Metallrückgewinnung aus Asche: Fristverlängerung für KVA

Drei Viertel der jährlich anfallenden KVA-Filteraschen werden heute bereits so behandelt, dass die Schweiz die darin enthaltenen Metalle zurückgewinnen kann. Um auch die restlichen Mengen verwerten zu können, braucht es zusätzliche Kapazitäten. Da sich der Ausbau der dafür nötigen Anlagen verzögert, wird die Frist zur Rückgewinnung aller Metalle bis 1. Januar 2026 verlängert.

Filterasche
© Roger Strässle

In den Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) entstehen jährlich rund 80’000 Tonnen Filteraschen aus der Abluftreinigung. Sie enthalten grosse Mengen an verwertbaren Metallen, wie Zink, Kupfer und Blei. Aus rund drei Vierteln werden heute in inländischen Anlagen Metalle zurückgewonnen. Mit diesem innovativen Recyclingsystem für die Metallrückgewinnung leistet die Branche einen wichtigen Betrag für die Kreislaufwirtschaft.

Diverse Verzögerungen

Der Ausbau der Kapazitäten für die Rückgewinnung aus den verbleibenden rund 20’000 Tonnen Filteraschen hat sich aus verschiedenen Gründen verzögert, u.a. aufgrund der Planung und der Vertragsverhandlungen. Dies alles habe mehr Zeit in Anspruch genommen als erwartet. Hinzu kamen die Abklärungen der Branche bei der Wettbewerbskommission.

Die beiden neuen Anlagen in den KVA Basel und Monthey (VS) sowie die Kapazitätserweiterung in der KVA Zuchwil (SO) seien bis 2025 aber fertiggestellt. Aus den genannten Gründen hat der Bundesrat entschieden, die Frist zur Rückgewinnung der Metalle bis zum 1. Januar 2026 zu verlängern.

Nur im Ausnahmefall Ablagerung auf Deponie

Bis zum genannten Zeitpunkt dürfen die KVA unbehandelte Filteraschen nur auf den zugelassenen Deponien oder Kompartimenten ablagern, wenn die vorhandenen Kapazitäten für die Rückgewinnung von Metallen ausgelastet sind. Laut Angaben wird das Bundesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit den Kantonen und der Branche regelmässig überprüfen, ob die Vorgaben eingehalten werden. Die Kantone und die Branche seien damit in der Pflicht, die bestehenden Anlagen zu nutzen und die geplanten Anlagen so rasch es geht in Betrieb zu nehmen. Der Bundesrat strebt an, dass spätestens ab Anfang 2026 keine unbehandelten Filteraschen mehr auf Deponien abgelagert werden.

So könne die Schweiz ihre Vorreiterrolle in diesem für die Kreislaufwirtschaft wichtigen Bereich vorantreiben und habe die Chance, zum Beispiel rund 20 Prozent des gesamten inländischen Zink-Bedarfs im eigenen Land zu produzieren, schreibt der Bundesrat abschliessend.

Quelle: Bund

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