Erstmals wird eine umfassende Übersicht über die Altlastenbearbeitung in der Schweiz in Berichtform publiziert. Die heute veröffentlichte Publikation des Bundesamtes für Umwelt zeigt, dass die Arbeiten zur Halbzeit auf Kurs sind. Es sind aber weiterhin grosse Anstrengungen nötig, um das Ziel – die Sanierung aller 4000 Altlasten bis 2040 – zu erreichen.
Redaktion
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18. Dezember 2015
Halbzeit bei der Altlastenbearbeitung
Der vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) vorgelegte Bericht «Altlastenbearbeitung auf Kurs – Stand der Untersuchung, Überwachung und Sanierung» stellt dar, wie weit die rund 38‘000 in der Schweiz erfassten Standorte in diesen Punkten vorangeschritten sind. Grundlage für diese Übersicht bildeten die Kataster der Kantone und verschiedener Bundesstellen. Gut 10% der Standorte können eine Gefährdung für Mensch und Umwelt darstellen und müssen saniert werden, wie das Bafu schreibt. Die gesamten Kosten für die Altlastenbearbeitung werden gemäss Angaben auf rund 5 Milliarden Franken geschätzt.
Vielfältige Standorte
Im Bericht zeigen18 Fallbeispiele aus der ganzen Schweiz, wie verschieden die Standorte bezüglich Lage, Grösse oder Schadstoffen sind. Abgesehen von den bekannten grossen Sondermülldeponien wie Kölliken im Aargau oder Bonfol im Jura, die teure und komplexe Sanierungen bedingen, gibt es eine grosse Zahl an Standorten, an denen keine Massnahmen erforderlich sind oder wo eine Untersuchung bereits ausreicht, wie das Bafu weiter schreibt.
Die giftigen Spuren stammen mehrheitlich aus der Zeit von 1950 bis 1980. Seit die Altlasten-Verordnung 1998 in Kraft getreten ist, hat die Schweiz in der Altlastenbearbeitung bereits viel geleistet und steht aktuell etwa in der Hälfte der Wegstrecke. Es sind gemäss Bafu aber weiterhin grosse Efforts aller Beteiligten notwendig, um alle 4000 Altlasten wie geplant bis im Jahr 2040 fertig zu sanieren.
Roman Mayer, neuer Vize im BFE
Roman Mayer wird neuer Vizedirektor und Leiter der Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung des Bundesamts für Energie
Redaktion
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18. Dezember 2015
Roman Mayer
Der 42-jährige Jurist Mayer tritt sein Amt am 1. Mai 2016 an. Er folgt auf Franz Schnider, der das BFE nach rund fünfeinhalb jähriger Tätigkeit Ende Februar 2016 verlassen wird.
Mayer verfügt über mehrjährige Erfahrung im kantonalen Verwaltungsumfeld sowie über umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Bewilligungsverfahren und der Rechtssetzung, wie das BFE schreibt.
Zur BFE-Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE) gehören die Sektionen Energierecht und Allgemeines Recht, Energiemarktrecht, Kernenergierecht, Elektrizitäts- Rohrleitungs- und Wasserrecht, Wasserkraft sowie die Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle.
Andreas Meyer, neuer Geschäftsleiter für Minergie
Der Verein Minergie hat Andreas Meyer Primavesi zum neuen Geschäftsleiter ernannt.
Redaktion
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17. Dezember 2015
Andreas Meyer Primavesi
Im Rahmen der aktuellen strategischen Neuausrichtung hat der Vorstand des Vereins Minergie Andreas Meyer Primavesi (Forsting. ETH Zürich, MBA IESE Barcelona) zum neuen Geschäftsleiter gewählt. Der 38-jährige Basler war bisher in der Geschäftsleitung von Minergie für die Bereiche Zertifizierung und Technik sowie die Kommunikation mit den Kantonen verantwortlich. Ab dem 1. Januar 2016 wird er neu auch die operativen Geschicke des Vereins als Geschäftsleiter führen, wie Minergie schreibt.
In seiner bisherigen beruflichen Laufbahn sei Meyer unter anderem für Aufbau und Betrieb der Dienstleistungszentrale im nationalen Gebäudesanierungsprogramm und nachhaltige Arealentwicklungen zuständig gewesen. Er sei mit dem Verein Minergie und dem dazugehörigen Netzwerk bestens vertraut.
