Kehrichtverwertungsanlagen setzen Netto-Null-Strategie um

Die 29 Kehrichtverwertungsanlagen in der Schweiz wollen mit der konkreten Umsetzung der Netto‐Null‐Strategie anfangen. Dank neuen Technologien zur Abscheidung und dauerhaften Speicherung von CO2 sollen ihre Emissionen langfristig auf null zurückgehen und sogar negativ werden.

In Sachen Klimaneutralität wollen Kehrichtverwertungsanlagen eine Pionierrolle übernehmen. (Bild: Pixabay.com)

Die Klimaziele des Bundesrats sehen vor, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase in die Atmosphäre ausstösst, als durch natürliche und technische Speicher aufgenommen werden. Den Kehrichtverwertungsanlagen (KVA) kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Sie sind für 5 Prozent der gesamten CO2‐Emissionen der Schweiz verantwortlich. Neue Technologien werden es aber in der Zukunft erlauben, bei der Abfallverbrennung entstehendes CO2 abzuscheiden und dauerhaft zu speichern. Damit werden die CO2‐Emissionen der KVA auf null sinken. Die Abscheidung der Emissionen aus dem biogenen Anteil des Abfalls (Altholz) führt bei dauerhafter Speicherung zudem zu einer Reduktion der CO2‐Konzentration in der Atmosphäre (negative Emissionen).

Abscheiden und Speichern von CO2

Um das Netto‐Null Ziel zu erreichen, müssen Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2 (Carbon Capture and Storage, kurz CCS) zum Einsatz kommen. Insbesondere sollen längerfristig alle KVA mit Carbon Capture ausgerüstet sein. Gleichzeitig muss die sichere und dauerhafte Speicherung von mehreren Millionen Tonnen CO2 pro Jahr sichergestellt werden. Der Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA) und seine KVA‐Mitglieder stellen sich dieser Herausforderung und wollen unverzüglich mit der praktischen Umsetzung der ehrgeizigen klimapolitischen Ziele beginnen. In einer neuen Branchenvereinbarung mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zeigen sie auf, wie sie konkret vorgehen wollen.

Gemeinsames Ziel von Kehrichtverwertungsanlagen und UVEK

In der von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und VBSA‐Präsident Bastien Girod unterzeichneten Vereinbarung verpflichten sich die Abfallverwerter, jährlich 1 Million Franken in CCS‐Technologien zu investieren. Zudem verpflichtet sich der Verband bis spätestens 2030 eine erste Abscheideanlage mit einer Kapazität von 100’000 Tonnen CO2 in Betrieb zu nehmen. Im Gegenzug nehmen die KVA weiterhin nicht am Emissionshandelssystem teil. Der VBSA und das UVEK haben sich auf einen Fahrplan mit konkreten jährlichen Meilensteinen geeinigt. «Dank dieser Vereinbarung werden wir die Weichen für den Aufbau der notwendige Klimaschutz‐Infrastruktur stellen. Zusammen mit dem UVEK, den Kantonen, den Hochschulen und der Industrie leisten die KVA hier Pionierarbeit. Wir haben uns sehr ehrgeizige Ziele gesteckt, aber ich bin zuversichtlich, dass wir sie erreichen können», sagt Nationalrat Bastien Girod, Präsident des VBSA.

Eine Generationsaufgabe

Bevor die erste Abscheideanlage bei einer KVA in Betrieb geht, muss die CCS‐Technologie weiterentwickelt und an die spezifischen Rahmenbedingungen einer KVA angepasst werden. Parallel dazu muss auch eine Infrastruktur aufgebaut werden, um das CO2 transportieren und dauerhaft speichern zu können. Zudem müssen alle diese Entwicklungen schnell skalierbar sein: Nach 2030 muss die abgeschiedene CO2‐Menge rasch steigen, bis 2035 auf 400’000 Tonnen und bis 2050 muss die Technologie auch in der übrigen Industrie angewendet werden und gemäss Bundesrat 7 Millionen Tonnen abscheiden. «Der Aufbau dieser neuartigen Klimaschutz‐Infrastruktur ist eine Generationsaufgabe, vergleichbar in ihrem beträchtlichen Umfang mit dem Aufbau der Abwasserreinigung im vergangenen Jahrhundert», sagt Robin Quartier, Direktor des VBSA.

Überprüfung der Zielerreichung

Das UVEK wird die Umsetzung der Vereinbarung eng begleiten und die Einhaltung der festgelegten Ziele und Zwischenziele anhand der jährlichen Berichterstattung des VBSA überprüfen. Wenn sich bei dieser Überprüfung zeigt, dass die festgelegten Ziele nicht eingehalten werden können, können die Parteien die Vereinbarung aufkündigen.

Quellen: VBSA / UVEK

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