Vorgezogene Recyclinggebühr: Nicht alle machen mit
Nicht alle Hersteller und Importeure tragen die vorgezogene Recyclinggebühr mit, belasten aber das System mit ausgedienten Geräten. Dies kritisiert die Stiftung SENS E-Recycling - und veröffentlicht eine Sünderliste.
Die vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) wird von den meisten Händlern und Importeure auf den Verkaufspreis von elektrischen Geräten geschlagen, um den Recyclingkreislauf von ausgedienten Geräten und Leuchtmitteln zu finanzieren. Pflicht ist dies allerdings nicht – und nicht alle ziehen mit.
Die Stiftung SENS E-Recycling kritisiert dies und startet die Kampagne „Schliesse den Kreis“. Damit will sie Schweizer Konsumenten und Konsumentinnen sensibilisieren und dazu auffordern, Elektro- und Elektronik-Haushaltgeräte, Leuchten und Leuchtmittel bei SENS- und SLRS-Partnern zu kaufen und sie am Ende der Nutzungsdauer bei einem dieser Partner oder einer SENS-Sammelstelle abzugeben.
Denn auch Altgeräte, für die keine Recyclinggebühr erhoben wird, landen im E-Recyclingssystem und belasten dieses, kommen aber nicht für die Finanzierung auf.
Freiwillige Branchenlösung
Über 600 Hersteller, Händler und Importeure in der Schweiz fordern beim Verkauf eines Geräts die vRG ein und führen sie dem E-Recycling-Kreislauf zu. Damit finanzieren sie ein überaus dichtes und für Konsumenten komfortables Rücknahmesystem für ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte, Leuchtmittel und Leuchten. Organisiert und verwaltet wird dieses System durch die beiden Stiftungen SENS und SLRS.
Da es sich bei den Rücknahmesystemen um freiwillige Branchenlösungen handelt, steht es den Unternehmen frei, sich daran zu beteiligen. Etliche Importeure, die Elektro- und Elektronikgeräte, Leuchtmittel und Leuchten in die Schweiz einführen, verzichten darauf, die vRG zu erheben. Über Kanäle wie kommunale Sammelstellen und den Handel landen ihre ausgedienten Geräte dennoch oft im Rücknahmesystem von SENS – werden also zulasten der zahlenden Systemteilnehmer entsorgt.
SENS bemüht sich seit einiger Zeit, die «Nicht-Systemteilnehmer» zum Anschluss zu bewegen. Einige der Angesprochenen haben sich bisher explizit dagegen ausgesprochen, ihren Beitrag zur nachhaltigen Lösung für ihre Altgeräte zu leisten. SENS geht davon aus, dass ihrem eRecycling-Kreislauf dadurch ein Ausfall von rund 1 Million Franken entsteht. Durch den Kauf von Geräten im Ausland, wo ebenfalls keine vRG erhoben wird, entstehen weitere Ausfälle in Höhe von schätzungsweise 2 bis 3 Millionen Franken (Studie «Einkaufstourismus und Online-Handel»). Deshalb veröffentlicht SENS eine regelmässig upgedatete Liste dieser bewussten Verweigerer.
Flächendeckendes Recyclingsystem
Mit der vRG wird in der Schweiz ein effizientes, flächendeckendes Entsorgungssystem erhalten.
Rohstoffe aus Altgeräten können zurückgewonnen werden (zwischen 1990 und 2015 wurden im SENS eRecycling-Kreislauf beispielsweise 17 000 Tonnen Aluminium, 530 000 Tonnen Eisen und Stahl, 28 000 Tonnen Kupfer und 103 Kilo Gold gesammelt).
Elektroschrott wird grösstenteils in der Schweiz recycelt und nicht in Länder exportiert, deren Qualitäts- und Umweltrichtlinien bei der Verschrottung nicht jenen der Schweiz entsprechen.