Der Vorstand Minergie hat ferner den aktualisierten Businessplan verabschiedet. Auf Anfang 2017 würden die drei Gebäudestandards Minergie, Minergie-P und Minergie-A unter Einbezug der Kantone überarbeitet. So werde, wie an der Mitgliederversammlung 2015 beantragt, auch deren Konformität mit den MuKEn 2014 sichergestellt. Über die wesentlichen Inhalte der neuen Strategie und weitere organisatorische Anpassungen werde die Öffentlichkeit im ersten Quartal 2016 informiert, heisst es.
Detailhändlern auf den Zahn gefühlt
Der WWF hat 13 umsatzstarke Schweizer Lebensmitteldetailhändler einem Umweltrating unterzogen.
Redaktion
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15. Dezember 2015
Der WWF hat die Detailhändler einem Umweltraiting unterzogen.
Der WWF liess zehn wichtige Lebensmitteldetailhändler und die drei grössten Grosshändler der Schweiz von der Ratingagentur Inrate nach ihren Umweltleistungen bewerten (Studie «WWF Umwelt-Rating 2015, Gross- und Detailhandel/Food und Near-Food»). Verglichen wurden die Firmen mit einem visionären, heute noch fiktiven Unternehmen der nächsten Generation, dessen Geschäftsmodell auf die ökologische Tragfähigkeit unseres Planeten und auf eine Klimaerwärmung von maximal zwei Grad Celsius ausrichtet ist. Bewertet wurden folgende sechs für die Umwelt wichtigen Bereiche: Managementsystem, Investitionen, Produkte, Sortiment & Lieferanten, Politik & Rahmenbedingungen sowie Verankerung umweltfördernder Verhaltensweisen in der Gesellschaft.
Die Resultate
Coop und Migros schaffen es in die Kategorie «Vorreiter». Mit ihrem Umweltengagement sind die beiden dem Rest der Branche weit voraus, wie der WWF betont. Sie würden mehr Produkte mit anerkannten Nachhaltigkeitslabeln verkaufen und orientierten ihr Handeln konsequenter an Zielen und möglichst grosser Wirkung. Ausserdem würden sie umweltverträgliche Verhaltensweisen bei ihren Lieferanten und der Gesellschaft als Ganzes besser fördern. Kein Unternehmen schaffe es in die Kategorie der «Verfolger». In der Kategorie «oberes Mittelfeld» finden sich sieben, im «unteren Mittelfeld» zwei Unternehmen. Volg und die Westschweizer Ladenkette Pam haben die Fragen nicht beantwortet – sie finden sich deshalb in der Kategorie «Intransparente».
Weitere Erkenntnisse aus dem Rating
Erfreulich sei, dass praktisch kein Unternehmen mit leeren Händen dastehe, wenn nach Umweltleistungen gefragt werde. Grundsätzlich stehe dem Schweizer Gross- und Detailhandel aber noch ein weiter Weg bevor, so die Umweltorganisation. Die Resultate würden nämlich je nach Handlungsfeld sehr unterschiedlich ausfallen. Während bei Nachhaltigkeitsstrategie und -management oder Investitionen in Energie und CO2 fast alle teilnehmenden Unternehmen bereits einige Massnahmen ergriffen hätten, würden bei den Investitionen der Pensionskassen – wenn überhaupt – erst wenige ökologische Anforderungen gestellt. Noch viel zu wenig Unternehmen würden bei der Lösung von Umweltproblemen konsequent die relevantesten Herausforderungen angehen. Auch ist die Teilnahme an Brancheninitiativen, welche gegenüber multinationalen Konzernen und in der Politik mehr Gewicht haben, relativ beschränkt, wie es in der Medienmitteilung heisst. Gemäss WWF müssen die Gross- und Detailhändler Geschäftsmodelle entwickeln, die sich an der Tragfähigkeit des Planeten orientieren und einer Klimaerwärmung von mehr als 2 Grad entgegenwirken. Dafür sollten laut Umweltorganisation konsequent jene Massnahmen umgesetzt werden, die am meisten Wirkung entfalten.
Die Rangierung der Gross- und Detailhändler im WWF-Umweltrating
Kategorie Vorreiter: Coop, Migros
Kategorie Verfolger: keiner
Kategorie Oberes Mittelfeld: Aldi Suisse, Denner, Lidl Schweiz, Manor, Pistor, Saviva, Transgourmet Schweiz
Kategorie Unteres Mittelfeld: Globus, Spar
Kategorie Intransparente: Pam, Volg
Die Eckpunkte des Pariser Abkommens
195 Länder haben sich an der 21. Klimakonferenz in Paris auf ein für alle Staaten rechtlich bindendes Abkommen verabschiedet.
