60% des Schweizer Stroms ist erneuerbar
Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammt zu 58% aus erneuerbaren Energien: zu 53% aus Grosswasserkraft und zu rund 5% aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. 21% stammen aus Kernenergie und knapp 2% aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 19% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung im Jahr 2015.
Die Daten zum Schweizer Strom-Liefermix (Strommix ab Steckdose, siehe Kasten) werden jährlich erhoben und auf www.stromkennzeichnung.ch im Stromkennzeichnungs-Cockpit veröffentlicht. Die heute publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferung 2015. Dabei zeigt sich folgendes Bild:
- 53,4% des im Jahr 2015 gelieferten Stroms wurden in Grosswasserkraftwerken produziert (2014: 49,5%). Die gelieferte Wasserkraft wurde zu 88,8% (2014: 87,6%) in der Schweiz produziert.
- 20.7% (2014: 26,0%) des gelieferten Stroms wurden in Kernkraftwerken produziert. Dies ist tiefer als der Anteil der Kernenergie am Schweizer Produktionsmix (34%). Die gelieferte Kernenergie stammt zu 88,2% aus der Schweiz.
- 19,4% (2014: 18,1%) des gelieferten Stroms stammten aus nicht überprüfbaren Energieträgern. Dieser relativ hohe Anteil dürfte darauf zurückzuführen sein, dass auf dem europäischen Markt vermehrt Strom aus fossilen und nuklearen Quellen beschafft wird, ohne Zukauf von entsprechenden Herkunftsnachweisen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil nicht überprüfbarer Energieträger indes nur leicht erhöht.
- Der Anteil neuer erneuerbarer Energieträger (Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft) nimmt stetig zu, von 4.7% (2014) auf 4.9% im Jahr 2015. Davon wurden 94% in der Schweiz produziert und knapp drei Viertel durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gefördert.
- In geringen Mengen stammte der 2015 gelieferte Strom aus Abfällen (1%) und fossilen Energieträgern (0.6%).
Mehr Transparenz
Um die Transparenz für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen und die Qualität der Stromkennzeichnung sicherzustellen, hat der Bundesrat bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt. Seit 2013 müssen – mit der Ausnahme von Kleinstanlagen – alle Kraftwerke im Herkunftsnachweissystem registriert sein, welches von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid geführt wird. Zudem verlangt die Energieverordnung von den Lieferanten, dass sie alle vorhandenen Herkunftsnachweise für die Stromkennzeichnung einsetzen und einen Anteil der „nicht überprüfbaren Energieträger“ von über 20% gegenüber ihren Kundinnen und Kunden erklären.
Der Bundesrat hat zudem Anfang 2016 im Bericht „Stromkennzeichnung: Vollständige Deklarationspflicht mit Herkunftsnachweisen“ aufgezeigt, wie die nicht überprüfbaren Energieträger (Graustrom) vollständig eliminiert werden könnten. Auf Grundlage dieses Berichts wurde die Volldeklaration im Vorschlag vom 1. Februar 2017 zur Revision der Energieverordnung aufgenommen.