Damit eine Frühpensionierung kein finanzielles Risiko darstellt

Es ist das Ziel einer Pensionsplanung herauszufinden, ob Alterskapital und Vermögen reichen, um den Lebensstandard nach der Pensionierung zu finanzieren. Denn eine Frühpensionierung ist zu einem bedeutenden Teil eine finanzielle Frage: Wer genügend Geld angespart hat, kann es sich eher leisten, früher in Pension zu gehen.

Frühzeitige Pensionsplanung zahlt sich aus.

Optimierung der eigenen Altersvorsorge

Eine Vorsorgeanalyse durch einen Experten liefert die nötige Entscheidungsgrundlage. Die Analyse listet alle Leistungen aus den drei Vorsorgesäulen auf und gibt Optimierungsvorschläge, wie die Leistungen verbessert werden können. Firmeninhaber und Direktionsmitglieder haben einen grösseren Gestaltungsfreiraum, da sie die verschiedenen Lösungen direkt beeinflussen können. Mögliche Optimierungsbereiche sind:

  • Versicherter Lohn in der Pensionskasse: Im obligatorischen Teil des BVG beträgt der maximal versicherte Lohn im Moment CHF 59.925. Dieser wird berechnet aus Ihrem aktuellen Lohn abzüglich dem sogenannten Koordinationsabzug von aktuell CHF 24.675. Somit sind Löhne bis rund CHF 84.600 obligatorisch versichert. Löhne über diesen Betrag sind entweder gar nicht oder freiwillig versichert. Somit kann zusätzliches Alterssparkapital angespart werden, indem Löhne über CHF 84.240 freiwillig und der gesamte Jahreslohn ohne Koordinationsabzug versichert werden.
  • Über- und Ausserobligatorium im BVG: Löhne über CHF 84.600 respektive über CHF 126.900 können je nach Pensionskasse oft zu besseren Konditionen (höhere Sparbeiträge, bessere Verzinsung) versichert werden.
  • Einzahlung in die Pensionskasse: Vielfach geht vergessen, dass aufgrund von Lohnerhöhungen ein Einkaufspotenzial in die PK besteht. Dieses sollte, die Liquidität vorausgesetzt, geschlossen werden. Einzahlungen in die PK haben einerseits den Vorteil, dass sie Leistungen bei Pensionierung verbessern und der einbezahlte Betrag vollständig vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden kann.
  • Wahl der Vorsorgestiftung und Anlage des Vorsorgekapitals: Hier gibt es hinsichtlich Flexibilität, Kosten und Rendite sehr grosse Unterschiede, deren Einfluss auf das Alterssparkapital doch recht gross sein können.
  • Säule 3a: Wichtig ist, dass hier der jährliche Maximalbetrag, die Liquidität vorausgesetzt, jedes Jahr einbezahlt wird. Ein Vergleich der Kosten und der Rendite der verschiedenen Anbieter ist auch hier sinnvoll.

Mit einer Ausschöpfung dieser Möglichkeiten können die Leistungen, die bei der Pensionierung zur Verfügung stehen, substanziell verbessert werden. Und je früher Sie mit der Optimierung beginnen, desto länger haben Sie für die Leistungsverbesserung Zeit.

Folgen einer Frühpensionierung. Ist der Entscheid gefallen, dass eine Frühpensionierung angestrebt wird, sollten Sie sich mit den Folgen einer Frühpensionierung befassen. Sie kommen in allen drei Säulen zum Tragen und sind folgend kurz aufgelistet:

1. Säule

  • AHV Renten können früher bezogen werden. Aufgrund einer lebenslänglichen Kürzung ist allerdings davon abzuraten.
  • Trotz einer Frühpensionierung bleiben Sie jedoch AHV-pflichtig. Frührentner fallen unter die Beitragspflicht für Nichterwerbstätige. Die Höhe hängt vom Vermögen und Renteneinkommen ab. Ein Nebenerwerb reduziert die zu bezahlenden Beiträge in gewissen Fällen, weil der Frührentner dann nicht als «Nichterwerbstätiger» deklariert wird. Bei vermögenden Personen ist ein Nebenverdienst sinnvoll, damit dessen Einnahmen und nicht das Vermögen als Bemessungsgrundlage dienen.

2. Säule

  • Das gesamte BVG Kapital kann per Frühpensionierung bezogen oder als Rente ausbezahlt werden. Da für die verbleibenden Jahre bis zur ordentlichen Pensionierung keine Sparbeiträge mehr einbezahlt werden und aufgrund des Zinseszinseffektes verkleinern sich die Leistungen substanziell.
  • Sofern Sie Ihre Altersleistung in Kapitalform beziehen, sind bei Ihrer Vorsorgestiftung spezielle Regelungen hinsichtlich Einkäufe in die PK zu beachten. Oft gilt: «Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform zurückgezogen werden.»
  • Das gesamte Alterssparkapital kann per Frühpensionierung bezogen werden. Das hat zur Folge, dass einerseits auf dem gesamten Kapital Steuern bezahlt werden müssen und andererseits das Privatvermögen ansteigt. Ein höheres Privatvermögen hat eine höhere AHV-Pflicht zur Folge. Beide Punkte können durch eine Weitervergütung des Kapitals und Splitting auf zwei Freizügigkeitsstiftungen entschärft werden. So bleibt das Kapital bis zur ordentlichen Pensionierung im Vorsorgekreislauf und somit steuerfrei. Das Splitting auf zwei Freizügigkeitsstiftungen hat zur Folge, dass die Steuerprogression bei Auszahlung gebrochen wird und somit netto mehr Kapital übrig bleibt.

3. Säule

  • In Säule 3a kann nur einbezahlt werden, sofern ein AHV-pflichtiger Lohn erzielt wird. Somit hat Ihre Frühpensionierung unter gewissen Umständen zur Folge, dass Sie in den Jahren bis zur ordentlichen Pensionierung nicht mehr in Säule 3a einbezahlen dürfen. Mit einem Nebenerwerb können Sie bis maximal 70 in die Säule 3a einbezahlen
  • Achten Sie auf einen gestaffelten Bezug. Wenn Sie mehrere Konti eröffnen, können Sie das Vermögen in unterschiedlichen Steuerjahren beziehen.
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