Redaktion
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14. Dezember 2015
Die Eckpunkte des Pariser Abkommens
Das Abkommen von Paris sieht vor, dass alle Länder ein Reduktionsziel ausarbeiten und bekanntgeben und dieses in 5-Jahres-Zyklen überprüft wird. Die bisherige strikte Unterscheidung in zwei Kategorien von Industrie- und Entwicklungsländern entfällt weitgehend, womit die Realität besser abgebildet wird. Die grossen Emittenten werden so in die Pflicht genommen. Aus Schweizer Sicht ist dies eine unverzichtbare Voraussetzung für die künftige Klimapolitik.
Das Abkommen trägt dem unterschiedlichen sozio-ökonomischen Entwicklungsstand der einzelnen Länder Rechnung. Bei der Emissionsminderung und der Anpassung an den Klimawandel liegt die Verantwortung bei den einzelnen Staaten. Damit die Gesamtübersicht gewahrt wird und bestimmt werden kann, welche zusätzlichen Anstrengungen nötig sind, sieht das Abkommen ein Monitoring der Bemühungen vor, das sich auf einheitliche Daten stützt. Zudem soll die Transparenz auf allen Ebenen gestärkt werden (siehe Kasten), damit die Anstrengungen der einzelnen Staaten offengelegt und verglichen werden können.
Der Umfang der im Abkommen genannten Verpflichtungen reicht jedoch noch nicht aus, um den Anstieg der globalen Erwärmung auf klar unter 2 Grad zu begrenzen. Mehrere Bestimmungen sind an den kommenden Klimakonferenzen zu konkretisieren. Die in Paris definierten Grundlagen müssen in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden. Die Schweiz hat sich verpflichtet, bis 2030 ihre Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Die Schweiz wird sich zudem weiter dafür engagieren, dass der Kreis der finanziellen Geber – sowohl die Zahl der Geberstaaten als auch die privaten Mittel – ausgeweitet wird.
Eckpunkte des Abkommens von Paris
Differenzierung: Die von einem Land erwarteten Klimaziele und Reduktionsleistungen sollen seiner Leistungsfähigkeit und der Höhe der Emissionen entsprechen und nicht allein der Zugehörigkeit zu einer Länderkategorie. Die überwiegende Mehrheit der Artikel gilt für alle Vertragsparteien. Eine Ausweitung des Geberkreises erfolgt jedoch nur auf freiwilliger Basis.
Ambition: Das Ziel des Abkommens besteht darin, den Anstieg der globalen Erwärmung auf weniger als 2 Grad Celsius zu begrenzen und die Bemühungen um einen Temperaturanstieg von maximal 1,5 Grad Celsius fortzusetzen. Die Absenkung der Ermissionen (peaking) soll möglichst rasch erreicht werden.
Emissionsminderung: Jeder Staat muss in regelmässigen Abständen nationale Ziele erarbeiten und kommunizien und führt geeignete Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen durch.
Marktmechanismen: Im Rahmen der Klimakonferenz wurde Kooperation als wichtiges Elemente anerkannt und ein Mechanismus geschaffen, der durch marktwirtschaftliche Anreize (z.B. Ausgabe und Handel von Emissionsreduktionszertifikaten) zur Emissionsminderung beiträgt und die nachhaltige Entwicklung fördert.
Transparenz: Die Staaten müssen ein Inventar ihrer Treibhausgasemissionen, Angaben über die erzielten Fortschritte bezüglich der Emissionsreduktionsziele bekanntgeben. Sie sollten über die Auswirkungen der Klimaerwärmung sowie Informationen über getroffene Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ebenfalls berichten. Dies erlaubt eine Einschätzung und Überprüfung der Anstrengungen jeder Vertragspartei.
Schäden und Verluste: Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit und der Solidarität stärken die Vertragsparteien die erforderlichen Ansätze zur Begrenzung der Schäden und Verluste, die durch die Klimaerwärmung hervorgerufen werden. Dazu gehören namentlich Frühwarnsysteme sowie die Risikobeurteilung und das Risikomanagement.
