Geo-Daten: Nutzungskonflikte im Untergrund lösen
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für Änderungen im Bundesgesetz über Geoinformation eröffnet. Damit will er die rechtlichen Grundlagen schaffen, um künftig geologische Daten von Privaten den Kantonen und dem Bund für die Planung im Untergrund zur Verfügung zu stellen. Die Vernehmlassung läuft bis am 20. September 2021.
Für die Raumplanung im Untergrund fehlen heute die notwendigen raumbezogenen geologischen Informationen. Um Nutzungskonflikte beispielsweise in den Bereichen Grundwasserschutz, Erdwärmesonden, Deponien, Mobilität im Untergrund, Strom-, Wasser- und Kommunikationsleitungen oder Tiefgaragen zu vermeiden, sollen Private verpflichtet werden, ihre geologischen Informationen den Kantonen und dem Bund zur Verfügung zu stellen, wie der Bundesrat schreibt. Ebenfalls sollen geologische Daten aus Plangenehmigungsverfahren zur Verfügung gestellt werden. Mit der geplanten Teilrevision des Bundesgesetzes über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG) würden die rechtlichen Grundlagen dazu geschaffen, so die Mitteilung.
Datenproblematik wird geregelt
Das Geoinformationsgesetz regelt neu die Erhebung und Zusammenführung geologischer Daten auf Stufe Bund. Die Vorlage setzt die Erkenntnisse des Berichts des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 16.4108 Vogler vom 16. Dezember 2016 um. Das Postulat forderte die Exekutive auf, in einem Bericht aufzuzeigen, welche tatsächlichen, rechtlichen und allenfalls weiteren Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Raumplanung im Untergrund geschaffen werden müssen, damit die dafür notwendigen geologischen Informationen gesammelt und koordiniert zusammengeführt werden können.
Der Bundesrat hatte den unter der Federführung der Bundesämter für Raumentwicklung und Landestopografie Swisstopo erarbeitete Bericht Ende 2018 genehmigt. Swisstopo wurde vom Bundesrat beauftragt, die Anpassung des Geoinformationsgesetzes vorzubereiten (vgl. Änderung des Geoinformationsgesetzes – Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage)
Quelle: Bund