Bundesrat will Nazisymbole im öffentlichen Raum verbieten

Der Bundesrat will das Verwenden und Verbreiten von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit verbieten. Wer dagegen verstösst, soll künftig mit einer Ordnungsbusse von 200 Franken bestraft werden. Erst in einem zweiten Schritt will der Bundesrat auch andere extremistische und gewaltverherrlichende Zeichen untersagen.

Beat Jans an der Medienkonferenz von Freitag. (Screenshot: YouTube.com)

Das Verbot von dem Dritten Reich zugeordneten Symbolen sei besonders dringend, sagte Justizminister Beat Jans am Freitag in Bern vor den Medien. Denn antisemitische Vorfälle hätten stark zugenommen, weltweit und in der Schweiz. Die für Hass, Gewalt und Leid stehenden Symbole müssten aus der Öffentlichkeit verschwinden.

Kontext entscheidet

Das reine Zurschaustellen von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit sei heute nicht strafbar, sagte Jans. Untersagt seien die Symbole hingegen im Zusammenhang mit Werbung für die Ideologie, für die sie stehen oder wenn sie gegen Menschen oder Gruppen in herabsetzender Weise eingesetzt werden.

Verbieten will der Bundesrat nicht nur Hakenkreuz, Hitlergruss und SS-Runen, sondern auch Zahlencodes wie «18» und «88» die als «Adolf Hitler» oder «Heil Hitler» gelesen werden könnten. Wann solche Symbole strafbar sind, soll der Kontext entscheiden.

Auf ein Fussball- oder Basketballshirt gedruckt, dürften die Zahlen weiterhin gezeigt werden, sagte Jans auf eine Journalistenfrage. Unter anderem zur Verwendung dieser Zahlen müsse sich eine Rechtspraxis etablieren. Gegen ausgesprochene Bussen könne im Übrigen rekurriert werden.

Für schulische, künstlerische und journalistische Zwecke plant der Bundesrat Ausnahmen vom Verbot. Beispielsweise Medienberichte über antisemitische Vorfälle wären zulässig. In der Geschichtsstunde, in satirischen und historischen Darstellungen wären sie ebenso erlaubt.

Rücksicht auf andere Kulturen

Ausnahmen plant der Bundesrat auch für Symbole von bestehenden Religionen. Das Hakenkreuz sei ein sehr altes Symbol. schreibt er dazu. In Asien und besonders in Indien werde es häufig mit dem Hinduismus, dem Buddhismus oder dem Jainismus in Verbindung gebracht, schreibt er im Botschaftsentwurf.

Im Sanskrit Swastika genannt, hat das Hakenkreuz in diesen Kulturen die Bedeutung eines Sonnenzeichens und wird als «Glücksbringer» verstanden. Bereits existierende religiöse Symbole, die ähnlich oder gleich aussehen wie Nazisymbole, will der Bundesrat deshalb von vorneherein vom Verbot ausnehmen.

Der Bundesrat will ausdrücklich das Verwenden, Tragen, Zeigen und Verbreiten von nationalsozialistischen Symbolen verbieten. Er will auch beispielsweise auf Plakaten oder an Hauswände angebrachte Hakenkreuz-Schmierereien untersagen.

Meinungsäusserungsfreiheit wahren

Die neuen Strafbestimmungen müssten das Grundrecht auf Meinungsäusserungsfreiheit respektieren, sagte Jans. Es gehe aber darum, einer Ideologie klare Grenzen zu setzen, die Meinungsäusserungsfreiheit nicht zulassen wolle, die Hass und Unrecht verbreite und die Respekt vor Minderheiten quasi bekämpfe.

Das Verbot würde nach Auffassung des Bundesrates auch im virtuellen Raum gelten. Problematisch sei, dass in solchen Fällen die Täterschaft oft anonym und die Suche nach ihnen schwierig sei.

Mit dem Gesetz will der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments erfüllen, zumindest einen ersten Teil davon. Denn die Räte forderten auch ein Verbot von extremistischen, rassendiskriminierenden und gewaltverherrlichenden Symbolen anderer Ideologien. Dieses will der Bundesrat in einem späteren Schritt umsetzen.

Eigenständiges Gesetz geplant

Der Bundesrat schlägt für die Durchsetzung des Verbots ein eigenständiges Gesetz vor. Damit könne die Lücke in der Gesetzgebung am schnellsten geschlossen werden, schreibt er dazu. Und es sei möglich, Verstösse im Ordnungsbussenverfahren zu ahnden.

Würde die Norm stattdessen ins Strafgesetzbuch geschrieben, müssten sich Staatsanwaltschaften und Gerichte mit Träger:innen von Nazisymbolen befassen. Dies würde in den Augen des Bundesrates die bestehende Überlastung der Justiz schlimmer machen.

Die Vernehmlassung zum Gesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen dauert bis zum 31. März 2025. (SDA/swi)

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