Bund stockt wegen Corona die Förderbeiträge für Kühlgeräte auf

Kühlgeräte: Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen von Corona für das Gewerbe stellt das Förderprogramm ProKilowatt des Bundes höhere Förderbeiträge zur Verfügung.

Kühlgeräte sind absolut unentbehrlich in Restaurant- und Hotelküchen. Aber auch in Bäckereien, Supermärkten oder in Kiosken dreht sich alles um die Kühlung der Frischware. «Es sind leider sehr viele ineffiziente Kühl- und Gefriergeräte im Einsatz,» weiss Maike Hepp von Topten. «Sie verursachen den Betrieben hohe Stromkosten, und zudem werden die Lagerkühlgeräte, Kühltruhen oder Verkaufsautomaten mit klimaschädlichen Kältemitteln betrieben.»

Häufig wissen die Besitzer gar nicht einmal, welche Kosten beim Kauf eines Geräts über dessen Lebensdauer auf sie zukommen. Fakt ist: die Betriebskosten können den Kaufpreis um ein Vielfaches übersteigen. Beispiel: Eine durchschnittliche Supermarkt-Tiefkühltruhe verursacht in seiner Lebensdauer von acht Jahren 8000 CHF Mehrkosten durch den hohen Energieverbrauch, verglichen mit einem effizienten Gerät. Diese lassen sich leicht finden auf dem Online-Portal Topten.

Bund zahlt bis 40 Prozent des Neupreises

Die Coronakrise hat das Gastro-, Bäckerei- oder Metzgereibetriebe hart getroffen hat. Das Förderprogramm ProKilowatt des Bundesamtes für Energie hat darum die Förderbeiträge für Lager- oder Verkaufskühlgeräte von bisher 25 Prozent neu auf bis zu 40 Prozent des Kaufpreises eines Neugerätes erhöht. Förderberechtigt sind steckerfertige Geräte mit höchster Energieeffizienz und einem klimafreundlichem Kältemittel. Die Tabelle mit den geförderten Geräten und den maximalen Förderbeiträgen kann unter topten.ch/gewerbe eingesehen werden. Die maximale Gesamtförderung pro Endkunde sind neu 130’000 CHF statt 100’000 CHF (zum Beispiel für Grossverteiler).

Diese höheren Förderbeiträge gelten aber nur für Käufe, die nach dem 15.06.20 umgesetzt werden. Gefördert werden weiterhin steckerfertige hoch effiziente Gastro- und Verkaufskühlgeräte mit natürlichen, klimafreundlichen Kältemitteln wie R600a oder R290. Das Programm läuft vorerst bis Ende 2020, ein direkt anschliessendes Folgeprogramm wird angestrebt. Weitere Informationen und Gesuchsformulare stehen auf www.topten.ch/gewerbe zur Verfügung.

 

Aktuelle Liste der Förderpreise von ProKilowatt vom 15.6.20.(Quelle Topten)

 

Ab März 2021 ist die Energieetikette für Verkaufskühlgeräte Pflicht!

Bei geplanten Anschaffungen sollte dringend beachtet werden, dass ab März 2021 die Energieetikette auch für Supermarktkühlgeräte, Getränkekühler, Glacé-Truhen und gekühlte Verkaufsautomaten obligatorisch ist. Bis jetzt war sie nur Lagergeräte vorgeschrieben. Die Etikette zeigt auf einen Blick die Effizienzklasse der Geräte und vereinfacht damit den Vergleich erheblich, wobei «A» am besten ist. Sehr ineffiziente Geräte dürfen ab März 2021 nicht mehr importiert und verkauft werden.

 

So sieht die neue Etikette der EU/Schweiz für Verkaufs-Kühlgeräte ab März 2021 aus. «B» ist dabei die beste Kategorie. (Quelle: Commission Regulation EU 2019/2018 / Fogalrefrigeration)

 

 

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