Verordnung für Abfalltransporte gilt ab Juli
Der Bundesrat bestätigt die revidierte Verordnung über den Verkehr mit Abfällen. Darin sind administrative Erleichterungen bei der Erfassung vorgesehen.
Ab dem 1. Juli 2016 gilt die revidierte Verordnung über den Verkehr mit Abfällen. Dies hat der Bundesrat bestätigt.
Die Änderungen sind hauptsächlich technischer Natur und betreffen in erster Linie die Begleitscheinpflicht für bestimmte andere kontrollpflichtige Abfälle, deren umweltverträgliche Entsorgung umfassende organisatorische Massnahmen erfordert. Dabei handelt es sich in der Regel um Abfälle, die in grossen Mengen anfallen. Das sind etwa Altreifen oder Altfahrzeuge, deren unsachgemässe Entsorgung die Umwelt gefährden können.
Transporte elektronisch anmelden
Jährlich bewilligt das BAFU rund 900 Gesuch für die Ein- und Ausfuhr von Abfällen. In diesem Rahmen werden 75’000 Transporte durchgeführt, die mit Begleitscheinen dokumentiert werden müssen. Die Übermittlung der Dokumente per Post, Fax oder E-Mail und die manuelle Erfassung in der elektronischen Datenbank ist ein grosser administrativer Aufwand für die Unternehmen und die zuständigen Behörden. Per 1. Juli 2017 wird dies vereinfacht: die elektronische Übermittlung von Meldungen über grenzüberschreitende Abfalltransporte wird eingeführt. Damit müssen Exporteure nicht länger eine Kopie des Begleitscheins am Schweizer Zoll abgeben, sondern müssen den Transport auf der vom BAFU zu Verfügung gestellten Datenbank elektronisch anmelden.
Gleichzeitig hat das UVEK die Departementsverordnung über Listen zum Verkehr mit Abfällen angepasst.