Finanzierung: Die Industrieländer sollen weiterhin Finanzmittel aus verschiedenen Quellen mobilisieren. Dabei ist den Bedürfnissen und Prioritäten der Entwicklungsländer Rechnung zu tragen. Andere Länder mit entsprechender Kapazität sind eingeladen, ebenfalls Unterstützung zu leisten.
Wälder: Die Staaten sollten die Senkenwirkung der Wälder erhalten und stärken und die Emissionen verringern, die durch Abholzungen entstehen.
Übrigens – ein Medienpartner von Umwelt Perspektiven, die Öbu – das Netzwerk für nachhaltiges Wirtschaften -, war in Paris vor Ort; diesbezüglich mehr Informationen hier.
Verbotenes Kältemittel: Deutschland verklagt
Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen der Verwendung eines verbotenen Treibhausgases als Fahrzeug-Kältemittel.
Redaktion
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11. Dezember 2015
Verbotenes Kältemittel Deutschland verklagt
Die Europäische Kommission hat beschlossen, vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen Deutschland zu erheben. Grund hierfür ist die Nichtumsetzung der Richtlinie 2006/40/EG über Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, in der die Verwendung von Fahrzeug-Kältemitteln mit geringerem Treibhauspotenzial sowie ein schrittweises Abschaffen bestimmter fluorierter Treibhausgase vorgeschrieben wird. Die nationalen Typgenehmigungsbehörden sind dazu verpflichtet, zu bescheinigen, dass ein Fahrzeug alle EU-Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Umweltfreundlichkeit und Herstellung – darunter auch Anforderungen an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen – erfüllt, bevor eine Zulassung für das Inverkehrbringen auf dem EU-Markt ausgestellt wird. Dieser Sachverhalt wird in der Richtlinie 2007/46/EG geregelt, in der ein allgemeiner Rahmen für Typgenehmigungen für Kraftfahrzeuge und eine Bandbreite von Abhilfemaßnahmen, einschließlich der Möglichkeit von Sanktionen, festgelegt sind.
Die Kommission behauptet, Deutschland habe gegen die EU-Rechtsvorschriften verstoßen, indem es zuließ, dass der deutsche Fahrzeug-Hersteller Daimler AG Fahrzeuge auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht hat, die nicht der Richtlinie über Klimaanlagen in Fahrzeugen entsprachen, und es versäumte, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Daimler reklamierte Sicherheitsbedenken
Die Daimler AG machte Sicherheitsbedenken bezüglich der in der Richtlinie vorgeschriebenen Kältemittel geltend. Diese Bedenken fanden keine Unterstützung seitens der übrigen Kraftfahrzeug-Hersteller und wurden von dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission, die 2014 eine zusätzliche Risikoanalyse durchführte, verworfen.
Trotz Kontakten zwischen der Kommission und den deutschen Behörden im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren unternahm Deutschland keine weiteren Schritte gegen die Ausstellung von Typgenehmigungen für nicht vorschriftsmäßige Kraftfahrzeuge und traf keine Abhilfemaßnahmen gegen den Hersteller.
Mit der Klage gegen Deutschland vor dem Gerichtshof bezweckt die Kommission, sicherzustellen, dass die Klimazielsetzungen dieser Richtlinie erfüllt werden und dass das EU-Recht einheitlich in der gesamten EU angewendet wird, so dass allen Wirtschaftsteilnehmern gerechte Wettbewerbsbedingungen garantiert werden.
Quelle: Europäische Kommission
Ein Label drängt auf den Baumarkt
An der Swissbau wird das Label Nachhaltiges Bauen Schweiz vorgestellt.
Redaktion
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10. Dezember 2015
In der Entwicklungsphase: Ein neues Label für nachhaltiges Bauen.
Der Vergabeentscheid für die vom Bundesamt für Energie ausgeschriebene Organisation für den Aufbau und die Entwicklung des Label Nachhaltiges Bauen Schweiz (LNBS) ist seit Mitte Jahre gefällt, den Zuschlag hat die Anbietergemeinschaft SGS Société Générale de Surveillance SA und Zimraum Raum+Gesellschaft erhalten. Die Arbeitsgemeinschaft wird am 16. Januar 2016 das LNBS an der Fachveranstaltung Swissbau in Basel vorstellen. Dann wir auch bekannt, wann das Label offiziell lanciert wird.
Das Label ist Teil der Strategie des Bundesrats zur nachhaltigen Entwicklung und basiert auf dem 2013 eingeführten Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS). Entwickelt wird es von der Zertifizierungsgesellschaften SGS in Kooperation mit genannten Partner sowie Experten der CSD Ingenieure, der Ecosens AG und der Hochschule Luzern.
