Pro Natura: Das neue Landschaftskonzept hat noch Luft nach oben

Pro Natura unterstützt die Aktualisierung und hat sich aktiv an deren Erarbeitung beteiligt. Nach mehr als 20 Jahren wird das Landschaftskonzept Schweiz überarbeitet. Die noch bis 15. September zur Vernehmlassung stehende Vorlage ist aber zu wenig verbindlich für Kantone und Gemeinden.

Fürs neue Gesetz zum Landschaftsschutz müssten Bund, Kantone und Gemeinden ihre Bautätigkeit umplanen. (Symbolbild: Unsplash)

Das Landschaftskonzept Schweiz (LKS) ist ein zentrales Raumplanungsinstrument des Bundes. Es soll dafür sorgen, dass Bund, Kantone und Gemeinden ihre Bautätigkeit so planen, dass Natur und  Landschaft geschont werden.

Die neue Version des LKS geht von einem umfassenden Landschaftsverständnis aus. Demnach zeichnet sich Landschaft auch durch die Vielfalt der wertvollen natürlichen und naturnahen Lebensräume und deren räumliche Vernetzung aus. Dies begrüsst Pro Natura sehr. Unverständlich ist jedoch, dass das im Sinne der Biodiversität aktualisierte LKS keine Vorgaben zum Erhalt gefährdeter Tier- und Pflanzenarten enthält.

Landschaftsschutz in allen Politikbereichen  

Erfreulich ist, dass das LKS die Bundesbehörden verpflichtet, die Anliegen des Landschaftsschutzes in allen Politikbereichen miteinzubeziehen.  Solche verbindlichen Regeln braucht es aber auch bei der Erfüllung von Aufgaben, die im Kompetenzbereich der Kantone und Gemeinden liegen.

Darüber hinaus darf das aktualisierte LKS auf keinen Fall als Ersatz für den Aufbau der ökologischen Infrastruktur der Schweiz dienen.  Letztere ist dringend nötig, da sie eine der wichtigsten Massnahmen zur Erhaltung der Biodiversität ist.

(Visited 19 times, 2 visits today)

Weitere Beiträge zum Thema