Geschäftsreisende halten sich nicht an EU-Pflicht der A1-Bescheinigung

Wer innerhalb der Europäischen Union eine Dienstreise unternimmt, muss einen Nachweis der Sozialversicherung bei sich führen. Das Prozedere ist nicht nur lästig, sondern auch teuer: Jede Bescheinigung kostet Unternehmen schätzungsweise 75 Franken.

Bei jeder grenzüberschreitenden Tätigkeit im Ausland muss der betreffende Mitarbeitende eine A1-Bescheinigung mitführen. Dieser dient dem Nachweis, dass der Mitarbeitende einer Sozialversicherung angeschlossen ist. (Bild: Fotolia.com)

Eine Regelung, die viel kostet und an die sich ohnehin nur wenige halten: Gerade einmal jeder vierte Geschäftsreisende (27 Prozent) in Europa denkt bei einer Reise ins europäische Ausland immer an die eigentlich erforderliche A1-Bescheinigung (Schweiz 23 Prozent). Dies zeigt eine Umfrage von AirPlus International, einem führenden internationalen Anbieter von Lösungen für das tägliche Management von Geschäftsreisen. Eine solche A1-Bescheinigung ist als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland vorgeschrieben und soll Sozialdumping verhindern. Ohne den Nachweis müsste der Angestellte in die Kassen seines Ziellandes einzahlen.

Mehr als die Hälfte der Geschäftsreisenden verstösst gegen Vorschrift

Wer innerhalb der Europäischen Union sowie in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen und Island reist, muss die A1-Bescheinigung seit Mai 2010 mit sich führen. Seit diesem Jahr müssen Arbeitgeber die Anträge nun elektronisch beantragen. Der neue Prozess hat das Thema mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Doch trotz möglicher Kontrollen und der Gefahr von Bussgeldern in einzelnen Mitgliedsstaaten: 44 Prozent der befragten Geschäftsreisenden gaben an, dass sie diese Pflicht gar nicht kennen – in der Schweiz liegt dieser Wert sogar bei 51 Prozent. Sieben Prozent der befragten Reisenden, welche mit der A1-Bescheinigung vertraut sind, halten sich trotz Kenntnis nicht daran (Schweiz: sechs Prozent). Das bedeutet, dass mehr als die Hälfte der befragten Geschäftsreisenden (51 Prozent) immer ohne diese Bescheinigung unterwegs ist. Knapp ein Viertel der Befragten (24 Prozent) hat angegeben, diese manchmal dabei zu haben.

Hoher Aufwand für Unternehmen

Aktuell ist diese Bescheinigung bei jeder grenzüberschreitenden Dienstreise nötig, so beispielsweise auch bei Messebesuchen, Geschäftsessen oder dem Treffen mit den Kollegen einer Niederlassung des eigenen Unternehmens. «Für die Unternehmen, die den elektronischen Antragsprozess bei der Ausgleichskasse AHV sicherstellen müssen, ist der Aufwand enorm. Gleiches gilt für den Geschäftsreisenden, der den Antrag jeweils vor der Reise stellen muss», sagt Andy Stehrenberger, Geschäftsführer von AirPlus in der Schweiz. Die Kosten für einen Antrag liegen damit bei geschätzt rund 75 CHF – pro Reise und Reisendem. Immerhin: Es gibt in der Europäischen Union Bestrebungen, diese Nachweispflicht für Dienstreisen im Zuge einer Überarbeitung der Regeln wieder abzuschaffen. Doch die bereits von der EU-Kommission in Aussicht gestellte Einigung scheiterte im Frühjahr am Europäischen Rat. «Nach der Ende Mai erfolgten Europawahl und der nun stattgefundenen Konstituierung der EU-Institutionen Kommission, Parlament und Rat können die Massnahmen zur Neuregelung dieser Nachweispflicht nun so schnell wie möglich wieder ins Auge gefasst werden», hofft Stehrenberger. «Um unnötige Bussgelder und Nachzahlungen zu vermeiden, sollten Geschäftsreisende die A1-Bescheinigung bis dahin aber weiterhin bereithalten», rät er. AirPlus hatte mehr als 700 Geschäftsreisende nach der Nutzung der A1-Bescheinigung in neun europäischen Ländern befragt, darunter Deutschland, Frankreich, Italien UK und die Schweiz.

Formulare und Informationen zur Beantragung einer A1-Bescheinigung gibt es hier: https://sozialversicherungen.admin.ch/de/f/5646

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