
Bis zum Jahr 2100, so die Forscher, könnte sich dadurch der Meeresspiegel bereits um einen Meter anheben – mit katastrophalen Auswirkungen. Das ist ungefähr doppelt so viel, wie das bisherige Worst-Case-Szenario der UN angibt.

Danach wird es laut Klimaberechnungen noch schlimmer: alle 10 Jahre soll sich der Meeresspiegel um rund 30 cm anheben, bis er rund 4 Meter über dem heutigen Level liegt. Viele Küstenbereiche, tiefliegende Länder und Küstenstädte würden dadurch im Meer verschwinden; darunter London, Venedig, New York, Shanghai und Sydney.

Indien will bis 2030 auf Elektrofahrzeuge umstellen

Ein ehrgeiziges Programm soll Elektromobilität in Indien fördern. Mit finanziellen Anreizen soll bis zum Jahr 2030 jedes Fahrzeug im Land durch ein Elektrofahrzeug ersetzt werden.

Strasse in Delhi: Bis 2030 sollen Fahrzeuge in Indien keine Schadstoffe mehr ausstossen.
Strasse in Delhi: Bis 2030 sollen Fahrzeuge in Indien keine Schadstoffe mehr ausstossen.

Die Indische Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität stark zu fördern: Bis zum Jahr 2030 soll jedes Fahrzeug im Land elektrisch betrieben sein. Dies berichtet die India Times.

Das Förderungsprogramm soll ganz ohne finanzielle Unterstützung der Regierung auskommen, so der Energieminister Piyush Goyal: Die Idee ist, dass Käufer keine Anzahlung an ein neues Fahrzeug leisten müssen und ihre Abzahlungsraten dem Betrag entsprechen, die sie durch den Verzicht auf teures Benzin sparen. Das Programm ist allerdings noch keine beschlossene Sache.

Indien ist der drittgrösste Fahrzeugmarkt in Asien und leidet unter der starken Luftverschmutzung durch fossil betriebene Fahrzeuge.

Gesucht ist die Batterie der Zukunft

Ein neues Forschungsprojekt sucht den Nachfolger der Lithium-Ionen-Batterie.

Mehrere Technologien stehen in den Startlöchern, um eine noch leistungsfähigere Batterie zu ermöglichen.
Mehrere Technologien stehen in den Startlöchern, um eine noch leistungsfähigere Batterie zu ermöglichen.

Hochenergie-Batterien der nächsten Generation sollen die Nachfolge der Lithium-Ionen-Batterie antreten. Doch hat die jetzige Batterietechnik für automobile und stationäre Anwendungen wirklich bald ausgedient? Was können sogenannte Post-Lithium-Ionen-Batteriesysteme leisten? Diesen und weiteren Fragen widmet sich ein neues Forschungsvorhaben, das am Batterieforschungszentrum MEET der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) koordiniert wird. Das Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit insgesamt rund drei Millionen Euro gefördert.

Neben WWU-Forschern aus dem MEET und aus der Wirtschaftschemie sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vom Forschungszentrum Jülich dabei sowie vom Helmholtz-Institut „Ionics in Energy Storage“ in Münster (HI MS), von der Technischen Universität Braunschweig und von der Justus-Liebig-Universität Giessen. Der Projekttitel lautet „BenchBatt – Benchmarking und Evaluation der Leistungsfähigkeit und Kosten von Hochenergie- und Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterien im Vergleich zu Post-Lithium-Ionen-Technologien“.

Höhere Reichweiten für Elektrofahrzeuge
Im Vergleich zu Lithium-Ionen-Batterien hätten nachfolgende Batterie-Generationen sehr viel höhere Energiedichten pro Batteriegewicht, so hoffen Experten. Die Herausforderungen: Bislang wären diese Batterien aufgrund ihres höheren Raumbedarfs noch nicht konkurrenzfähig, wenn der Platz begrenzt ist – beispielsweise in Elektroautos. Ausserdem befindet sich die Entwicklung dieser Systeme noch im Stadium der Grundlagenforschung.

