Bundesrat beschliesst verschärfte Massnahmen – KMU sollen Hilfe erhalten
Der Bundesrat verschärft die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und beschliesst einschneidende Massnahmen, die die KMU-Wirtschaft stark treffen. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
Heute, 16. März 2020, ab Mitternacht sind öffentliche und private Veranstaltungen verboten. Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. Derart verschärfte Massnahmen seien nun nötig, um der weiteren Verbreitung des Coronavirus Einhalt zu gebieten.
Versorgung sichergestellt
Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs sei sichergestellt, es seien genügend Vorräte angelegt, teilt der Bundesrat mit. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Auch Werkstätten für Transportmittel, können geöffnet bleiben. Alle diese Einrichtungen müssen die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zum Abstand halten und zur Hygiene einhalten. Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten. Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt. Ihren Lohn erhalten sie weiterhin.
Der Bundesrat ruft zudem die Bevölkerung dazu auf, alle unnötigen Kontakte zu vermeiden, Abstand zu halten und die Hygienemassnahmen zu befolgen. Er ruft insbesondere auch die ältere Bevölkerung dazu auf, zu Hause zu bleiben.
Unterstützung für KMU in Aussicht gestellt
Für die stark betroffene Wirtschaft stellt der Bundesrat unbürokratische Hilfe in Aussicht. So werden die Fristen für die Beantragung von Kurzarbeitsentschädigungen herabgesetzt. So müssen Unternehmen nur den Arbeitsausfall von einem Tag selbst tragen. Auch Überbrückungskredite mittels Bürgschaften sind angekündigt. Damit sollen Liquiditätsengpässe von Unternehmen aufgefangen werden. Branchenverbände wie etwa Swissmechanic begrüssen diese Massnahmen.
Quelle: www.admin.ch