Blick in die Geschichte 1930–1940: Erfolgsmodell Sozialpartnerschaft – Miteinander statt gegeneinander

Der ORGANISATOR wird dieses Jahr 100-jährig. Ebenfalls das 100-Jahr-Jubiläum feiert 2019 die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV). Gemeinsam werfen wir in mehreren Artikeln einen Blick in die Geschichte, hier in das Jahrzehnt, in dem das Friedensabkommen zwischen den Sozialpartnern geschlossen wurde.

Das unterzeichnete Friedensabkommen von 1937 (ASM-Exemplar) ist heute im Landesmuseum Zürich ausgestellt. (Bild: Landesmuseum / SNV)

Die Sozialpartnerschaft wird als wichtiger Pfeiler für die Wirtschaft in der Schweiz betrachtet und nicht selten mit Stolz als Erfolgsmodell bezeichnet. Als bedeutungsvoller Wegbereiter für die helvetische Sozialpartnerschaft gilt das sogenannte Friedensabkommen in der Schweizer Metall- und Maschinenindustrie.

Das Friedensabkommen in der Schweizer Metall- und Maschinenindustrie

Im Jahr 1937 wird das Friedensabkommen in der schweizerischen Metall- und Maschinenindustrie unterzeichnet. Es soll den Arbeitsfrieden in der Schweiz sichern und wird in den folgenden Jahrzehnten entscheidend dazu beitragen, dass das Land ein nachhaltiges und erfreuliches Wirtschaftswachstum verzeichnen kann.

Wie kommt es zum Friedensabkommen?

Wie in anderen Ländern sind Streiks Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts ein häufiges Phänomen. Zwischen 1880 und 1914 zählt man über 2400 Streiks, die Fronten des Klassenkampfs haben sich verhärtet. Die Auseinandersetzungen erreichen ihren Höhepunkt im Jahr 1918: Am Generalstreik nehmen 250 000 Arbeitende und Gewerkschafter teil, drei Personen werden durch Ordnungstruppen getötet.

Die starren Fronten zwischen den Sozialpartnern weichen sich auf

Die faschistische Bedrohung aus dem nahen Ausland nimmt zu, in Europa sind Diktatoren auf dem Vormarsch. Hitler löst die Gewerkschaften auf, der Schweizer Franken verliert massiv an Wert. Vor dem Hintergrund von sozialen und wirtschaftlichen Unsicherheiten, Arbeitslosigkeit und Reallohnverlust will der Bundesrat eine Zwangsschlichtung einführen, obwohl dieses Instrument von den Arbeitgebenden wie auch den Gewerkschaften mehrheitlich abgelehnt wird. Nun bemühen sich die Sozialpartner um den Ausbau der vertraglichen Beziehungen.

Nationalrat Konrad Ilg (1877–1954, Präsident des Schweizer Metall- und Uhrenarbeiterverbands, SMUV) ergreift die Initiative und trifft sich mit Ernst Dübi (1884–1947, Präsident des Arbeitgeberverbands schweizerischer Maschinen- und Metall-Industrieller, ASM). Am 19. Juli 1937 unterzeichnen sie eine fünfseitige Vereinbarung für die Uhren- und Metallindustrie. Dieses für beide Parteien verbindliche Dokument legt für die nächsten zwei Jahre die absolute Friedenspflicht und ein mehrstufiges Schiedsverfahren fest. Weiter regelt es neue Rechte und Pflichten wie das Verfahren zur Beilegung von Konflikten, die Lohnfindung, die Versicherung, die Ferienabgeltung sowie die Mitwirkung der Arbeitnehmenden. Zur Sicherung der Einhaltung dieser Bestimmungen hinterlegen die Vertragsparteien je eine Kaution von CHF 250 000.– bei der Schweizerischen Nationalbank. Das Friedensabkommen ist die Basis für den seit 1974 vollständigen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Das unterzeichnete Friedensabkommen von 1937 (ASM-Exemplar) ist heute im Landesmuseum Zürich ausgestellt.

Fachbereich Maschinen: Zusammenarbeit SNV und SWISSMEM

Normen schaffen einheitliche Standards für Gegenstände und Dienstleistungen. Dank dieser Vereinheitlichung werden Produkte zweckmässiger, sicherer und effizienter eingesetzt, und die Zusammenarbeit gestaltet sich einfacher. Besonders im internationalen Kontext gewährleisten Normen die Austausch- und damit die Handelbarkeit von Erzeugnissen und Dienstleistungen. Innerhalb der SNV ist die Maschinenindustrie mit einem sogenannten Fachbereich vertreten. Die SNV betreut im Auftrag von SWISSMEM seit vielen Jahren das Normenwerk der Branche und nimmt die Normungsinteressen der Maschinenindustrie in den europäischen Normengremien Europäisches Komitee für Normung (CEN) sowie auf internationaler Ebene bei der Internationalen Organisation für Normung (ISO) wahr.