Das LNBS könne im Prinzip als thematische Weiterentwicklung von Minergie-Eco gesehen werden, betont die SGS. Es decke zusätzlich zu Umwelt und Gesundheit auch gesellschaftliche (Nutzung) und wirtschaftliche Aspekte (Marktwert und Handelbarkeit) eines Bauwerks ab. Bei seiner Entwicklung werde zum grossen Teil auf vorhandenes Wissen und Können in der Schweizer Baubranche zurückgegriffen.
3 Unterschiede
Im Vergleich zu den international angebotenen Gebäudelabels hebt sich das LNBS gemäss SGS in dreierlei Hinsicht ab:
Erstens bewertet es das Gebäude nicht isoliert, sondern in seinem Kontext, das heisst, bezüglich seiner Einbettung ins Umfeld. Damit erfasst es neben den städtebaulichen Qualitäten auch die Wirtschaftlichkeit und die möglichen Nutzungen.
Zweitens ist es wirkungsorientiert und dabei streng in den Vorgaben, aber flexibel in der Anwendung. Es lässt der Bauherrschaft und dem Architekten Freiraum bei der Gestaltung des Bauwerks. Dies ist für alle Beteiligten anspruchsvoll, weil hier das Abwägen von Sachverhalten an die Stelle des reinen Abarbeitens von Kriterien tritt. Die Zertifizierung ist also keine Multiple-Choice-Prüfung, sondern die Beurteilung eines Lösungsvorschlags hinsichtlich seiner Wirkungen.
Drittens konzentriert sich das Label inhaltlich auf die Aspekte mit Hebelwirkung. Damit verzichtet es auf aufwendige und teure Gründlichkeit – zugunsten des Wesentlichen.
TVA: Ressourcenschonung – und neuer Name
Die Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle räumt der Vermeidung, Verminderung und gezielten Verwertung von Abfällen einen höheren Stellenwert ein. Um diese Erweiterung abzubilden, heisst sie neu «Verordnung über die Vermeidung und die Entso
Redaktion
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8. Dezember 2015
Foto: Martin Abegglen. CC BY-SA 2.0
Notwendig war die Totalrevision, um den Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte gerecht zu werden und die neuen Herausforderungen in der Schweizer Abfallwirtschaft zu meistern. Die wichtigsten Änderungen der neu benannten «Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen» (VVEA), kurz «Abfallverordnung», sind folgende:
Neu enthält sie Vorschriften für die Verwertung von biogenen Abfällen, wie beispielsweise von Lebensmitteln oder Holzabfällen.
Die Vorgaben für Deponien wurden dem Stand der Technik angepasst. Dabei wurde klarer geregelt, wie die Nachsorge nach Abschluss des Deponiebetriebs sichergestellt werden muss.
Die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm, Tier- und Knochenmehl wird zur Pflicht. Es gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren.
Neu präzisiert die Verordnung, wie Abfälle in Zementwerken verwertet werden dürfen.
Berichterstattung, Informationspflicht und Ausbildung werden neu geregelt.
Der Bundesrat hat heute die VVEA auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt.
Positive Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die Technische Verordnung über Abfälle stammt von 1990, in der Zwischenzeit hat sich viel verändert. In den nächsten Jahren soll sich die Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft entwickeln. Hauptziel der Verordnungsrevision ist die Schonung der Ressourcen. Damit lassen sich positive Effekte auf die Volkswirtschaft erzielen. Geschlossene Rohstoff-Kreisläufe führen mittel- und langfristig zu einer günstigeren Entsorgungsinfrastruktur, da bei den Kehrichtverbrennungsanlagen Kapazitäten eingespart werden können. Dies kommt den Haushalten und Unternehmen zugute.
Neues Netzwerk für Klimadienstleistungen
Die Klimadienstleistungen des National Centre for Climate Services NCCS helfen Behörden, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft klimabedingte Risiken und Chancen zu erkennen.
Redaktion
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7. Dezember 2015
Verursachen Schädlinge im Obst-, Wein- und Ackerbau künftig mehr Verluste? Diesen und andere Fragen stehen im Zentrum des NCCS.
