Wasserzins bleibt bis 2024 unverändert

Ursprünglich wollte der Bundesrat den Wasserzins senken. Das Wasserzinsmaximum soll jetzt doch bis Ende 2024 auf dem bisherigen Stand bleiben und wie bisher maximal 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung (Fr./kWbr) betragen. Das hat der Bundesrat am 23. Mai 2018 entschieden.

Eine neue Regelung für den Wasserzins soll erarbeitet werden, sobald die künftigen Rahmenbedingungen klarer ersichtlich sind. Abbildung: Grimselsee in den Berner Alpen. (Bild: depositphotos)

Mit der Regelung des neuen Wasserzinses hält der Bundesrat fest, dass erst ein Wasserzinsmodell erarbeitet werden soll, sobald die Grundzüge des neuen Strommarktes, die in der bevorstehenden Revision des Stromversorgungsgesetzes definiert werden, bekannt sind.

In der Vernehmlassung zur Revision des WRG schlug der Bundesrat vor, das Wasserzinsmaximum für drei Jahre auf 80 Fr./kWbr zu senken. Ebenfalls stellte er ein danach einzuführendes, flexibles Wasserzinsmodell sowie eine Herabsetzung des Wasserzinses nur für defizitäre Kraftwerke zur Diskussion.

Verheerendes Ergebnis der Vernehmlassung

Die zur Diskussion gestellte Flexibilisierung des Wasserzinses wurde in der Vernehmlassung begrüsst, aber als verfrüht beurteilt. Zudem: Den Grund für die Defizite in der Wasserkraftbranche sieht die Mehrheit der Kantone und Gemeinden nicht im Wasserzins, sondern in politischen und unternehmerischen Fehlentscheiden, wie der Bundesrat weiter festhält.

Der Grossteil der Strombranche bezeichnet die heutige Regelung – starres Wasserzinsmodell und Finanzierung durch die Produzenten in einem teilgeöffneten Markt – als Systemfehler. Sie spricht sich deshalb für die sofortige Einführung einer flexiblen Wasserzinsregelung aus sowie für eine solidarische Finanzierung von Teilen oder des ganzen Wasserzinses.

Gebirgskantone: sachlich und politisch richtig

Angesichts des für den Bundesrat schlechten Vernehmlassungsergebnisses kommt die Landesregierung zum Schluss, die bestehende Situation beizubehalten und gleichzeitig eine neue Regelung an die Hand zu nehmen, sobald die künftigen Rahmenbedingungen klarer sind.

Dazu gehören die laufenden Arbeiten zur Revision des Stromversorgungsgesetzes. Dabei geht es um die Strommarktöffnung, aber auch das geplante Stromabkommen mit der EU. Der Bundesrat beauftragt das Uvek bereits jetzt verschiedene neue Wasserzinsmodelle zu analysieren und weiterzuentwickeln. (Quelle: srf)

http://www.srf.ch

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