Zu den Kandidaten für die Batterien von morgen gehören neben dem Lithium-Luft- und dem Lithium-Schwefel-System auch Natrium-basierte Batterien sowie Feststoffbatterien („all-solid-state batteries“). „Bis zur Marktreife gilt es, zahlreiche Herausforderungen zu meistern, darunter hohe Selbstentladungsraten und eine geringe Lebensdauer“, so die Einschätzung von Prof. Dr. Martin Winter, wissenschaftlicher Leiter des MEET und Direktor des HI MS.

„‚BenchBatt‘ wird es ermöglichen, die zukünftige Konkurrenzfähigkeit der Batterie-Technologien der nächsten Generation frühzeitig, realistisch und wissenschaftlich fundiert einzuschätzen – unter anderem hinsichtlich der Energiedichte, der Kosten und Ressourcenverfügbarkeit“, erläutert Dr. Richard Klöpsch, Projektleiter am MEET. Dafür werden die Wissenschaftler die modernste Generation energieoptimierter Lithium-Ionen-Batteriesysteme den Systemen der nächsten Generation gegenüberstellen, und zwar theoretisch und experimentell auf Material-, Prozess- und Zellebene.

BFE-Studie: Energieverbrauch zertifizierter Gebäude oft zu hoch

Energieverbrauchs-Planungswerte nach Minergie und gesetzlichen Baustandards werden bei zertifizierten Gebäuden in der Realität oft übertroffen - insbesondere bei Mehrfamilienhäusern. Der Bereich Betriebsoptimierung soll deshalb weiterentwickelt werden.

Bei bei neuen und umgebauten Mehrfamilienhäusern werden die Planungswerte mehrheitlich nicht eingehalten.
Bei bei neuen und umgebauten Mehrfamilienhäusern werden die Planungswerte mehrheitlich nicht eingehalten.

Das Bundesamt für Energie (BFE) führte erstmals eine breit angelegte Erfolgskontrolle zum Bauen mit Minergie und gesetzlichen Baustandards durch. Die nun vorliegende Studie ermittelte den tatsächlichen Energieverbrauch von rund 200 unterschiedlichen Gebäuden. Ergebnis: Die Planungswerte stimmen nur teilweise mit den Energieverbrauchswerten in der Praxis überein. Besonders auffällig ist diese Diskrepanz bei neuen oder umgebauten Mehrfamilienhäusern.

Ziel der BFE-Studie war es zu prüfen, inwiefern die Planungswerte mit den tatsächlichen, gemessenen Energieverbrauchswerten übereinstimmen. Untersucht wurde der jährliche Energieverbrauch im Verhältnis zur Energiebezugsfläche von 214 Objekten, die nach Minergie, Minergie A und Minergie P oder gesetzlichen Baustandards gebaut oder saniert wurden. Die Planungswerte wurden bei Einfamilienhäusern und Umbauten, je nach Gebäudekategorie und Standard, im Betrieb unterschiedlich gut eingehalten. Mehrheitlich nicht eingehalten wurden sie bei neuen und umgebauten Mehrfamilienhäusern.

Als mögliche Gründe für die zahlreichen Überschreitungen der Planungswerte werden von den Studienautoren Funktions- und Einstellungsprobleme sowie ein tiefer Wirkungsgrad der Heizung genannt. In einzelnen Gebäude wurde hingegen weniger Energie verbraucht als die Planungswerte vorsahen. Die grossen Abweichungen der Planungswerte von tatsächlichen Energieverbrauch sind somit auch stark auf das Verhalten der Gebäudenutzer zurückzuführen.

Grosse Zufriedenheit
Die Studie untersuchte zudem qualitative Aspekte von Minergie: Die Zufriedenheit der Bauherrschaften, die nach Minergie bauen, ist gross, wie eine Online-Umfrage bei Architekten und Bauherrschaften zeigt. Knapp vier von fünf Bauherrschaften würden auch heute wieder nach dem gleichen Minergie-Standard bauen. Laut der Umfrage dient das Qualitätslabel Minergie als Verkaufsargument. Gespräche mit 50 Experten haben allerdings gezeigt, dass Minergie-Gebäudestandards an Vorsprung eingebüsst haben, weil auch beim konventionellen Bauen technologische Fortschritte erzielt wurden – nicht zuletzt dank Minergie.