Klimadienstleistungen (Climate Services) sind wissenschaftlich basierte Informationen über das vergangene, heutige und zukünftige Klima und seine Folgen. Sie sind Grundlage für Entscheide zum Umgang mit den Auswirkungen des Klimas. Klimadienstleistungen sind auch Vorrausetzung dafür, dem Klimawandel bereits bei der Planung und Umsetzung von Massnahmen zu berücksichtigen und somit langfristig Kosten zu sparen.
Das NCCS des Bundes mit Sitz an der MeteoSchweiz koordiniert die Erarbeitung und Verbreitung von Climate Services und stellt sie in verständlicher Form zur Verfügung. Als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis fördert es den Dialog und die gemeinsame und interdisziplinäre Entwicklung der Klimadienstleistungen. Dabei sorgt das Netzwerk dafür, dass diese auf die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet sind.
Schwerpunktthemen
Das NCCS erarbeitet Klimadienstleistungen zu mehreren Schwerpunktthemen. So sollen die heutige Variabilität des Klimas in der Schweiz und die möglichen künftigen Veränderungen aufgezeigt werden. Weiter wird untersucht, wie sich der Klimawandel beispielsweise auf die Wasserressourcen, die Naturgefahren wie Hochwasser oder Rutschungen, die Waldgesundheit, die Verbreitung von Baumarten oder von Schädlingen in der Landwirtschaft auswirkt. Anschauliche Szenarien für extreme Wetterereignisse sollen nicht zuletzt neben notwendigen Präventionsmassnahmen die Ereignisbewältigung und auch den Bevölkerungsschutz weiter verbessern.
Dialog fördern
Alle praxisnahen und regelmässig aufdatierten Informationen und Grundlagen zum Klima werden im Rahmen des NCCS an einem Ort verfügbar sein. Die Webseite www.nccs.ch wird zu einer Webplattform für Behörden, Entscheidungsträger und -trägerinnen aus Politik und Wirtschaft, Verbände sowie für die Gesellschaft ausgebaut. Ergänzend finden Vernetzungsanlässe statt, die den Austausch fördern und mögliche Forschungslücken identifizieren. Dieser Dialog bildet die Grundlage für die Erarbeitung und Weiterentwicklung der bestmöglichen Klimadienstleistungen. Bei Bedarf organisiert das NCCS interdisziplinäre Workshops für einzelne Sektoren wie die Landwirtschaft oder zu spezifischen Themen wie beispielsweise den Klimaszenarien.
Das NCCS – Kurz erklärt
Im Rahmen des vom Bundesrat verabschiedeten Aktionsplans zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz übernimmt das NCCS die Stärkung der sektorübergreifenden Zusammenarbeit bei der Erarbeitung der Daten und Informationen und verbessert damit die gemeinsamen, praxisnahen Grundlagen. Der Bund folgt mit dem NCCS der Empfehlung aus dem Globalen Rahmenwerk für Klimadienste (Global Framework for Climate Services GFCS), welches 2009 von der Weltorganisation für Meteorologie WMO an der dritten Weltklimakonferenz in Genf lanciert wurde.
Am NCCS sind das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz, das Bundesamt für Umwelt BAFU, das Bundesamt für Landwirtschaft BLW, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, die ETH Zürich und die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL beteiligt. Die Geschäftsstelle ist bei MeteoSchweiz in Zürich angesiedelt.
Neben den genannten Bundesämtern und Forschungsinstitutionen sind zurzeit die Agroscope, das Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL und die Universität Bern mitbeteiligt. Ziel ist, weitere Institutionen für die Mitarbeit zu gewinnen.
Diese und weitere Fragen stehen im Fokus des NCCS:
Wird es stärker regnen und deswegen grössere Hochwasser geben? Was bedeutet dies für meine Gemeinde?
Verursachen Schädlinge im Obst-, Wein- und Ackerbau künftig mehr Verluste? Was bedeutet dies für den Pflanzenschutz?
Wie stark werden die Hitzewellen zunehmen? Was bedeutet dies für die Bevölkerung?
Welche Baumarten sollen wir heute fördern? Welche liefern trotz höheren Temperaturen und grösserer Trockenheit guten Holzertrag und Lebensraum für Tiere und Pflanzen?
Wie werden sich die Wasserressourcen verändern? Was bedeutet dies für die Gesellschaft?
Versorgungslücke mit Windenergie schliessen?
Swissgrid warnt vor einer möglichen Stromversorgungslücke in diesem Winter. Der Branchenverband Swiss Eole will diese in künftigen Jahren mit Windenergie schliessen.
