Klimakonferenz in Katowice: Mandat der Schweizer Delegation genehmigt

Der Bundesrat hat das Mandat der Schweizer Delegation für die nächste Klimakonferenz definiert, die vom 3. bis zum 14. Dezember 2018 in Katowice (Polen) stattfindet. An der Konferenz soll die internationale Gemeinschaft Umsetzungsrichtlinien zum Klimaübereinkommen von Paris (Paris Rulebook) beschliessen.

Der Bundesrat hat das Schweizer Mandat für die Klimakonferenz 2018 definiert. (Bild: Unsplash)

Die Schweiz setzt sich an der Klimakonferenz in Katowice für robuste Richtlinien ein, die eine wirksame Umsetzung des Übereinkommens gewährleisten. Die Klimaübereinkommen von Paris verpflichtete alle Staaten, ab 2020 entsprechend ihrer Verantwortung und ihren verfügbaren Mitteln konkrete Schritte zum Schutz des Klimas zu unternehmen. So müssen die Staaten alle fünf Jahre ein jeweils höher gestecktes Emissionsreduktionsziel formulieren, Massnahmen zu dessen Erreichung ergreifen und über die erzielten Fortschritte Bericht erstatten.

Das Übereinkommen umfasst zudem Bestimmungen zur Anpassung an die Klimaerwärmung und zu Unterstützungsmassnahmen wie zum Beispiel Finanzierung und Technologietransfer. An der 24. Vertragsparteienkonferenz (COP24) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen sollen die Staaten nun die detaillierten Umsetzungsregeln zu diesen Punkten beschliessen.

Einheitliche Vorgaben für alle Parteien

Gemäss dem vom Bundesrat am 21. September 2018 verabschiedeten Mandat wird sich die Schweizer Delegation für robuste und detaillierte Regelungen einsetzen, die eine wirksame Umsetzung des Übereinkommens von Paris gewährleisten. Die Delegation wird insbesondere die Einführung einheitlicher Vorgaben für alle Parteien unterstützen. Diese betreffen namentlich die Beschreibung des nationalen Reduktionsziels, die alle fünf Jahre bekanntzugebende Anhebung dieses Ziel sowie die Anrechnung der Emissionen und der erzielten Emissionsverminderungen.

Die Schweiz wird sich zudem für verbindliche Vorgaben für die Anrechnung von Emissionsverminderungen einsetzen, die im Ausland erzielt wurden. Solche Reduktionen dürfen weder mehrfach angerechnet werden noch negative Umweltauswirkungen nach sich ziehen. Was die Finanzierung anbelangt, so wird die Schweiz Empfehlungen unterstützen, die auf eine Verbesserung der Transparenz bezüglich der eingesetzten Mittel abzielen.

Ministerielle Gespräche über zusätzliche Massnahmen

Bundesrätin Doris Leuthard wird am Ministertreffen teilnehmen, das in den letzten Konferenztagen stattfindet. Im Rahmen des Talanoa-Dialogs werden die Ministerinnen und Minister darüber diskutieren, wie die Lücke zwischen den derzeitigen Reduktionszielen der Staaten und dem globalen Ziel einer Begrenzung der Klimaerwärmung auf deutlich unter 2 Grad beziehungsweise auf 1,5 Grad Celsius geschlossen werden kann. Die Ministerinnen und Minister werden namentlich den Bericht des Weltklimarates (IPCC) zur Kenntnis nehmen, der im Oktober veröffentlicht wird.

In diesem Bericht geht es um die Konsequenzen einer Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius und um die Emissionsreduktionspfade zur Erreichung dieses Ziels. Die Schweizer Verhandlungsdelegation steht unter der Leitung von Botschafter Franz Perrez, Chef der Abteilung Internationales des Bundesamts für Umwelt, und zählt etwa fünfzehn Personen sowie drei Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschafts- und Klimaschutzkreise.

Details zur Weltklimakonferenez aus Schweizer Sicht finden Sie hier

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