Nutzende von Minergie-Liegenschaften zeigten sich in einer weiteren Online-Umfrage als zufrieden, was Schallschutz, Schutz vor Zugluft und Schutz vor Kochgerüchen betrifft, aber empfanden die Luft in ihren Räumen im Winter häufig als zu trocken. Das Zusammenspiel von Energieeffizienz und Nutzerbedürfnissen ist noch genauer zu analysieren.

Aufgrund der Resultate will EnergieSchweiz gemeinsam mit der dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA), den Gebäudetechnikverbänden und weiteren Marktakteuren den Bereich Betriebsoptimierung weiterentwickeln und unterstützen.

Zum Download der Studie.

(BFE)

23% mehr Schweizer Biogas im Gasnetz

Biogas wird immer beliebter in der Schweiz. 2015 wurde beinahe ein Viertel mehr Biogas ins Gasnetz eingespeist als noch im Jahr zuvor.

Biogas lässt sich auch als umweltfreundlichen Treibstoff für Gasfahrzeuge verwenden. (Bild: Energie 360°)
Biogas lässt sich auch als umweltfreundlichen Treibstoff für Gasfahrzeuge verwenden. (Bild: Energie 360°)

Die Schweizer Gasverbraucher lassen sich immer mehr für Biogas begeistern. So spiesen im Jahr 2015 insgesamt 25 Anlagen 262 GWh Biogas ins Netz ein. Das ist eine Zunahme von 23% gegenüber dem Vorjahr. Dies meldet der Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG).

Biogas als erneuerbare und CO2-freie Energie wird aus natürlichen Abfallstoffen produziert. Es besteht wie Erdgas im Wesentlichen aus Methan und lässt sich beliebig mit diesem mischen. Viele lokale Versorger bieten heute Erdgas mit unterschiedlichen Biogas-Anteilen.

Gasfahrzeuge im Aufschwung
In der Schweiz waren 2015 total 12’480 (+5%) Fahrzeuge in Betrieb, die mit Erdgas/Biogas angetrieben werden. Am meisten Gasfahrzeuge gibt es in den Kantonen Zürich, Bern, Waadt und Aargau. Die Zahl der Neuzulassungen belief sich auf 1198 Fahrzeuge (-4%); bei den Personenwagen konnte die Zahl der Neuzulassungen um 2% gesteigert werden.

Der durchschnittliche Biogas-Anteil im Treibstoff lag 2015 bei knapp 24%. Durch das Beimischen von Biogas wird die bereits sehr gute CO2-Bilanz von Erdgas-Fahrzeugen noch weiter verbessert. Mit Erdgas/Biogas angetriebene Fahrzeuge emittieren generell weniger umwelt- und gesundheitsbelastende Schadstoffe als Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotoren. Die aktuelle Auto-Umweltliste des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) bestätigt wie bereits in den vergangenen Jahren die Umweltfreundlichkeit von Gasfahrzeugen.

Gaswirtschaft festigt Position
In der Schweiz wurden 2015 insgesamt 37’120 GWh Erdgas und Biogas abgesetzt. Die Zunahme um 7% gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf die Zunahme der Heizgradtage zurückzuführen (+10%).

Die Schweizer Gaswirtschaft konnte in den vergangenen Jahren ihre Position auf dem Schweizer Energiemarkt festigen. So wurden in den vergangenen fünf Jahren im Durchschnitt jährlich rund 36’800 GWh Gas abgesetzt; der Anteil von Erdgas am Endenergieverbrauch beträgt rund 13%. Mit dem rund 19’500 Kilometer langen Transport- und Verteilnetz sind heute drei Viertel der Schweizer Bevölkerung erschlossen. Für die Schweizer Industrie wird Erdgas primär für die Erzeugung von Prozesswärme eingesetzt. So deckt die Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie ihren Energiebedarf inzwischen zu rund einem Drittel mit Erdgas und leistet dabei einen erheblichen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen.

