AefU lehnen Holzlager im Wald ab

Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz AefU sind strikte gegen den Einsatz von Insektiziden im Wald. Die geplante Anpassung der Waldverordnung provoziert das genaue Gegenteil. Sie will im Waldgrosse Rundholzlager zulassen. Gefällte, ungeschälten Nadelholz-Stämme im Forst sind jedoch anfällig auf den Borkenkäfer.

Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz sehen Risiken darin, gerodete, herumliegende Bäume mit Insektenschutzmittel präventiv besprayen. (Bild: depositphotos)

Wie aus der AefU-Medienmitteilung zu entnehmen ist, lagern vielerorts heute schon gefällte Baumstämme (sogenannte Polter) entlang den Waldstrassen, bis sie in den Sägereien zur Verarbeitung an der Reihe sind (v.a. Fichten). Der Wald sei also bereits ein Gratislagerplatz für die Holzindustrie, die damit Platz und Kosten spart. Eine Anpassung in der Waldverordnung soll nun zu Gunsten der Holzindustrie auch grosse Rundholzlager zulassen. „Dies im Wissen darum, dass das den (Mehr-)Einsatz von Insektengift nötig machen kann“, heisst es in der Mitteilung weiter. 

Im Wald gelagerte, ungeschälte Fichten-Baumstämme sind besonders in trockenen Sommer eine Einladung an den Borkenkäfer (Buchdrucker). Sie werden daher oft präventiv mit Insektengift bespritzt (sogenannte Rundholzspritzung). Dies zuweilen sogar mit verbotenen Mitteln (vgl. OEKOSKOP 1/19, «Hochgiftige Insektizide im Schweizer Wald»).

Schälen oder raus aus dem Wald

Umweltgefährdende Stoffe sind im Wald grundsätzlich verboten. Ausnahmen sieht das Umweltschutzgesetz höchstens vor, wenn alternative Massnahmen ausgeschöpft sind. Diese sind einfach: Wird die Rinde von den Stämmen geschält, so sind diese für den Käfer nicht mehr attraktiv. Oder die Stämme kommen in ein Lager ausserhalb des Waldes. Beides scheut die Industrie aus Kosten- und Platzgründen. Der Insektizideinsatz erfolgt dann nicht selten ohne die nötige Bewilligung, wie AefU-Recherche zeigten. Es besteht ein grosses Defizit beim Vollzug des Verbotes.

Black Box Rundholzlager

Ausserdem sind die vorgeschlagenen Rundholzlager in keiner Weise definiert. Weder hinsichtlich Standort, Verkehrsaufkommen, Fläche oder Volumen gibt es verbindliche Vorgaben. Das alles bliebe im Ermessen der Gemeinden als Bewilligungsbehörden. Die Lagerflächen dürften – mitten im Wald – versiegelt werden. Dies sogar mit Teer, einem giftigen Material, das andernorts kaum mehr eingesetzt wird. Solche Lager wären offensichtlich Industrieflächen, die aber sind im Wald verboten.

 

Hintergrundinformationen:

·        Künftig noch mehr Gift im Wald? (OEKOSKOP 3/19) http://www.aefu.ch/fileadmin/user_upload/aefu-data/b_documents/oekoskop/Oekoskop_19_3.pdf#page=4

·        Insektizide schaden dem Wald – und seinem Image (OEKOSKOP 2/19) http://www.aefu.ch/fileadmin/user_upload/aefu-data/b_documents/oekoskop/OEKOSKOP_19_2.pdf#page=4

·        Hochgiftige Insektizide im Schweizer Wald (OEKOSKOP 1/19, auf Deutsch) http://www.aefu.ch/fileadmin/user_upload/aefu-data/b_documents/oekoskop/OEKOSKOP_19_1.pdf#page=4

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