Rechtsgültige Vertragsunterzeichnung im Homeoffice
Der Bundesrat hat die Verordnung über die elektronische Signatur im Zuge der Corona-Notmassnahmen geändert. Dank dieser Änderung, die während sechs Monaten Gültigkeit hat, ist es nun Unternehmen aus allen Branchen möglich, Antragsstellende mittels Video-Identifikation zu identifizieren.
Covid-19 zwingt viele Unternehmen, ihre Services und Dienstleistungen vom Homeoffice aus anzubieten. Als Herausforderung hat sich dabei die rechtsgültige Vertragsunterzeichnung herausgestellt: Damit eSigning möglich ist, benötigt es zuerst eine Zertifizierung. Diese ist in der Regel nur durch persönliches Aufsuchen einer Zertifizierungsstelle erhältlich, da die Identität des Gesuchsstellers überprüft werden muss. Aufgrund der Schliessung von physischen Zertifizierungsstellen sowie der notwendigen Reduzierung von Reisen sowie persönlichen Kontakten ist dies nun erschwert. Die Folge: Viele Unternehmen sind nicht mehr in der Lage, Verträge rechtsgültig zu unterzeichnen.
Rechtsgültige Vertragsunterzeichnung vom Homeoffice aus
Diesem business-kritischen Faktor schafft die Video Identifikations-Lösung von Intrum und QuoVadis Abhilfe: Dank der bequemen Identifikation eines Antragsstellers und dem anschliessenden Vorliegen einer qualifizierten, elektronischen Signatur, mit welcher danach alle Verträge einfach digital unterzeichnen werden können, ist es für Unternehmen auch in der aktuellen Krisensituation möglich, vom Homeoffice vollständig operativ tätig zu sein.
Intrum bietet Video Identifikation bereits seit Mai 2016 an und hält sich dabei an die FINMA-Richtlinien, welche im Rundschreiben 2016/7 beschrieben sind. Bereits über 50 Kunden aus dem Finanzbereich nutzen diesen Service. Pro Monat führt Intrum mehrere tausend Video Identifikationen durch. Dank der Anpassung der VZertES, basierend auf dem Bundesratsentscheid vom 01.04.2020, steht dieser Service nun während sechs Monaten für alle Branchen als digitale Alternative zur physischen Identifizierung offen.
Dienstleistung ab 6. April in Betrieb
Für die Video Identifikation benötigt man einen Ausweis (CH-Pass, CH-ID oder einen zur Einreise in die Schweiz anerkannten Ausweis) und ein Gerät mit Kamera (Handy, Tablet, Laptop). Die Identifikation dauert rund fünf Minuten. Die Öffnungszeiten sind gemäss Angaben von QuoVadis Mo – Sa jeweils von 07:00 – 22:00. Der Service wird voraussichtlich am 6. April in Betrieb genommen.
Thomas Hutter, Managing Director der Intrum AG, sieht die Video Identifikation als wichtige Wirtschaftsunterstützung in der aktuellen Krisensituation. «Unsere einfache und bewährte Lösung bietet allen Schweizer Unternehmen die Möglichkeit, rasch und ohne grossen Aufwand die Vertragsunterzeichnung durchzuführen. So ist die Weiterführung ihrer Services sichergestellt». Michael Sieber, Head of Sales & Marketing von QuoVadis: «eSigning war schon vor der Corona-Pandemie bei vielen Unternehmen auf dem Wunschzettel. Aus «nice-to-have» wurde nun «must-have». Durch die erleichterten Identifikationsbedingungen kommt der Anwender nun sehr schnell und einfach zu seiner rechtsgültigen digitalen Signatur.»
Und so funktioniert die Video Identifikation (Erklär-Video)