Nationales Forschungsprogramm für Nachhaltige Wirtschaft

Der Bundesrat lanciert ein neues Nationales Forschungsprogramm (NFP) zur Erarbeitung von Wegen zu einer nachhaltigen Wirtschaft.

Investitionen in die nachhaltige Wirtschaft soll der Schweiz Wachstum bescheren.
Investitionen in die nachhaltige Wirtschaft soll der Schweiz Wachstum bescheren.

Der Bundesrat hat das neue Nationale Forschungsprogramm (NFP) „Nachhaltiges Wirtschaften“ lanciert. Aus dem NFP werden wichtige Beiträge für eine nachhaltige Wirtschaft mit effizienterem Ressourceneinsatz und grösserer Ressourcensicherheit erwartet. Dies soll unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft begünstigen und die Wohlfahrt der Bevölkerung fördern. Die Forschungsdauer des Programms beträgt fünf Jahre, das Budget beläuft sich auf insgesamt 20 Millionen Franken.

Natürliche Ressourcen haben eine begrenzte Regenerationsfähigkeit und werden zunehmend knapper. Das neue, vom Schweizerischen Nationalfonds durchgeführte NFP soll Erkenntnisse aus einer systemischen Sichtweise bringen, welche die Umwelt, die Wirtschaft und die Gesellschaft berücksichtigt, und sämtliche natürlichen Ressourcen und alle Stufen der Wertschöpfungskette betrachtet. Es lädt dazu ein, Forschungsprojekte einzureichen, die das vorhandene Wissen erweitern sowie umfassend Chancen und Risiken sowie Potenziale aufzeigen. Daraus abgeleitet sollen Massnahmen und Instrumente analysiert und allgemeine Erkenntnisse in konkrete Anwendungen überführt werden, etwa durch die Entwicklung innovativer Standards, die Konzipierung innovativer Konsum- und Produktionsmodelle sowie durch den Vertrieb „sauberer“ Technologien und Produkte.

Mit den Nationalen Forschungsprogrammen fördert der Bund Forschungsprojekte, die Orientierungs- und Handlungswissen erarbeiten und damit zur Lösung aktueller Probleme beitragen. NFP werden nach jeweils rund fünfjähriger Laufzeit abgeschlossen.

Gemäss Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz entscheidet der Bundesrat periodisch über die Durchführung und den Finanzrahmen von Nationalen Forschungsprogrammen.

(WBF)

Verordnung für Abfalltransporte gilt ab Juli

Der Bundesrat bestätigt die revidierte Verordnung über den Verkehr mit Abfällen. Darin sind administrative Erleichterungen bei der Erfassung vorgesehen.

Der administrative Aufwand beim grenzüberschreitenden Transport von Abfällen wird verringert.
Der administrative Aufwand beim grenzüberschreitenden Transport von Abfällen wird verringert.

Ab dem 1. Juli 2016 gilt die revidierte Verordnung über den Verkehr mit Abfällen. Dies hat der Bundesrat bestätigt.

Die Änderungen sind hauptsächlich technischer Natur und betreffen in erster Linie die Begleitscheinpflicht für bestimmte andere kontrollpflichtige Abfälle, deren umweltverträgliche Entsorgung umfassende organisatorische Massnahmen erfordert. Dabei handelt es sich in der Regel um Abfälle, die in grossen Mengen anfallen. Das sind etwa Altreifen oder Altfahrzeuge, deren unsachgemässe Entsorgung die Umwelt gefährden können.

Transporte elektronisch anmelden
Jährlich bewilligt das BAFU rund 900 Gesuch für die Ein- und Ausfuhr von Abfällen. In diesem Rahmen werden 75’000 Transporte durchgeführt, die mit Begleitscheinen dokumentiert werden müssen. Die Übermittlung der Dokumente per Post, Fax oder E-Mail und die manuelle Erfassung in der elektronischen Datenbank ist ein grosser administrativer Aufwand für die Unternehmen und die zuständigen Behörden. Per 1. Juli 2017 wird dies vereinfacht: die elektronische Übermittlung von Meldungen über grenzüberschreitende Abfalltransporte wird eingeführt. Damit müssen Exporteure nicht länger eine Kopie des Begleitscheins am Schweizer Zoll abgeben, sondern müssen den Transport auf der vom BAFU zu Verfügung gestellten Datenbank elektronisch anmelden.

