Bürgschaften helfen Liquiditätsengpässe zu überbrücken
Der Lockdown im Zuge der Coronavirus-Bekämpfung bringt viele KMU in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund hat Hilfe in Aussicht gestellt. Eine Möglichkeit, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken besteht bereits: Bürgschaften.
Am 13. März hat der Bundesrat zur Unterstützung von KMU in Liquiditätsschwierigkeiten ein Spezialregime im Bürgschaftswesen beschlossen. Ab sofort stehen bis zu 580 Millionen Franken an verbürgten Bankkrediten zur Verfügung. In der Schweiz gibt es vier Bürgschaftsgenossenschaften, drei davon regional und eine nationale Bürgschaftsorganisation für Frauen:
- BG Mitte, Bürgschaftsgenossenschaft für KMU
- BG OST-SÜD, Bürgschaftsgenossenschaft für KMU
- Bürgschaftsgenossenschaft SAFFA, für Frauen
- Cautionnement romand (Bürgschaft Westschweiz)
Diese Genossenschaften bürgen für Kredite in der Höhe von bis zu 1 Million Franken. Die Bedingungen für eine Bürgschaft wurden erleichtert, und der Bund will bis Ende 2020 für neue Bürgschaften die Geschäftsprüfungskosten und die Risikoprämien der Unternehmen für das erste Bürgschaftsjahr übernehmen. Das heisst, der Bund erstattet den Bürgschaftsorganisationen die Gesuchsprüfungsgebühren, und für die KMU entstehen somit keine Kosten für die Einreichung eines Gesuchs.
Gesuche für Bürgschaften einreichen können Unternehmen aus allen Branchen ausser der Landwirtschaft. Zu beachten sind aber folgende Punkte:
- Eine Bürgschaft setzt einen Bankkredit voraus. Deshalb ist es ratsam, sich zuerst mit einem Finanzinstitut in Verbindung zu setzen.
- Alle gewährten Kredite müssen am Schluss wieder zurückbezahlt werden
- Ein Bürgschaftsentscheid erhalten die KMU so rasch als möglich, in der Regel innert drei Wochen
- Gegen Entscheide kann keine Beschwerde erhoben werden.
Die Gesuche sind direkt an die Bürgschaftsgenossenschaften zu richten oder auch via https://www.easygov.swiss oder https://kmu-buergschaften.ch.