Strengere Effizienzkriterien für Neuwagen
Ab 1. Januar 2017 gelten verschärfte Effizienzkategorien für die Energieetiketten von Personenwagen.
www.news.admin.ch – Strengere Effizienzkriterien für Neuwagen ab 1. Januar 2017
Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G: A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Daneben enthält die Etikette weitere Angaben wie zum Beispiel zum Treibstoffverbrauch oder zu den CO2-Emissionen und ermöglicht so einen energie- und umweltbewussten Autokauf.
Die Energieetikette wird vom UVEK jährlich (Stichtag: 31. Mai) dem neusten Stand der Technik angepasst, da sonst der Anteil an Fahrzeugen in der besten Effizienz-Kategorie A ständig zunehmen würde. Dabei werden auch die Faktoren zur Berechnung der Benzinäquivalente und der Primärenergie-Benzinäquivalente überprüft und an die neuen Erkenntnisse der Wissenschaft und Technik sowie an die internationalen Entwicklungen angepasst. Die neuen Grenzen der Effizienz-Kategorien sind in der Verordnung des UVEK über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PW) festgelegt. Sie gelten ab dem 1. Januar 2017. Neu wurden zudem die Faktoren der CO2-Emissionen aus der Treibstoffherstellung in die Verordnung aufgenommen. Bisher wurden lediglich die CO2-Emissionen aus der Stromherstellung auf der Etikette aufgeführt.
Auf der Energieetikette muss auch der Durchschnittswert der CO2-Emissionen aller in der Vorperiode (1. Juni – 31. Mai) in Verkehr gesetzten Neuwagen ausgewiesen werden. Dieser lag bisher bei 139 Gramm CO2 pro Kilometer. Durch verbesserte Motoren sinken Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen von Neuwagen jedoch stetig ab, so dass der durchschnittliche CO2-Ausstoss für die Neuwagen-Modelle in der Schweiz neu bei 134 g/km liegt.