Massnahmenplan für sauberes Wasser lanciert

Das Wasser in der Schweiz soll besser geschützt werden. Deshalb hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zum «Massnahmenplan Sauberes Wasser» eröffnet. Er enthält ein Paket von Landwirtschaftsverordnungen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative «Reduktion des Risikos beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln».

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In der Frühlingssession 2021 hat das Parlament die Behandlung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» abgeschlossen. Mit den neuen Gesetzesbestimmungen wird der Schutz der Umwelt und der Gewässer vor negativen Auswirkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden sowie vor Nährstoffüberschüssen gestärkt. Verglichen mit der Trinkwasser- und der Pestizidinitiative, über die das Volk am 13. Juni abstimmen wird, stellt die neue Gesetzgebung stellenweise konkretere Lösungen bereit, schreibt der Bundesrat.

Die parlamentarische Initiative betrifft das Landwirtschafts-, das Gewässerschutz- und das Chemikaliengesetz. Der genaue Inhalt muss auf Verordnungsstufe konkretisiert werden. In einem ersten Schritt will der Bundesrat Massnahmen, die das Landwirtschaftsrecht betreffen, angehen. Damit würden die Bestimmungen der sistierten Agrarpolitik ab 2022 (AP22+), die die Pflanzenschutzmittel und die Nährstoffüberschüsse betreffen, weitgehend umgesetzt. Das Parlament habe zudem weitergehende Massnahmen beschlossen und den Geltungsbereich über die Landwirtschaft hinaus ausgedehnt.

Verunreinigungen durch Pflanzenschutzmittel anpacken

Die Ziele sind klar: Der Schutz von Oberflächengewässern von Biotopen sowie von Grund- und Trinkwasser vor Verunreinigungen durch Pflanzenschutzmittel müsse weiter vorangetrieben werden. Eines der richtungsweisenden Ziele bestehe darin, die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken bis 2027 um 50 Prozent zu reduzieren.

Um weiterhin Direktzahlungen zu erhalten, dürfen Betriebe beispielsweise keine Wirkstoffe «mit erhöhtem Risikopotenzial» mehr einsetzen, wie es bei Herbiziden wie Dimethachlor der Fall sei. Darüber hinaus müssen die Betriebe Massnahmen ergreifen, um die Abschwemmung und die Abdrift von Pflanzenschutzmitteln von den behandelten Parzellen zu reduzieren, beispielsweise, indem sie bei der Ausbringung mehr Platz zwischen ihrer Parzelle und Wasserschächten lassen, wie es in der bundesrätlichen Mitteilung heisst.

Weniger Nährstoffüberschüsse

Im Hinblick auf den Schutz der Gewässer vor überschüssigem Dünger müsse die Landwirtschaft sicherzustellen, dass weniger Nährstoffüberschüsse entstehen. Damit solle der Stickstoff- und Phosphorgehalt in den Böden reduziert werden. Ziel sei es, die Stickstoff- und Phosphorverluste bis 2030 um 20 Prozent zu reduzieren. Zu diesem Zweck schlage der Bundesrat unter anderem vor, den Fehlerbereich von 10 Prozent, der bei der Berechnung der Düngerbilanz toleriert werde, abzuschaffen. Es werde jedoch weiterhin möglich sein, Überschüsse an Betriebe weiterzugeben, die diesen Hofdünger verwenden könnten. Damit könne Kunstdünger ersetzt werden.

Die Direktzahlungsverordnung, die Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft und die Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft sind Teil dieses ersten landwirtschaftlichen Verordnungspakets. Das Konsultationsverfahren dauert laut Angaben bis am 18. August 2021.

Ein zweites Verordnungspaket mit zusätzlichen Massnahmen werde zu einem späteren Zeitpunkt in die Vernehmlassung gegeben, so der Bundesrat.

Quelle: Bund

Die Unterlagen und detaillierten Veränderungsentwürfe können von der Website des Bundesamtes für Landwirtschaft heruntergeladen werden.

 

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