Kanton Zürich legt Rahmenbedingungen für Geothermie fest
Der Kanton Zürich will die umweltverträgliche und sichere Nutzung des Untergrunds sicherstellen und Lücken in der Gesetzgebung schliessen.
Der Kanton Zürich sieht sich mit einem gesteigerten Interesse an der Nutzung des tiefen Untergrunds zur Energiegewinning konfrontiert. Konkret geht es um Geothermie und die Förderung von Erdgas.
Da in diesem Bereich nach wie vor Gesetzeslücken bestehen, hat der Zürcher Regierungsrat ein Gesetz über die Nutzung des Untergrunds erarbeitet.
Energiegewinnung um Bodenschätze
Ziel des Gesetzes ist es, Bevölkerung und Umwelt vor Schäden zu bewahren und Rechtssicherheit für Unternehmer und Investoren zu schaffen. Klare Rahmenbedingungen sollen die Nutzung des Untergrunds für die heimische Energiegewinnung begünstigen. Dies geschieht insbesondere, indem das Gesetz exakte Zuständigkeiten und ein transparentes Verfahren schafft.
Gegenstand des Gesetzes sind Untersuchungen des Untergrunds (geologisch-geophysikalische Untersuchungen wie Grabungen, Bohrungen und seismische Untersuchungen) sowie dessen Nutzung, im Speziellen die Energiegewinnung im grösseren Massstab (zum Beispiel Geothermie-Kraftwerke, Erdgasförderung) aber auch Gewinnung oder Abbau anderer Bodenschätze sowie die Speicherung von Gasen im Untergrund (etwa Erdgas oder CO2).
Hoheit beim Kanton
Das Gesetz stellt klar, dass die Hoheit über den Untergrund beim Kanton liegt und dass Konzessionen für den Abbau von Bodenschätzen öffentlich ausgeschrieben werden müssen, legt das Verfahren zur Erteilung von Bewilligungen und Konzessionen fest und ver-langt, dass die Nutzung des Untergrunds mit den Nachbarkantonen zu koordinieren ist.
Umwelt und Mensch im Fokus
Ferner verdeutlicht das Gesetz, dass die Untersuchung und Nutzung des Untergrunds gemäss den geltenden Gesetzen stets ohne Gefährdung von Mensch und Umwelt erfolgen muss, ganz unabhängig vom angewendeten Verfahren. Hingegen äussert es sich nicht zu spezifischen Technologien wie etwa dem Fracking. Dies wäre angesichts des stetigen technologischen Wandels nicht sinnvoll.
Mittels Regelungen zu Sicherheitsleistungen und zur Haftung verhindert das Gesetz, dass allfällige Schäden an Umwelt oder Eigentum ungedeckt bleiben oder der Staat für private Tätigkeiten haften muss.
Daten sollen der Öffentlichkeit gehören
Nicht nur der Untergrund selbst gehört der Öffentlichkeit, auch das durch Untersuchung und Nutzung des Untergrunds erlangte Wissen soll ihr gehören. Alle geologischen und hydrogeologischen Daten über den Untergrund müssen gemäss Gesetzesentwurf dem Kanton unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Der Kanton kann diese Daten anderen staatlichen Institutionen und Forschungseinrichtungen zur Verfügung stellen. Nach einer Sperrfrist von drei Jahren können die Daten mit den entsprechenden Auswertungen öffentlich zugänglich gemacht werden.
Der Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, zum Gesetzesentwurf ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassung beginnt heute und dauert drei Monate.
Die Vernehmlassungsunterlagen können auf www.vernehmlassungen.zh.ch, Suchbegriff «Untergrund», eingesehen werden.
Der Regierungsratsbeschluss Nr. 265/2016 ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.