Moorente, Rebhuhn und Haubentaucher neu unter Schutz

Das revidierte Jagdgesetz regelt den Umgang mit Wölfen neu , nimmt weitere Arten unter Schutz und passt die Schonzeiten an.

Die Moorente darf künftig nicht mehr gejagt werden.
Die Moorente darf künftig nicht mehr gejagt werden.

Die 2015 vom Parlament angenommene Motion Engler «Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung» verlangt eine Revision des Jagdgesetzes, damit zukünftig Wolfsbestände innerhalb des Rahmens der Berner Konvention reguliert werden können.

In Umsetzung dieser Motion sollen künftig regulierende Eingriffe in Bestände nicht nur des Wolfes, sondern auch anderer konfliktträchtiger geschützter Arten möglich werden, wenn trotz zumutbarer Präventionsmassnahmen das Entstehen eines grossen Schadens oder die konkrete Gefährdung von Menschen drohen.

Klärung von Jagdberechtigung und -prüfung

Im revidierten Gesetz soll zudem das Verhältnis zwischen Jagdberechtigung und Jagdprüfung geklärt werden. Die Jagdberechtigung ermöglicht die Ausübung der Jagd in einem Kanton; ihre Erteilung bleibt weiterhin Sache der Kantone. Eine Voraussetzung dafür ist in allen Kantonen eine bestandene Jagdprüfung, für die der Bund den Kantonen künftig die Prüfungsgebiete Arten- und Lebensraumschutz, Tierschutz sowie Umgang mit Waffen einschliesslich Treffsicherheit vorgibt. Diese inhaltlich vereinheitlichten kantonalen Jagdprüfungen sollen künftig von den Kantonen gegenseitig anerkannt werden.

Jagdbare Arten und Schonzeiten angepasst

Schliesslich werden die 2012 mit einer Revision der Jagdverordnung geänderten Bestimmungen über die jagdbaren Arten und ihre Schonzeiten ins Gesetz überführt und ergänzt: Neu sollen im Gesetz die Moorente, das Rebhuhn und der Haubentaucher geschützt werden.

Ferner sollen die Saatkrähe jagdbar erklärt, die Schonzeiten des Wildschweins und des Kormorans verkürzt und allen einheimischen Arten eine Schonzeit gewährt werden.

Auch der Umgang mit nicht einheimischen Arten soll neu geregelt werden. So sollen zum Beispiel Damhirsch, Sika und Mufflon, denen bislang eine Schonzeit eingeräumt wurde, gestützt auf die vom Bundesrat am 18. Mai 2016 verabschiedete Strategie zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten, künftig ganzjährig jagdbar sein.

Der Bundesrat hat am 24. August 2016 die Vernehmlassung zum revidierten Jagdgesetz eröffnet. Sie dauert bis am 30. November 2016.

Quelle: Bund

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