Stellenmeldepflicht in der Gastrobranche: Übermässiger Aufwand und kaum Nutzen
Gemäss einer Umfrage von GastroSuisse ist eine Mehrheit der gastgewerblichen Betriebe mit der Umsetzung der Stellenmeldepflicht mässig bis gar nicht zu frieden. Sie bringe vor allem Aufwand und kaum Nutzen.
Die Umsetzung der Stellenmeldepflicht – eine Massnahme im Zusammenhang mit der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative, welche auf offene Stellen den Inländervorrang zum Ziel hat – sorgt vor allem in der Gastrobranche für Kritik, wie eine jüngst durchgeführte Umfrage des Branchenverbands GastroSuisse zeigt. Die Befragten kritisieren den hohen Aufwand für Unternehmen sowie die Qualität der vom RAV zugestellten Dossiers. Zudem ergab die Untersuchung, dass sich die RAV nicht an die gesetzlich vorgegebenen Fristen halten. Das Gastgewerbe als personalintensive Branche mit mehr als 200’000 Mitarbeitenden sei in besonderem Masse auf eine praktikable Umsetzung der Stellenmeldepflicht angewiesen. Gemäss der Befragung haben in nur zweieinhalb Monaten bereits 26.4 % der befragten Betriebe dem RAV mindestens eine Stelle gemeldet.
Mängel sind offensichtlich
Die Erfahrungen der Mitglieder von GastroSuisse fallen durchzogen aus: 57.8 % sind mit den Leistungen der RAV mässig bis gar nicht zufrieden. Sie kritisieren den grossen Aufwand und die geringe Erfolgsquote. Zugesandte Dossiers würden oftmals nicht zum Anforderungsprofil der Stelle passen. Weit über die Hälfte der von den RAV zugestellten Dossiers (54.8 %) waren nicht geeignet. Das RAV konnte gerade einmal jede 7. bis 8. gemeldete Stelle besetzen (13.7 %). Die Dossierqualität liesse sich durch eine verfeinerte Berufsnomenklatur verbessern. Die Berufsart „Küchenpersonal“ etwa beinhaltet fälschlicherweise Fach- und Hilfspersonal. „Bei ausgebildeten Köchen besteht ein ernsthafter Fachkräftemangel. Trotzdem müssen offene Stellen gemeldet werden. Wo sind all die arbeitslosen Köche, wenn auch das RAV keine passenden Dossiers zustellen kann?“, fragt sich Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier in Kandersteg.
Viel zu lange Wartezeiten
Ebenfalls ungenügend sind die zum Teil sehr langen Wartezeiten beim Rekrutierungsprozess. So hat nur ein Betrieb umgehend eine Eingangsbestätigung vom RAV erhalten (0.6 %). Genau das aber fordert GastroSuisse, um die Wartezeiten zu verkürzen. Denn erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die fünftägige Sperrfrist zu laufen, in welcher die Arbeitgeber die Stelle nicht öffentlich ausschreiben dürfen. Auch die Dauer zwischen der Eingangsbestätigung und Zustellung der Dossiers ist deutlich zu lang: 43.4 % der Betriebe mussten 4 Tage oder länger warten, womit die gesetzliche Frist von 3 Tagen überschritten wurde. Insgesamt musste ein Drittel der befragten Betriebe (33.3 %), die schlussendlich ein Dossier erhalten haben, ab dem Zeitpunkt der Stellenmeldung 8 Tage oder länger warten. Bei 8.3 % dauerte es sogar länger als 14 Tage. Das Gastgewerbe hat vergleichsweise hohe Fluktuationen im Personalbestand, die es rasch auszugleichen gilt. Die langen Wartezeiten führen zu einer Überbelastung des angestellten Personals und erschweren die Betriebsführung massiv.
Quelle: GastroSuisse
Mehr zur Stellenmeldepflicht und ersten Erfahrungen damit lesen Sie in diesem ORGANISATOR-Artikel.