Bessere Bedingungen für Zürcher Startups

Die Zürcher Finanzdirektion kommt nun doch Jungunternehmern entgegen. Bessere Rahmenbedingungen wurden nun durch die Finanzdirektion des Kantons Zürich für die innovativen Startups formuliert. Erst wenn „repräsentative Geschäftsergebnisse“ vorliegen, würden die Steuern erhoben.

Der Weg zum Erfolg wird in Zürich durch Steuerdefinitionen gepflastert. (Bild: depositphotos)

So einige Startups kritisierten die staatlichen Regulierungen in Zürich. Viele Unternehmer drohten mit einem Wegzug aus der Region, sollte die Steuerbelastung für Jungunternehmen steigen. Unbefriedigend war aus Sicht der Jungunternehmer, dass die Vermögenssteuern für die Aktien unter Umständen das Basiseinkommen der Jungunternehmer überseigen könnten.

In der Konsequenz entschied die Finanzdirektion vergangenen März, Jungunternehmen in den ersten drei bis fünf Jahren nur zum bedeutend tieferen Substanzwert zu besteuern. Erst in der zweiten Phase dann zu bewerten, wie viel Investorengeld zu versteuern wäre. Jetzt werden die Bestimmungen noch mehr zu Gunsten der Jungunternehmer verändert:

Die erst genannte Schonfrist wird verlängert. Neu werden die Jungunternehmen so lange günstiger besteuert, bis sie repräsentative Geschäftsergebnisse vorweisen können. Investorenpreise kommen bei der Aktienbewertung erst nach dieser Aufbauphase zum Zug.

Neue Startup-Definition

Bisher war überdies unklar, welche Unternehmen überhaupt als Startups gelten. Eine Definition fehlt auch auf nationaler Ebene. Die neue Weisung umschreibt diese Unternehmen als „Kapitalgesellschaften (AG oder GmbH) mit einem innovativen, üblicherweise technologiegetriebenen Geschäftsmodell, das sich im Aufbau befindet und skalierbar ist“.

Konkret heisst dies: Unternehmen, die innovative technologische Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, die sich am Markt noch nicht etabliert haben, aber darauf ausgerichtet sind, dass sie marktfähig werden. Mit dieser Präzisierung und der Praxisänderung ergeben sich für Inhaber von Startup-Beteiligungen im Kanton Zürich „mindestens gleich gute Bedingungen wie in anderen Kantonen“, wie es in einer aktuellen Mitteilung der Finanz Direktion weiter heisst.

Mehr Details über die Weisung der Finanzdirektion des Kantons Zürich finden Sie unter diesem Link

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