Jolanda Spiess-Hegglin: Klage gegen Ringier gutgeheissen

Das Zuger Kantonsgericht hat Ringier zur Gewinnherausgabe von CHF 309’531 an Jolanda Spiess-Hegglin verurteilt. Ringier kritisiert das Urteil als faktisch unbegründet und wird Berufung einlegen.

Das Kantonsgericht Zug hat die Klage von Jolanda Spiess-Hegglin auf Gewinnherausgabe gegen Ringier erstinstanzlich mehrheitlich gutgeheissen. Das Urteil sieht vor, dass Ringier CHF 309’531 von den geforderten CHF 431’527 an die Klägerin abführt. Ringier bemängelt jedoch, dass die Entscheidung weitgehend die offen gelegten Geschäftszahlen und ein Gutachten von PwC ignoriert habe. Laut Ringier belaufe sich der tatsächlich erzielte Gewinn auf einen Bruchteil der zugesprochenen Summe.

Ladina Heimgartner, Head Media und CEO Ringier Medien Schweiz, äussert sich wie folgt: «Die Berichterstattung über die Ereignisse rund um Jolanda Spiess-Hegglin und die Landammann-Feier 2014 zählt nicht zu den publizistischen Sternstunden dieses Landes und des Blicks. Die Art und Weise, wie damals berichtet wurde, ist Ausdruck eines harten Boulevardstils, den Blick längst nicht mehr praktiziert, und das ist gut so.»

Bereits 2020 hatte das Kantonsgericht Zug bestätigt, dass der Blick mit der damaligen Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte der ehemaligen Kantonsrätin verletzt habe – ein Urteil, das Ringier akzeptierte. Das nun gefällte Urteil zur Gewinnherausgabe ist aus Sicht des Medienunternehmens gefährlich: «Dieses Urteil gefährdet die Medienfreiheit in unserem Land», so Heimgartner. «Wenn Journalismus solche Strafzettel drohen, wird die Bereitschaft zu kritischer Berichterstattung stark eingeschränkt.»

Ringier hat angekündigt, das Urteil beim Obergericht des Kantons Zug anzufechten, da es nach Ansicht des Unternehmens jeglicher faktischen Grundlage entbehre und ein gefährliches Signal für die Schweizer Medienfreiheit sende.

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