Revidiertes CO2-Gesetz: Vernehmlassung eröffnet

Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 die Vernehmlassung zum revidierten CO2-Gesetz für die Zeit von 2025 bis 2030 eröffnet. Es diene dazu, den Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 zu halbieren. Man verzichte auf Instrumente, die zur Ablehnung der letzten Revision beigetragen habe, heisst es in Bundesbern.

Mit der Vorlage sollen auch zusätzliche Mittel für Gebäudesanierungen und klimafreundliche Heizungsanlagen bereitgestellt werden. © Depositphotos / stockwerk-fotodesign

Mit dem revidierten CO2-Gesetz will der Bundesrat die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Es knüpft an das geltende CO2-Gesetz an, welches das Parlament bis 2024 verlängert hat, und umfasst die Massnahmen für die Zeit von 2025 bis 2030. Die neue Vorlage führe bewährte Instrumente wie die CO2-Abgabe weiter, heisst es in der Medienmitteilung. Um der Volksabstimmung vom Juni 2021 Rechnung zu tragen, verzichte man auf neue Abgaben. Der Bundesrat setze stattdessen auf wirkungsvolle Anreize, die durch gezielte Förderungen und Investitionen ergänzt würden.

Mit der Vorlage kann der Bund zwischen 2025 und 2030 für die Gebäudesanierung und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungsanlagen gesamthaft rund 2,9 Milliarden Franken bereitstellen. Hinzu kommen jährliche Mittel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos, für das Umrüsten der Busflotten im Orts- und Regionalverkehr auf Elektroantrieb oder für die Risikoabsicherung beim Ausbau von Fernwärmenetzen. Die Vorlage gehe insbesondere mit dem Gebäudebereich und der Mobilität Sektoren an, die für den Klimaschutz zentral seien, wird betont.

Gebäude: Zusätzliche Mittel für Heizungsersatz

Die CO2-Abgabe, die auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas erhoben wird, bleibt laut Mitteilung bei 120 Franken pro Tonne CO2. Neu sollen die Mittel aus der Abgabe aber bis knapp zur Hälfte in Klimaschutzmassnahmen investiert werden können (bis 2030 befristete Anpassung der Teilzweckbindung), wie der Bundesrat schreibt. Die andere Hälfte werde an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Die Mittel flössen wie bisher in das Gebäudeprogramm, den Technologiefonds und die Förderung von Geothermie. Mit dem Gebäudeprogramm würden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei der Anschaffung von fossilfreien Heizungen wie Wärmepumpen oder bei der Dämmung der Gebäude unterstützt. Neu stünden für den Ersatz alter Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Systeme bis 2030 zusätzlich 40 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung. Der Technologiefonds solle weiterhin innovativen Schweizer Firmen mit Bürgschaften zu Fremdkapital verhelfen. Zusätzlich solle der Fonds Risiken beim Ausbau von Fernwärmenetzen absichern und die Gemeinden bei der Erarbeitung der regionalen Energieplanungen unterstützen.

Mobilität: Effizientere Fahrzeuge und Förderung von Ladestationen

Mit der Revision müssen Auto-Importeure effizientere Fahrzeuge importieren. Die CO2-Zielwerte für Fahrzeuge würden analog zu den Vorgaben der EU weiter abgesenkt. Sollten Auto-Importeure die Zielvorgaben verfehlen, falle für sie eine Sanktion an, wie der Bundesrat schreibt. Damit würden sie einen Anreiz erhalten, klimafreundliche Fahrzeuge zu verkaufen.

Aus den Sanktionserlösen will man Ladestationen für Elektroautos fördern. Insgesamt flössen dadurch rund 210 Millionen in den Ausbau der Ladeinfrastruktur in der Schweiz.

Ferner schreibt der Bundesrat, dass im öffentlichen Verkehr das Steuerprivileg für Dieselbusse aufgehoben werde. Die dadurch erzielten Mehreinahmen würden in Busse mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb im Orts- und Regionalverkehr investiert. Zwischen 2025 und 2030 seien dies insgesamt rund 90 Millionen Franken. Zudem könne der Bund bis 2030 mit maximal 30 Millionen Franken pro Jahr den grenzüberschreitenden Personenfernverkehr auf der Schiene einschliesslich Nachtzügen fördern.