Gleichzeitig hat das UVEK die Departementsverordnung über Listen zum Verkehr mit Abfällen angepasst.

Bundesrat legt Klimaziele fest, WWF fordert mehr

Der Bundesrat unterschreibt das Pariser Klimaschutzabkommen. Gleichzeitig legt er die Eckwerte für die nationale Klimapolitik von 2021 bis 2030 fest. Der WWF kritisiert die vorgeschlagenen Massnahmen als ungenügend.

Der WWF fordert unter anderem eine Abgabe für den Personenverkehr.
Der WWF fordert unter anderem eine Abgabe für den Personenverkehr.

Das Pariser Klimaabkommen verpflichtet alle Staaten, Reduktionsziele einzureichen, K, eine strateigie zur Anpassung an den Klimawandel zu entwickeln und die Finanzflüsse klimafreundliche auszurichte. Die Schweiz wird, so hat der Bundesrat beschlossen, das Abkommen unterzeichnen. Ziel ist, die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis zum Jahr 2030 um 50% unter das Niveau von 1990 zu senken.

Für die nationale Umsetzung will der Bundesrat keine wirklich neuen Massnahmen einführen, sondern das CO2-Gesetz revidieren und die darin erhaltenen Instrumente verstärken:

  • Weiterführung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe, die je nach Entwicklung der Emissionen angehoben wird, mit der Möglichkeit für treibhausgasintensive Unternehmen, sich zu befreien;
  • Emissionshandelssystem zwischen grossen Unternehmen, das nach Möglichkeit vor 2020 mit demjenigen der EU verknüpft werden soll (ein entsprechendes Abkommen wurde Anfang Jahr paraphiert);
  • Pflicht der Treibstoffimporteure, einen Teil der Verkehrsemissionen mit Massnahmen im In- und neu auch im Ausland zu kompensieren;
  • Weiterführung der Vorschriften zur Verminderung der Treibhausgasemissionen bei Personenwagen im Einklang mit der EU;
  • Befristete Weiterführung des Gebäudeprogramms, mittelfristige Ablösung durch subsidiäre CO2-Vorschriften in Abhängigkeit eines Absenkpfads;
  • Technologiefonds zur Gewährung von Bundesbürgschaften an innovative Unternehmen;
  • Weiterführung der rechtlichen Grundlagen für Bildungs- und Kommunikationsmassnahmen;
  • Weiterentwicklung der nationalen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel.

Dem WWF gehen diese Ziele bei weitem nicht genug weit. Er bemängelt, dass der Bundesrat keinen zusätzlichen Beitrag leisten will. Zudem fallen die Schweizer Klimaziele im Vergleich mit anderen Staaten ab: Nur schon um mit der EU und den USA mitzuhalten, müsste die Schweiz ihre CO2-Emissionen nach 2020 doppelt so schnell senken wie nun vom Bundesrat vorgesehen. Für die in Paris beschlossenen Klimaziele wäre gar ein verdreifachtes Tempo nötig.

Der WWF fordert deshalb drei weitergehende Massnahmen:

  • Der Bundesrat muss das geltende CO2-Gesetz voll ausschöpfen und das kurzfristige Klimaziel für 2020 im Sinne von Paris auf -40% ausbauen.
  • Der Verkehr ist das Klimaproblem Nr 1 in der Schweiz. Ein Abbau der Subventionen für den Flugverkehr und eine leistungsabhängige Abgabe im Personenverkehr auf der Strasse (analog LSVA) bringen Verursachergerechtigkeit und sinkende Emissionen.
  • Für die Zeit nach 2020 braucht die Schweiz ein Klimaziel im Einklang mit dem Abkommen von Paris.
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