Neue EU-Energie-Regeln
Der Rat der Europäischen Union hat anfangs Dezember 2018 neuen EU-Energie-Regeln für erneuerbare Energien und Energieeffizienz geeinigt und zur Fortschrittskontrolle Massnahmen erteilt. Das Europäische Parlament hatte dem Regelungspaket schon vor einigen Wochen zugestimmt, seinem Inkrafttreten steht nun nichts mehr im Wege.
Die neuen EU-Energie-Regeln, ein Instrument zur Fortschrittskontrolle in der Klima- und Energiepolitik („Governance-Verordnung“), verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis Ende 2019 nationale Energie- und Klimapläne für die Zeit bis 2030 vorzulegen, wie es in einer MItteilung des Deutschen Umweltministeriums heisst. Damit werden Langfriststrategien zum Klimaschutz entwickelt. Deutschland hat mit dem Klimaschutzplan 2050 bereits eine solche Langfriststrategie für den Klimaschutz beschlossen. Ob die Schweiz auf dem gleichen Wege ist, steht woanders geschrieben. Jedenfalls hat sich die EU-Kommission verpflichtet, eine Strategie vorzulegen, wie Europa so schnell wie möglich Treibhausgasneutralität erreichen kann.
Hierfür hat die Kommission am 28. November einen Vorschlag vorgelegt.
Die Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie legt für 2030 ein Energie-Einsparziel von mindestens 32,5 Prozent gegenüber dem Trend fest. Dies bedeutet eine Erhöhung im Vergleich zum Vorschlag der Kommission, der 30 Prozent lautete. Für 2020 gilt bereits ein Ziel von 20 Prozent. In der Energieeffizienz liegen noch viele ungenutzte Potentiale.
Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie legt fest, dass in der EU bis 2030 mindestens 32 Prozent des Energieverbrauchs (Strom, Wärme und Verkehr) aus erneuerbaren Energien kommen sollen. Beim bislang geltenden Ziel von 20 Prozent bis 2020 liegt die EU gut auf Kurs. Das neue 32-Prozent-Ziel fällt deutlich ambitionierter aus als die ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen 27 Prozent. Im Wärmebereich sollen die Mitgliedstaaten den Anteil erneuerbarer Energien pro Jahr um mindestens 1,1 Prozentpunkte steigern.
Im Verkehrsbereich soll der Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 14 Prozent steigen. 2016 lag er bei rund sieben Prozent.
Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie legt zudem fest, inwieweit Biokraftstoffe angerechnet werden können. Der Anteil konventioneller Biokraftstoffe aus Ackerpflanzen am gesamten Energieverbrauch im Verkehr darf wie bisher maximal bei sieben Prozent liegen. Neu ist, dass Mitgliedstaaten auch weniger als sieben Prozent Anteil konventioneller Biokraftstoffe vorschreiben können, ohne das an anderer Stelle ausgleichen zu müssen. Die Bundesregierung will konventionelle Biokraftstoffe nach Maßgabe des Status quo nur bis zu einem Anteil von maximal 5,3 Prozent anrechnen.
Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Energiepflanzen, deren Anbau zur Abholzung von Regenwäldern beiträgt, wird auf dem Niveau des Jahres 2019 eingefroren und soll im Zeitraum von 2023 bis 2030 komplett auslaufen. Dies dürfte vor allem Auswirkungen auf den Einsatz von Palmöl haben. Die Details dazu werden derzeit erarbeitet.