Quellen: Sozialarchiv, Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Wikipedia, SWISSMEM

 

Ivo Zimmermann, Leiter Kommunikation und Mitglied der Geschäftsleitung von SWISSMEM. (Bild: zVg / SNV / Swissmem)

„Arbeitsfrieden ist ein wichtiger Standortvorteil“

Im Gespräch mit Ivo Zimmermann, Leiter Kommunikation und Mitglied der Geschäftsleitung von SWISSMEM, zeigt sich, dass sich durchaus noch heute ein Bogen von den historischen Ereignissen von 1937 zur aktuellen Situation der Schweizer Sozialpartnerschaft spannen lässt.

Das Friedensabkommen von 1937 behandelt neun Artikel bzw. Themen auf fünf Seiten – wie umfangreich ist der GAV heute?
Ivo Zimmermann: Das Vertragswerk umfasst aktuell 58 Artikel und zwei Anhänge auf 73 Seiten. Unter diesem Link findet man den aktuellen GAV.

Welche Vorteile bietet ein GAV?
Der GAV der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM-Industrie) garantiert den Mitarbeitenden der unterstellten Firmen fortschrittliche Arbeitsbedingungen. Im Gegenzug sind sie verpflichtet, die absolute Friedenspflicht zu respektieren. Das bedeutet, dass der Arbeitsablauf nicht durch Kampfmassnahmen gestört werden darf. Der Arbeitsfrieden ist ein wichtiger Vorteil des Werkplatzes Schweiz.

In welchen zeitlichen Abständen wird der GAV neu verhandelt?
In der Regel alle fünf Jahre. Der aktuelle GAV der MEM-Industrie (MEM-GAV) trat am 1. Juli 2018 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2023.

Wie hart wird verhandelt?
Vertragspartner des MEM-GAV sind der ASM (SWISSMEM), die Angestelltenverbände Angestellte Schweiz, Kaufmännischer Verband Schweiz und Schweizer Kader Organisation sowie die Gewerkschaften Unia und Syna. Jede dieser Organisationen bringt ihre Forderungen in den Verhandlungsprozess mit ein. Entsprechend lang und hart sind die Verhandlungen.

Ist der GAV von SWISSMEM auch für Nichtmitglieder verbindlich?
Der GAV der MEM-Industrie ist nicht allgemein verbindlich. Aktuell wendet rund die Hälfte der über 1100 SWISSMEM-Mitgliedfirmen den MEM-GAV an.

Wie viele Streiks verzeichnen Sie jährlich?
Der GAV schreibt die absolute Friedenspflicht vor. In den dem GAV unterstellten Firmen sind somit jegliche Kampfmassnahmen verboten. In den vergangenen zehn Jahren kam es in der MEM-Industrie lediglich zu zwei ernsthaften Arbeitskonflikten.

Inwieweit ist das damalige Friedensabkommen heute noch bekannt? Kennen zum Beispiel die Mitarbeitenden von SWISSMEM die Geschichte des Friedensabkommens?
Die Mitarbeitenden von SWISSMEM kennen den Wert und die Geschichte des Friedensabkommens sehr gut. Dasselbe gilt für die Mitarbeitenden in den MEM-Firmen. Die Sozialpartner führen zudem gemeinsame Schulungen für die Arbeitnehmervertreter durch, in denen dieses Thema behandelt wird.

Wie wichtig ist in der Schweiz die Vereinbarung, dass man auf Streikwaffe und Aussperrung verzichtet?
Das ist absolut zentral. Der absolute Arbeitsfrieden ist ein wichtiger Standortvorteil des Werkplatzes Schweiz. Er kann den Ausschlag für Investitionsentscheide zugunsten des Schweizer Standorts geben.

Wie oft setzen sich Arbeitgebende und -nehmende an einen Verhandlungstisch?
Die Sozialpartnerschaft funktioniert in den Unternehmen gut. Gespräche zwischen Arbeitnehmervertretungen (ANV) und der Geschäftsleitung finden regelmässig statt. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, versuchen die ANV und die Geschäftsleitung diese auf der Stufe des Unternehmens zu lösen. Gelingt dies nicht, gibt der GAV klare Prozesse vor, wie in Verbandsverhandlungen oder gar vor einem Schiedsgericht die Angelegenheit geregelt werden muss.

 

 

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