Was den Güterverkehr anbelangt, so bleiben Elektro- und Wasserstofflastwagen bis 2030 von der LSVA befreit (vgl. auch Artikel hier). Damit will der Bund Anreize für Camioneure schaffen, verstärkt auf klimafreundliche Alternativen zu setzen.

Flugsektor: Erneuerbare Flugtreibstoffe werden gefördert

Im Flugsektor verpflichtet das revidierte CO2-Gesetz die Anbieter von Flugzeugtreibstoffen dazu, dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beizumischen. Dies in Einklang mit den Bestimmungen in der EU, wie es heisst. Parallel dazu könne der Bund innovative Firmen finanziell unterstützen, die Pilotanlagen zur Herstellung von erneuerbaren synthetischen Flugtreibstoffen realisierten. Dafür seien jährlich rund 25 bis 30 Millionen Franken vorgesehen. Der Bundesrat möchte hiermit den Forschungs- und Innovationsstandort stärken.

Treibstoff-Importeure: Kompensationspflicht und erneuerbare Treibstoffe

Importeure von Benzin und Diesel müssen weiterhin einen Teil der CO2-Emissionen dieser Treibstoffe mit Klimamassnahmen ausgleichen. Dieser Anteil könne bis auf 90 Prozent angehoben werden und auch Klimaschutzprojekte im Ausland umfassen. Mit dem Abschluss verschiedener bilateraler Abkommen habe die Schweiz die Voraussetzungen dafür geschaffen. Der maximale Zuschlag, den die Treibstoff-Importeure dafür an der Tanksäule verlangen könnten, bleibe unverändert bei 5 Rappen pro Liter Benzin und Diesel. 5 bis 10 Prozent der CO2-Emissionen aus Treibstoffen sollen die Importeure direkt dadurch vermindern, dass sie erneuerbare Treibstoffe in Verkehr bringen würden. Diese Regelung solle die befristete Erleichterung bei der Mineralölsteuer ablösen.

Unternehmen: Befreiung von der CO2-Abgabe und EHS-Teilnahme

Mit dem revidierten CO2-Gesetz sollen sich künftig alle Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien lassen können, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihrer Brennstoffemissionen aus Öl und Gas eingehen und aufzeigen, wie sie diese längerfristig auf Null senken können. Heute sei die Befreiungsmöglichkeit auf einzelne Branchen beschränkt. Wie bisher würden Unternehmen mit sehr hohem CO2-Ausstoss keine CO2-Abgabe bezahlen. Diese Firmen würden stattdessen am Emissionshandelssystem teilnehmen, das seit 2020 mit dem System der EU verknüpft sei.

Finanzmarkt: Berichterstattungspflicht über die Klimarisiken

Das Gesetz verpflichtet die Aufsichtsbehörden zur Berichterstattung über die Risiken, die vom Klimawandel ausgehen. Angeschaut werden laut Mitteilung insbesondere finanzielle Risiken, die sich aus den Folgen des Klimawandels ergeben (z.B. häufigere Unwetter oder Dürreperioden). Es obliegt der Finma, über die Risiken für die Schweizer Finanzinstitute Bericht zu erstatten. Bei der SNB gehe es um die Stabilität des Finanzmarkts.

Halbierung der Emissionen bis 2030 möglich

Die Vorlage sorge im Zusammenspiel mit dem technologischen Fortschritt und der Dynamik in verschiedenen Bereichen dafür, dass die Schweiz ihre Emissionen bis 2030 halbieren könne. Die Reduktion erfolge zu zwei Dritteln im Inland, der restliche Teil soll laut Bundesrat mit Klimaschutzprojekten im Ausland erreicht werden.

Die Vernehmlassung dauert bis am 4. April 2022. Mit der Vorlage werden auch das Energie-, Mineralölsteuer-, Umweltschutz-, Luftfahrt- und Schwerverkehrsabgabegesetz angepasst.

Entwurf des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen (PDF, 294 kB)

Erläuternder Bericht (PDF, 552 kB)

 

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