Redaktion
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4. Dezember 2015
Windenergie könnte künftig im Winter Versorgungslücken schliessen. (Bild: Suisse Eole)
Swissgrid schätzt die aktuelle Netzsituation und die Energieversorgung für den Winter 2015/16 als angespannt ein. Die Energiereserven sind aufgrund einer Verkettung besonderer Umstände knapp. Durch den Ausfall der Kernkraftwerke Beznau 1 und 2 fehlt ein grosser Teil an Bandenergie im 220-kV-Netz. Diese muss hauptsächlich aus Schweizer Speicherseen ersetzt werden, da der Import nur beschränkt zur Kompensation genutzt werden kann.
Der Windbranchenverband Suisse Eole will diese Lücke künftig mit Windenergie schliessen. Denn zwei Drittel der Produktion von Windenergieanlagen fallen zwischen Okober und März an – also dann, wenn Wasser- und Solaranlagen am wenigsten produzieren, aber der Energieverbrauch am höchsten ist.
Suisse Eole fordert daher, die beiden stillgelegten AKW künftig durch Windenergie zu ersetzen, anstatt CO2-intensiven Strom aus dem europäischen Stromnetz zu beziehen. Dazu würden 120 Windparks mit je 5 bis 10 Anlagen nötig.
Gleichzeitig sollen aber laut dem Verband auch der Energieeffizienz künftig eine grössere Bedeutung zugemessen werden – etwa Elektroheizungen durch Solar- und Holzheizungen sowie Wärmepumpen zu ersetzen.
Jährlich 5500 Todesfälle wegen Luftverschmutzung
Wegen Ozon, Feinstaub und Stickstoffoxid sterben jährlich in der Schweiz mehrere tausend Personen.
Redaktion
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3. Dezember 2015
Besonders hoch ist die Belastung im Winter: Heizungen produzieren viel Feinstaub.
Luftverschmutzung stellt in Europa nach wie vor das grösste einzelne umweltbedingte Gesundheitsrisiko dar. Das gilt auch für die Schweiz.
Dies zeigt ein neuer Bericht der Europäischen Umweltagentur (EUA), der zum Klimagipfel in Paris veröffentlicht wurde. Demnach sind die meisten Stadtbewohner Luftschadstoffen in einem Umfang ausgesetzt, der durch die WHO als gefährlich eingestuft wird.
In der Schweiz werden jährlich rund 5500 vorzeitige Todesfälle auf Feinstaub, bodennahes Ozon und Stickstoffdioxid zurückgeführt. Besonders gefährlich ist dabei der Feinstaub, der für rund 4300 der Todesfälle verantwortlich gemacht wird. Feinstaub kann kardiovaskuläre und Lungenerkrankungen, Herzinfarkte und Arrhythmien verursachen. Ausserdem gilt er als krebsauslösend. 2013 waren 87 % der städtischen EU-Bevölkerung Feinstaubkonzentrationen ausgesetzt, die den Wert überschritten, der von der WHO zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegt wurde.
Die zweitmeisten der frühzeitigen Todesfälle, rund gehen auf NO2, also Stickstoffoxid zurück. Dieser beeinträchtigt zum einen das Atemwegssystem direkt und ist trägt zudem zur Entstehung von Feinstaub bei.
Abgesehen von gesundheitlichen Auswirkungen, haben Luftschadstoffe auch eine beträchtliche schädliche Wirkung auf das Pflanzenleben und die Ökosysteme. Diese Probleme, einschließlich der durch Ammoniak (NH3) und Stickstoffoxide (NOx) verursachten Eutrophierung sowie der durch O3 verursachten Pflanzenschäden, sind in Europa noch immer weit verbreitet.
Positive Anzeichen im Kampf gegen Littering
Die Littering-Situation ist trotz Bevölkerungswachstum und grösserem Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum stabil.
Redaktion
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2. Dezember 2015
Die Kampagnen wirken: DIe Littering-Situation ist immer mehr unter Kontrolle.
Verändertes Freizeitverhalten, zunehmender Unterwegskonsum und steigende Bevölkerungszahlen führten in den Nuller-Jahren zu vermehrtem Littering. So hat beispielsweise die Bevölkerung der Stadt Zürich in den letzten 20 Jahren um über 12 Prozent zugenommen. Im gleichen Zeitraum haben sich in Luzern die Gesuche für Veranstaltungen im öffentlichen Raum mehr als verdreifacht. Und während in Basel das Rheinufer zu Beginn der 1990er-Jahre auch an warmen Sommerabenden kaum bevölkert war, sind dort heute teilweise mehrere tausend Personen anzutreffen. Schliesslich deuten Teilerhebungen darauf hin, dass der Unterwegskonsum allein in den letzten 10 Jahren um rund 25 Prozent zugenommen hat.
