Verband Swissmechanic empfiehlt Ja zum Klimaschutzgesetz
Swissmechanic, der Verband der Schweizer KMU-MEM-Betriebe, steht hinter dem im Klimaschutzgesetz erarbeiteten Kompromiss und unterstützt die Abstimmungsvorlage vom 18. Juni 2023. Der Verband weist aber gleichzeitig darauf hin, dass das Klimaschutzgesetz in erster Linie die klimapolitischen Ziele und Zwischenziele festlegt.
Am 18. Juni 2023 stimmt das Schweizer Stimmvolk über das Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klimaschutzgesetz) ab. Das Klimaschutzgesetz wurde in der Herbstsession 2022 von National- und Ständerat verabschiedet. Es handelt sich um den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative. Die Vorlage kommt zur Abstimmung, da die SVP das Referendum ergriffen hatte. Der Verband Swissmechanic empfiehlt die Annahme des Gesetzes. Gemäss einer im April 2023 durchgeführten Umfrage bei den Swissmechanic-Mitgliedsfirmen befürworten 2/3 der befragten Unternehmen das Klimaschutzgesetz.
Flexibel den Übergang zu Netto-Null-Treibhausgasemissionen voranbringen …
Ein hohes Bewusstsein für den Klimaschutz sei in der MEM-Industrie generell und bei den Swissmechanic-Mitgliedsfirmen im Besonderen vorhanden, schreibt dazu der Verband. So hätten viele KMU-MEM-Betriebe in den letzten Jahren bereits viel umgerüstet und wirtschaftlich, technisch und ökologisch sinnvolle Lösungen eigenverantwortlich umgesetzt.
Die Vorlage legt nationale Zwischenziele zur Emissionsverminderung bis 2050 fest und setzt Richtwerte für die Emissionsverminderung in den einzelnen Sektoren – und schafft so Investitionssicherheit für die Schweizer Wirtschaft und die KMU-MEM. Der Richtwert zur Senkung der Treibhausgasemissionen um 50 Prozent bis 2040 gibt der Industrie die nötige Flexibilität, um allfälligen Technologiesprüngen und Investitionszyklen Rechnung zu tragen.
Ein weiteres wichtiges „Flexibilitäts-Plus“ sei nach Einschätzung von Swissmechanic, dass die Wirkung der verbleibenden Treibhausgasemissionen durch die Anwendung von Negativemissionstechnologien in der Schweiz, aber auch im Ausland ausgeglichen werden könne. Für das Klima sei es schliesslich unerheblich, wo CO2 eingespart wird.
… ohne Verbote, aber mit Anschubfinanzierung
Für Swissmechanic ist zentral, dass das Klimaschutzgesetz fossile Energieträger nicht ausdrücklich verbietet, denn der Verband setzt sich für marktwirtschaftliche, unternehmerische Lösungen im Klima- und Umweltschutz ein und lehnt jegliche Verbote von Energieformen, Technologien, Produktionsmethoden und dergleichen entschieden ab. Aufgrund des herrschenden Wettbewerbsdrucks müssen die Unternehmen ohnehin energieeffizient produzieren.
Situativ unterstützt Swissmechanic eine zweckgebundene Anschubfinanzierung der öffentlichen Hand. Gemäss Vorlage sollen Unternehmen, die auf freiwilliger Basis Fahrpläne zur Erreichung des Netto-Null-Ziels ausarbeiten, mit Finanzhilfen für die Anwendung von neuartigen Technologien und Prozessen unterstützt werden können.
MEM-Betriebe leisten wichtigen Beitrag für eine sicherere, umweltschonendere und gesündere Schweiz
„Für unsere KMU-MEM-Betriebe sind innovationsfreundliche Rahmenbedingungen und eine sowohl sichere wie auch wettbewerbsfähige Energieversorgung das Lebenselixier“, heisst es im Communiqué von Swissmechanic. Dies sei bei der Ausgestaltung der Erlasse und Gesetzesrevisionen, die zur Erreichung der klimapolitischen Ziele des Klimaschutzgesetzes folgen werden, zwingend zu berücksichtigen. Nur so könne der Werkplatz, Technologiestandort und Forschungsplatz Schweiz gestärkt, wertvolle Arbeitsplätze – gerade auch in Randregionen – gesichert und ein Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft geleistet werden. „Denn mit ihren innovativen technologischen Lösungen liefern unsere Betriebe einen wichtigen Beitrag für eine sicherere, umweltschonendere und gesündere Schweiz“, so Swissmechanic abschliessend.
Quelle und weitere Informationen: Swissmechanic