TVA: Ressourcenschonung – und neuer Name

Die Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle räumt der Vermeidung, Verminderung und gezielten Verwertung von Abfällen einen höheren Stellenwert ein. Um diese Erweiterung abzubilden, heisst sie neu «Verordnung über die Vermeidung und die Entso

Foto: Martin Abegglen. CC BY-SA 2.0
Foto: Martin Abegglen. CC BY-SA 2.0

Notwendig war die Totalrevision, um den Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte gerecht zu werden und die neuen Herausforderungen in der Schweizer Abfallwirtschaft zu meistern. Die wichtigsten Änderungen der neu benannten «Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen» (VVEA), kurz «Abfallverordnung», sind folgende:

Neu enthält sie Vorschriften für die Verwertung von biogenen Abfällen, wie beispielsweise von Lebensmitteln oder Holzabfällen.
Die Vorgaben für Deponien wurden dem Stand der Technik angepasst. Dabei wurde klarer geregelt, wie die Nachsorge nach Abschluss des Deponiebetriebs sichergestellt werden muss.
Die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm, Tier- und Knochenmehl wird zur Pflicht. Es gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren.
Neu präzisiert die Verordnung, wie Abfälle in Zementwerken verwertet werden dürfen.
Berichterstattung, Informationspflicht und Ausbildung werden neu geregelt.

Der Bundesrat hat heute die VVEA auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt.

Positive Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Technische Verordnung über Abfälle stammt von 1990, in der Zwischenzeit hat sich viel verändert. In den nächsten Jahren soll sich die Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft entwickeln. Hauptziel der Verordnungsrevision ist die Schonung der Ressourcen. Damit lassen sich positive Effekte auf die Volkswirtschaft erzielen. Geschlossene Rohstoff-Kreisläufe führen mittel- und langfristig zu einer günstigeren Entsorgungsinfrastruktur, da bei den Kehrichtverbrennungsanlagen Kapazitäten eingespart werden können. Dies kommt den Haushalten und Unternehmen zugute.

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