Viele Städte haben erst mit Verzögerung auf diese Veränderungen reagiert. Heute gibt es zahlreiche Städte, die mit einem Massnahmenmix das Litteringproblem von verschiedenen Seiten her angehen und Vorbildfunktion übernehmen.
Littering-Situation ist unter Kontrolle
Dieser gezielte Einsatz gegen Littering kann nun erste Erfolge aufweisen, wie eine Umfrage der IGSU zeigt. Die 1580 befragten Passantinnen und Passanten beurteilen die Littering-Situation aus ihrer subjektiven Wahrnehmung mehrheitlich als gleichbleibend. Diese Einschätzung wird von den angefragten Städten Basel, Luzern, Zug und Zürich bestätigt. Während die seit 2010 durchgeführte systematische Erfassung in Basel gar eine deutliche Verbesserung der Sauberkeit aufzeigt, sehen Luzern, Zug und Zürich die Situation stabilisiert. So meint Rolf Stocker, Leiter Unterhalt Betrieb vom Strasseninspektorat Luzern: «Die Litteringmenge stagniert. In Anbetracht des zunehmenden Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum ist dies bereits positiv. Gewirkt haben vor allem die Sensibilisierungskampagnen ‚Luzern glänzt‘ und das ‚Putztüüfeli‘ sowie die vermehrte Polizeipräsenz an strategisch wichtigen Orten.»
Der Massnahmenmix bringt den Erfolg
Die Konzepte der verschiedenen Städte sind dabei ähnlich. Die zentralen Elemente sind der Ausbau und die Pflege der Infrastruktur, die Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten und Repression in Form von Bussen und erhöhter Präsenz von Polizei oder Reinigungspersonal. Im Rahmen dieses Massnahmenkatalogs greifen viele Städte auch auf die kostenlosen Dienstleistungen der IGSU zurück. Bekannt sind vor allem die Botschafter-Teams, die Passantinnen und Passanten auf witzige und charmante Art und Weise zu einer korrekten Entsorgung ihrer Abfälle motivieren. Jedes Jahr leisten die Botschafter-Teams 16‘000 Stunden Sensibilisierungsarbeit. Daneben engagiert sich die IGSU beispielsweise in Schulen mit Anti-Littering-Aktionen oder mit der Organisation des jährlich stattfindenden nationalen Clean-Up-Days. Ihre Aktivitäten wirken sich nachweislich positiv auf das Verhalten der Bevölkerung aus.
Übereinstimmend berichten Basel, Zug und Luzern, dass nicht eine einzelne Massnahme als besonders erfolgreich gegen Littering hervorgehoben werden kann. Es sei vielmehr der koordinierte Massnahmenmix, der den Erfolg bringt. Von den befragten Städten setzt einzig Zürich fast ausschliesslich auf eine hohe Reinigungsleistung. «Das wichtigste Erfolgsrezept gegen Littering ist die ereignisorientierte Reinigung», ist Niels Michel, Fachleiter für Dialog und Präsenz der Zürcher Stadtreinigung, überzeugt. «Denn dreckige Strassen ziehen erwiesenermassen weitere Verunreinigungen an.»
Das Problem bleibt bestehen
Trotz der grundsätzlich positiven Erkenntnis, dass sich die Situation stabilisiert oder teilweise gar verbessert hat, ist festzuhalten, dass nach wie vor zu viel gelittert wird und das Problem bestehen bleibt. Gleichzeitig zeigt die Umfrage der IGSU auch deutlich, dass sich die Bevölkerung über Littering sehr ärgert: 75 Prozent der Befragten fühlen sich «eher stark» oder «stark» durch Littering gestört. In der Wahrnehmung der Bevölkerung bedeutet es folglich keine entscheidende Verbesserung der Situation, wenn statt zehn «nur» noch sieben Verpackungen auf einer Wiese herumliegen. Dies wiederum zeigt, dass der eingeschlagene Weg weitergegangen werden muss, um die Problematik unter Kontrolle zu halten, um die Situation Schritt für Schritt zu verbessern und um die Lebensqualität der Bevölkerung merklich zu verbessern.