Windpark Grenchenberg: Bundesgericht will zwei Turbinen weniger

Das Bundesgericht hat vier der sechs Windenergieanlagen, die auf dem Grenchenberg geplant sind, gutgeheissen. Zwei wurden aufgrund des Rekurses von Bird Life gestrichen.

Grenchenberg, Windpark
Der Windpark Grenchenberg muss auf zwei von sechs geplanten Windanlagen verzichten. © Wikipedia

Isabelle Chevalley, die Präsidentin von Suisse Eole, ist über den Entscheid aus Lausanne nicht erfreut: „Das Bundesgericht trägt dem Umstand, dass Schweizer Windstrom systemrelevant für unsere CO2-freie Winterstromversorgung ist, zu wenig Rechnung. Besonders befremdlich ist, dass bei der Beschwerde primär die Massnahmen zum Vogelschutz bemängelt wurden. Der grösste Feind der Vögel ist und bleibt der Klimawandel, zwei Drittel der Arten sind davon bedroht. Elektrizität aus erneuerbaren Energien – inklusive Windenergie – ist aber unerlässlich für den Klimaschutz.“

Bund, Kanton und Gemeinde haben zugestimmt

Laut dem Bundesgerichtsentscheid müssen auf dem Grenchenberg zwei geplante Windenergieanlagen gestrichen werden. Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, werden auch die Stadtwerke Grenchen (SWG) den Entscheid aus Lausanne zusammen mit den zuständigen Behörden der Stadt Grenchen und des Kantons Solothurn analysieren und über das weitere Vorgehen entscheiden, wie Suisse Eole betont.

Die Planung für den Windpark Grenchenberg wurde bereits 2007 aufgrund der ausgezeichneten Windverhältnisse eingeleitet. Sowohl die Gemeinde Grenchen, der Kanton Solothurn wie auch der Bund hatten dem Projekt mit sechs Windenergieanlagen zugestimmt. 2013 wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen. Neben dem Windaufkommen stelle auch die bestehende Infrastruktur eine gute Ausgangslage für die notwendige Erschliessung und die Anbindung eines Windparks an das Stromnetz dar, wie die Fachorganisation Suisse Eole schreibt. Würden alle sechs Anlagen gebaut, könnte die SWG künftig rund 25% seines Strombedarfs mit Windstrom decken.

Erneuerbare versus Biodiversität

Da die sechs Windanlagen laut BirdLife Schweiz grosse Naturwerte beeinträchtigen, hat sie das Projekt überprüfen lassen. Nun sei das Bundesgericht zum Schluss gekommen, dass der Windpark verkleinert werden müsse. Der Grund: Er bedroht Brutplätze gefährdeter Vogelarten. Zudem müssen zusätzliche Massnahmen zur Vermeidung von Kollisionsopfern ergriffen werden, wie BirdLife Schweiz zudem schreibt. Für die Organisation sind der Klimawandel und die Biodiversitätskrise zwei gleichermassen existenzielle Krisen. Allerdings könne die eine kann nicht auf Kosten der anderen gelöst werden. Die wissenschaftlichen Gremien (IPCC und IPBES für die Biodiversität) haben laut BirdLife Schweiz klar zum Ausdruck gebracht, dass die beiden Krisen nur gemeinsam gelöst werden können. Die Akademie der Naturwissenschaften Schweiz betone in ihrem Faktenblatt «Klimawandel und Biodiversitätskrise gemeinsam angehen» vom August 2021, dass es wichtig sei, die beiden integral anzugehen und Massnahmen besonders umsichtig umzusetzen.

Man unterstütze die Nutzung erneuerbarer Energien. Windpärke müssten aber die Naturschutzvorschriften ebenso einhalten wie andere Anlagen, so BirdLife Schweiz. Eine naturverträgliche Energiewende und Dekarbonisierung seien möglich. Hierzu brauche es Sparsamkeit beim Verbrauch von Energie, Energieeffizienz, einen geeigneten Strommix und eine konsequente Berücksichtigung der Biodiversität bei der Planung. Das grösste Potenzial liege in der Photovoltaik auf bereits versiegelten Flächen, so die Vogelschützer. Entgegen der landläufigen Meinung könne die Photovoltaik heute auch substanzielle Mengen Winterstrom liefern.

Laut BirdLife Schweiz führen die langen Verfahren zu beträchtlichem Mehraufwand. Es brauche dringend eine viel sorgfältigere Richtplanung für Windanlagen: Die Vorkommen von gefährdeten Fledermaus- und Vogelarten müsse ausreichend und frühzeitig dokumentiert und die Auswirkungen von Windpärken auf die Tiere berücksichtigt werden. Nur so könne unnötiger Aufwand von allen Seiten vermieden werden. Abschliessend vermerkt BirdLife, dass man bereits 2009 kommuniziert habe, dass ein Windpark am Standort Grenchenberg dem gesetzlichen Schutz der Biodiversität nicht widersprechen dürfe.

 

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