Wald soll besser geschützt werden
Der Schweizer Wald soll künftig besser vor Schädlingen geschützt und für den Klimawandel gewappnet werden. Dies will die Revisionen des Waldgesetzes und der Waldverordnung, die eben vom Bundesrat abgesegnet wurden.
Der Bundesrat hat die Revision der Waldverordnung genehmigt. Die neuen Bestimmungen haben zum Ziel, den Wald künftig besser vor Schadorganismen zu schützen, ihn für die Herausforderungen des Klimawandels zu wappnen und die Holznutzung sowie die Arbeitssicherheit bei der Holzernte zu stärken.
Invasive Schädlinge bekämpfen
Mit den Änderungen zur Prävention und Bekämpfung von Schadoragnismen werden vorhandene Regelungslücken geschlossen. Hintergrund ist die Bedrohung des Waldes durch Krankheitserreger, Pilze und Insekten. Insbesondere invasive Schädlinge wie etwa der Asiatische Laubholzbockkäfer, der Götterbaum oder die Pilzkrankheit Eschenwelke gelangen durch die Globalisierung immer häufiger in die Schweiz und bedrohen die Waldgesundheit.
Mit den Änderungen kann der Bundesrat zum Schutz vor Schadorganismen den Umgang mit bestimmten Organismen, Pflanzen und Waren verbieten oder einschränken sowie Bewilligungs-, Melde-, Registrierungs- und Dokumentationspflichten einführen.
Anpassungen an den Klimawandel
Der Wald ist vom Klimawandel breit betroffen. Der Bund rechnet damit, dass neben steigenden mittleren Temperaturen auch Extremereignisse wie Trockenperioden oder Stürme häufiger auftreten. Gefahren wie Waldbrände oder der Befall durch Schadorganismen dürften zunehmen. Die veränderten Standortbedingungen könnten zu einer Gefährdung der Waldfunktionen führen. Darum soll eine Förderung der Waldverjüngung, eine gezielte Jungwaldpflege oder die Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut die Waldbestände für die erwarteten Klimaänderungen widerstands- und anpassungsfähig machen.
Ein neuer Artikel ermöglicht es dem Bund und den Kantonen, entsprechende Massnahmen zu ergreifen und mit Finanzhilfen zu unterstützen.
Holznutzung verstärken
Im Schweizer Wald wird seit Jahrzehnten weniger Holz genutzt als nachwächst. Der Bund erachtet eine stärkere Nutzung als sinnvoll und erwünscht, da Holz insbesondere als Baustoff hervorragende Eigenschaften aufweist (z.B. für verdichtetes Bauen), seine Verwendung CO2 speichert und es gleichzeitig energieintensive Baumaterialien wie Stahl oder Beton ersetzen kann.
Als Rohstoff für die Wärme- und Stromproduktion ist Holz im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen CO2-neutral. Damit kann Holz aus dem Schweizer Wald einen wichtigen Beitrag zu den politischen Zielen der Klima- und Energiepolitik, aber auch zur Ressourceneffizienz und zum verdichteten Bauen leisten.
Das Waldgesetz enthält deshalb einen neuen Artikel zur Holzförderung und einen weiteren zur Verwendung von Holz bei Bauten und Anlagen des Bundes. Der Bund schafft so eine bessere Grundlage, um Absatz und Verwertung von nachhaltig produziertem Holz – im Allgemeinen und bei Bauten und Anlagen des Bundes im Speziellen – zu fördern.
Das revidierte Waldgesetz und die Änderungen der Waldverordnung treten per 1. Januar 2017 in Kraft.