Hochwasserschutz den neuen Gefahren anpassen – Vernehmlassung

Der Hochwasserschutz ist im Bundesgesetz über den Wasserbau geregelt. Jetzt soll es überarbeitet und an neue Herausforderungen angepasst werden. Dazu gehören der Klimawandel und die wachsende Besiedlung der Schweiz. Das in der Praxis bewährte integrale Risikomanagement im Umgang mit Naturgefahren soll im WBG verankert werden. Der Bundesrat hat am 14. April 2021 die Vernehmlassung gestartet.

Hochwasserschutz
© Depositphotos, Chalabala

Das Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG) stammt aus dem Jahr 1991. Es genüge den seither gewonnenen Erkenntnissen und Entwicklungen nicht mehr, heisst es in der bundesrätlichen Mitteilung. Da mit dem Klimawandel und der wachsenden Besiedlung die Risiken steigen würden, habe sich der Fokus von der Gefahrenabwehr hin zu einem integralen Risikomanagement gewandelt. Dabei würden die Hochwasserrisiken mit planerischen, organisatorischen, biologischen und technischen Massnahmen begrenzt. Laut Bundesrat soll das integrale Risikomanagement nun auf Gesetzesebene verankert werden und so Bund, Kantonen und Gemeinden ermöglichen, die Sicherheit für den Lebens- und Wirtschaftsraum Schweiz langfristig zu erhalten.

Der Wasserbau sowie die Naturgefahren sind auf Bundesebene in verschiedenen Gesetzen geregelt. Damit sie auf dem gleichen Stand sind, schlägt der Bundesrat auch punktuelle Anpassungen im Waldgesetz und im Gewässerschutzgesetz vor. Ausserdem werde die Bezeichnung «Wasserbaugesetz» gemäss dem Gesetzeszweck in «Hochwasserschutzgesetz» geändert.

Anstieg der Hochwasserrisiken erwartet

Die Hochwasserrisiken seien bereits heute gross und dürften mit der fortschreitenden Siedlungsentwicklung und mit dem Klimawandel weiter ansteigen. Dieser habe heftigere Ereignisse zur Folge. Nebst einer umfassenden Beurteilung der Risikosituation brauche es Schutzbauten, die Pflege des Schutzwaldes sowie raumplanerische und organisatorische Massnahmen wie Notfallplanungen.

Die Kantone müssten durch die Rechtsanpassung neue Grundlagen erstellen wie zum Beispiel Risikoübersichten, die zu geringen finanziellen und personellen Mehrkosten führen. Der Bund trage diese jedoch durch Subventionen mit. Zudem beteilige sich der Bund neben dem periodischen Instandstellen von Schutzbauten neu auch an regelmässigen Unterhaltsarbeiten, die bisher alleine die Kantone finanzierten. 

Kostengünstigere Massnahmenkombination

Dank der Kombination von Massnahmen im Rahmen des integralen Risikomanagements können teure Schutzbauten teilweise vermieden oder reduziert werden, wie der Bundesrat in seiner Medienmitteilung schreibt. Die Aufwendungen für Schutzbauten würden somit beim Bund und den Kantonen geringer. Weil jedoch die Risiken trotz Schutzbemühungen ansteigen würden, dürften sich diese Einsparungen mit der Zeit verringern. Die Revision des WBG schaffe die Voraussetzung, um trotz Risikoanstieg das heutige Schutzniveau mittelfristig mit den heutigen Mitteln zu halten, heisst es abschliessend.

Quelle: Bund

Entwurf revidiertes Wasserbaugesetz

Erläuternder Bericht

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